Europäischer Gerichtshof (EUGH): Spanische Erbschaftsteuer für Nichtresidenten verstößt gegen EU-Recht

Endlich können nichtresidente Erben von Spanienimmobilien lachen, und der spanische Fiskus bekommt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes tiefe Sorgenfalten, drohen ihm doch Rückzahlungsansprüche in noch unschätzbarer Höhe. Hintergrund der Entscheidung des EUGH vom 03. September 2014 ist der bekannte und vielfach gerügte Sachverhalt, dass nichtresidente Erben von Spanienimmobilien nach dem zentralspanischen Steuerrecht besteuert wurden (ab 800.000 € Nachlasswert linear 34 %!), während Residente nach dem Steuerrecht der Autonomen Regionen Spaniens nur mit einem reduzierten Steuersatz – meist 1 % – besteuert wurden. Kurzum: Die Autonomen Regionen hatten die Erbschaftsteuer faktisch abgeschafft – „Abschaffung durch Bagatellisierung“.

Schon 2007 hatte die Europäische Kommission Spanien erfolglos aufgefordert, diesen Missstand, mit dem Nichtresidente diskriminiert wurden, zu ändern. Diese Diskriminierung durch steuerliche Schlechterstellung hat nach Feststellung des EUGH eine Wertminderung des Erbes oder einer Schenkung zur Folge.

Die spanische Finanzverwaltung hat das Urteil bisher nicht kommentiert. Sie wird jedoch verpflichtet sein, die zuviel eingezogenen Steuern zurückzuerstatten. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, die mit dem Datum der Zahlung der Steuern zu laufen beginnt. Möglicherweise wird sich Spanien wegen der verzögerlichen Bearbeitung auf die Verjährungsfrist nicht berufen können. Wer in den letzten Jahren die Erbschaftsteuer in der unzulässigen Höhe gezahlt hat, sollte schnellstens die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen und die Rückforderung einleiten.

Sobald weitere Informationen vorliegen, wird M&P-BLOG weiter berichten.

Große spanische Steuerreform nimmt Gestalt an

Im März 2014 hatte eine von der spanischen Regierung eingesetzte Expertenkommission der Regierung ein Memorandum für eine große Steuerreform vorgelegt. Das 400 Seiten starke Vorschlagspaket enthält 125 Änderungsanregungen und 270 als notwendig erachtete Steuermaßnahmen. Am 23. Juni 2014 hat nun die spanische Regierung eine Reihe von Gesetzesentwürfen vorgestellt, mit denen noch in diesem Jahr das spanische Steuersystem umfassend geändert werden soll. Ziele der Gesetzesänderungen und Maßnahmen sind die Förderung des Wirtschaftswachstums, die Konsolidierung des Haushalts, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die gerechtere Besteuerung von Familien und Unternehmen.

Die Unternehmen sollen durch Herabsetzung der Körperschaftsteuer gefördert werden. Diese soll zunachst von 30 % auf 28 % und ab 2016 auf 25 % gesenkt werden. Der Steuereinbehalt Selbständiger soll von derzeit 21 % auf 19 % bzw. 15 % herabgesetzt werden. Bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer will man die Freibeträge erhöhen. Die Vermögensteuer soll insgesamt abgeschafft werden. Die Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in der Diskussion bei verschiedenen Kommissionen. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung wurde noch nicht bekannt gegeben.

Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht & Steuern“ – aktuelles Supplement

Der „Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht & Steuern“ ist mit knapp 500 Seiten nicht nur die umfangreichste Darstellung des spanischen Immobilien- und Steuerrechts in deutscher Sprache. Er wurde auch in der deutschen Wirtschaftspresse als die „Bibel zum spanischen Immobilienrecht beschrieben. Allein – die Bibel ist nur neuen Interpretationen unterworfen, behält aber über Jahrtausende ihre Grundlagen. Der Immobilien-Ratgeber bedarf einer regelmäßigen Aktualisierung wegen geänderter Gesetzesvorschriften und dazu ergangener Rechtsprechung und Interpretation. Ursprünglich plante Lutz Minkner, die nunmehr 4. Auflage Anfang 2014 herauszugeben. Das macht allerdings wegen einer Vielzahl von schwebenden Gesetzgebungsvorhaben wenig Sinn. Einige Bespiele: Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit komplett neu gestaltet. Es steht im Übrigen eine große Steuerreform bevor. Die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hat Mitte März 2014 der Regierung ihr Empfehlungspaket vorgelegt, das nunmehr in den Ausschüssen zur Diskussion steht. Aus diesem Grunde hat Lutz Minkner für die im Handel befindliche 3. Auflage ein Ergänzungssupplement erstellt, dass die aktuell gültigen steuerlichen Vorschriften ausführlich darstellt. Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht & Steuern“, Verlag Pro Business, ISBN 978-3-86805-832-1, zu beziehen über www.book-on-demand.de, Amazon und den Buchhandel.

