Playa de Palma: Gebäudesanierung beginnt

Seit einigen Jahren arbeitet ein Konsortium an der Sanierung de Playa de Palma. Da dieser Plan auch einige Enteignungen vorsah, stieß er auf erheblichen Widerstand der Anwohner, so dass er schlussendlich auf Eis gelegt wurde. Erst nach den Wahlen will das Konsortium den Plan weiter bearbeiten.

Ein Teilbereich des Planes soll allerdings schon bis 2013 durchgesetzt werden: Er betrifft die Sanierung von 500 Wohnungen und 200 Geschäftslokalen  in Can Pastilla und Arenal. Die Eigentümer sollen jeweils 53 % der Sanierungskosten als Subvention erhalten. Daneben sollen die mitwirkenden Eigentümer Steuersubventionen erhalten.  Bis Mitte April soll mit den Eigentümergemeinschaften von zunächst 13 Gebäuden ein entsprechender Sanierungsplan abgeschlossen werden. Diese erste Phase betrifft 153 Wohnungen und 30 Geschäftslokale. Für diesen Abschnitt hat die Balearenregierung einen Subventionsbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Quelle Foto: http://www.marios-reisen.de/fotos/06_05_mallorca/081_playa_de_palma2.jpg

Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de

Miete in Spanien – Die Mietkaution

Auch im spanischen Mietrecht gibt es häufig Diskussionen über die Höhe von Kautionen. Es werden Kautionen in sehr unterschiedlicher Höhe verlangt, obwohl das Gesetz eine zwingende Regelung enthält: Bei Wohnmieträumen darf die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen, bei Geschäftsräumen zwei Monatsmieten, Art. 36 LAU. Während der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf die Kaution trotz Anpassungen den Index nicht erhöht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Kaution der Höhe nach automatisch an den dann gültige Mietzins angepasst, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

Näheres siehe LUTZ MINKNER, „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011 – erweitert und aktualisiert, Hardcover, 59,95, Verlag Pro Business Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, www.pb-bookshop.de

PTO. ANDRATX – MONTPORT 107.000 m² Baugrundstück mit Königsblick und Baulizenz

Die Lage ist einzigartig: In einer der exklusivsten Villenwohnlagen des Südwestens Mallorca, auf der Südseite des malerischen Hafens von Pto. Andratx, wird ein einzigartiges Filetgrundstück in leichter Hanglage zum Verkauf angeboten. Es misst 107.000 m² (!) und bietet eine sensationelle Aussicht auf den Hafen, das Meer und die umliegende Landschaft. Für dieses Traumgrundstück liegt ein Projekt für eine Villa im Finca-Stil mit einer Konstruktionsfläche von 1.191 m² vor, das bereits genehmigt ist. Das Haupthaus mitz einer Wohnfläche von 544 m² hat zwei Wohnebenen sowie ein Untergeschoß mit einer Tiefgarage für 4 Fahrzeuge, einem Weinkeller und einem Fitnessbereich. Zudem wird es ein Gästehaus und ein Personalhaus geben. Die Planung sieht weiter vor, dass das Haus von großzügigen überdachten und freien Terrassen umgeben sein wird. Im Gartenbereich soll es einen 25 m langen Swimmingpool geben.

Das Grundstück mit Baulizenz wird von Minkner & Partner, dem führenden Immobilienunternehmen für den Südwesten Mallorcas, angeboten. Der Kaufpreis beträgt 8 Millionen Euro, Ref.Nr. 5958. Näheres siehe www.minkner.com oder telefonisch Minkner & Partner, Filiale Pto. Andratx 0034-971-671 250.

EU-Rentner: Bald kostenlose Arzneimittel auf Mallorca

Es gibt viele gute Gründe, nach Mallorca zu reisen. Für EU-Rentner könnte bald ein neuer hinzukommen: Die Europäische Kommission hat Spanien am 23.02.2011 vor dem europäischen Gerichtshof verklagt mit dem Ziel, Spanien zu verpflichten, an EU-Rentner, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet sind, kostenlos Arzneimittel abzugeben.

Die Klage stützt sich auf das Abkommen über die Europäische Versicherungskarte vom 01. Juni 2004 (Verordnung 883/2004). Nach diesem EU-Regelung hat jeder in der Europäischen Union Versicherte das Recht auf gesundheitliche Versorgung während eines Auslandsaufenthaltes. Dabei soll der Versicherte dieselben Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes erhalten, die ein Angehöriger des Gastlandes beanspruchen kann – gleichviel ob diese Ansprüche sich gegen den Arzt, die Apotheke oder das Krankenhaus richten.

Nach spanischem Recht haben spanische Rentner, die krankenversichert sind,  Anspruch auf kostenlose Abgabe von Arzneimitteln. Die Europäische Kommission fordert nun, dass auch deutsche Rentner – ebenso wie alle anderen Rentner des Europäischen Wirtschaftsraumes einschließlich der Schweiz –  bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln verlangen dürfen. Nach Auffassung er Kommission verstößt die Weigerung Spaniens, EU-Rentner genauso zu behandeln wie die spanischen Rentner, gegen das Diskriminierungsverbot.

Ergänzend teilt die Europäische Kommission mit, dass derzeit 186 Millionen Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.

Günter Schlenzig „Der mediterrane Einfluss… Alchimie und Narration – Galeria de Arte Minkner in Palma

Der Wechsel in den mediterranen Lebensraum zeigt Wirkung, im Denken und im Schaffen. Land und Leute, Materialien, Farben, Licht und vor allem das kulturelle Vermächtnis der Insel Mallorca drängen vehement auch in meine Bildwelt. Ich verspüre den Drang, die Zweidimensionalität des Tafelbildes zu überwinden und es eher wie eine plastische Bild-Performance zu behandeln. Meine alchimistische Ader, die Lust am manipulativen Abenteuer mit Farbe, Materie und Chemie eröffnen neue Perspektiven. Sogar die Komponenten Zeit und Verfall, eine fast 4. Dimension der Bildsprache, finden in den schrundigen Rissen der dick aufgetragenen Schichten des Tonschlamms ihre Möglichkeit zum sinnlichen Erkennen.

Galería de Arte Minkner – C./ Catalunya 5, 07011 Palma de Mallorca –
Tel.: +34 971 220 152

Ausstellungsdauer: 01.04.2011 – 30.06.2011
Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:30h – 18.30h, Sa. 09:30h – 14:00h

Vernissage: 01. April 2011 18.00h bis 21.00h


Spanien: Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat

Die Unterverbriefung (es wird ein niedrigerer Kaufpreis beurkundet als der, der tatsächlich bezahlt wird) ist in Spanien eher die Regel als die Ausnahme. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die staatlichen Sanktionen milder sind als in Deutschland. Eine strafbare Steuerhinterziehung (delito fiscal) liegt erst bei einem hinterzogenen Betrag in Höhe von 120.000 € an (Art. 305 CP). Wird ein darunter liegender Betrag hinterzogen, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit (infraccion tribuitaria) vor, die nur mit einer Geldbuße geahndet wird. Allerdings fallen neben Bußgeld- oder Geldstrafe oft auch erhebliche Verspätungszuschläge an. Die strafrechtliche relevante Steuerhinterziehung kann nicht nur durch positives Handeln, sondern auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Somit ist nicht nur die fehlerhafte, steuerverkürzende Steuererklärung strafbar, sondern auch die Nichtabgabe der Steuererklärung. Weiterhin ist Vorsatz erforderlich. Die lediglich fahrlässige Nichtabgabe ist nicht unter Strafe gestellt. Näheres siehe: Lutz Minkner,Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Verlag Pro Business Berlin, www.pb-bookshop.de

Immobilie im Eigentum einer S.L. – spanisches Finanzamt stellt Bescheide elektronisch zu

Viele internationale Immobilieneigentümer halten ihre Immobilien mittels spanischer Gesellschaften, meist in der Form einer S.L. Ab 01. Januar 2011 sind derartige Immobiliengesellschaften verpflichtet, die Zustellung von Briefen und Bescheiden seitens des Finanzamtes auf elektronischem Wege – also per E-Mail – zu akzeptieren. Wenn der Geschäftsführer der S.L. diese Nachrichten nicht innerhalb von 10 Werktagen aus seinem elektronischen Schließfach abholt, gelten diese Nachrichten als zugestellt. Umso dringender ist deshalb anzuraten, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der regelmäßigen Kontrolle dieses E-Mail-Kontos zu beauftragen. Dieser neue Weg birgt allerdings auch erhebliche Vorteile: Zustellungen auf dem Postwege oder über das Amtsblatt wurden in der Vergangenheit oft rechtswirksam, obwohl der Empfänger von ihnen nie Kenntnis erlangte.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien: Alles über Recht und Steuern

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens 300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen Immobilienrechts vertraut machen. Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und Steueroptimierungen gibt es? Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht, Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen, die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater im deutschsprachigen Raum, die noch nicht so tief in das spanische Recht eingetaucht sind, nutzen den Immobilien-Ratgeber, um sich in die neue Materie einzuarbeiten und profunde Auskünfte erteilen zu können. Die 3. Auflage – aktualisiert und erweitert – berücksichtigt Gesetze und Rechtsprechung mit Stand vom 31.12.2010 und macht den „Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“ zum wichtigsten Standardwerk zu diesem Themenkreis in deutscher Sprache.

Über den Autor

Lutz Minkner war nach dem Studium der Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft zunächst wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (Prof. Rupert Scholz, Bundesverteidigungsminister a.D. und Prof. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.); danach wirkte er als Rechtsanwalt, Dozent und Fachbuchautor, gleichzeitig aber auch immer als Unternehmer. Er ist heute Vorstand des 1984 gegründeten und auf Mallorca ansässigen Immobilienunternehmens „Minkner & Partner„, zertifizierter „Experto Inmobiliario“ und Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Durch seine langjährige unternehmerische und juristische Tätigkeit in Deutschland und Spanien sowie zahlreiche Aufsätze und Publikationen ist er ausgewiesener Experte für das spanische Immobilien- und Steuerrecht.


OECD-Anregung: neue Steuererhöhungen in Spanien?

In ihrem neuesten Länderbericht äußert die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Ansicht, dass sich die Wirtschaft Spaniens im Jahre 2011 geringer entwickeln werde als erwartet und deshalb für die spanischen Bürger und Gesellschaften neue Steuererhöhungen ins Haus stünden. Für das Jahr 2012 rechnet die OECD mit einem Wirtschaftswachstum in Spanien von 1,8 %, während die spanische Regierung noch von einem Wachstum von 2,5 % ausgehe. Es hieße also, weiter zu sparen bzw. Mehreinnahmen zu erzielen. Die OECD sieht als Möglichkeiten, die Mehrwertsteuer (die erst 2010 von 16 % auf 18 % angestiegen ist) abermals zu erhöhen und den Rentenbeginn von 65 auf 67 Jahre hinauszuschieben.

Vermögensteuer: Kommt sie wieder?

In mehreren Ländern, die die Vermögensteuer abgeschafft haben, wird in Zeiten leerer Staatskassen immer wieder neu über die Wiedereinführung der Vermögensteuer diskutiert. So auch in Spanien. Allerdings: So richtig abgeschafft wurde die Vermögensteuer in Spanien nicht. Seit dem 1. Januar 2008 entfällt zwar die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensteuererklärung und Zahlung der Vermögensteuer, im entsprechenden Gesetz heißt es aber, dass ab 1. Januar 2008 den Steuerpflichtigen ein pauschaler Nachlass von 100 % bei der Vermögensteuer gewährt wird. Diese feinsinnige Formulierung – sie hätte auch einem deutschen Finanzbeamten einfallen können – besagt im Grunde, dass die Vermögensteuer ausgesetzt, aber nicht abgeschafft ist. Eine Not leidende Regierung könnte diese Steuer also sehr schnell wieder in Vollzug setzen. Es bleibt weiter spannend.