Steuern: Expertenkommission rät der Regierung zur Vereinheitlichung der Erbschaftsteuer sowie zur endgültigen Aufhebung der Vermögensteuer

Am 14. März 2014 hat eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission ihr Gutachten vorgelegt, in dem zahlreiche Vorschläge für eine Steuerreform enthalten sind. Unter anderem sind die Bereiche der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Vermögensteuer erfasst. Im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Erbschaftsteuersätze der autonomen Regionen und der Ungleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten, schlägt die Kommission eine Vereinheitlichung vor, die mit Steuersätzen zwischen 5 % und 7 % sehr moderat ausfallen soll. Weiter rät die Kommission zur endgültigen Abschaffung der Vermögensteuer. Die Vermögensteuer hielte insbesondere hochkarätige ausländische Investoren von Investitionen in Spanien ab. Die Vorschläge werden nun in der PP diskutiert werden. Wann und ob sie sich dann in Gesetzesvorlagen wiederfinden, ist noch nicht bekannt.

Banken: Wirtschaft klagt über „Politik der geschlossenen Taschen“, EZB greift ein

Spaniens Wirtschaft kommt kaum in die Gänge. Der Mittelstand beklagt, dass die Banken kaum Kredite ausreichten – und wenn, dann zu inadäquaten Zinsen. Die EZB (Europäische Zentralbank) plant nun, diesem Missstand abzuhelfen, indem sie den Euro-Banken zweckgebundene Kredite geben will, die nur und ausschließlich den Wirtschaftsunternehmen Spaniens zugute kommen sollen. Die bisherigen Finanzierungshilfen waren den spanischen Banken ohne jede Zweckbindung gewährt worden. Die Banken verwendeten die ihnen gewährten Kredite vorrangig dazu, spanische Staatsanleihen zu kaufen. Nicht nur, dass sie damit ohne wirklichen Aufwand gute Renditen erwirtschaften konnten, der Kauf von Staatsanleihen hatte den weiteren Vorteil, dass die spanischen Banken für derartige Anlagen keinen Risikopuffer in Form von Eigenkapital schaffen mussten, wie dies bei Krediten an Unternehmen vorgeschrieben ist.

Strafverfahren gegen Ex-Ministerpräsident Jaume Matas – Spanien ist nicht Deutschland oder doch?

Quelle: Qué.es

Quelle: Qué.es

Sehr gern wird auf die Unterschiede zwischen der deutschen und spanischen Politik- und Rechts-Kultur verwiesen. In Spanien zum Beispiel ist es gute Sitte, dass jeder Wahlsieger mit dem Unterlegenen abrechnet, und zwar nicht nur im Parlament, sondern vor der Strafjustiz. Besonders beliebt ist die Spielart, einen Ex-Politiker vorzuverurteilen und in seiner Existenz zu zerstören. Der Satz „In dubio pro reo“ gilt auch im spanischen Recht, jedoch oft nur in der Rechtstheorie. Ein aktueller Fall ist das Strafverfahren gegen den Ex-Ministerpräsidenten Jaume Matas: Die Hauptvorwürfe – aufgeteilt in 28 Einzelverfahren – betreffen das Bauvorhaben Palma Arena. Dort sind die ursprünglich kalkulierten Baukosten von 48 Millionen auf 120 Millionen Euro gewachsen. Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugegangen sein; das rieche nach Korruption, meint der Staatsanwalt. Und dafür soll der politisch Verantwortliche – also Matas – auch strafrechtlich büßen.

Und in Deutschland?

1. Stuttgart 21 – ursprüngliche Baukosten 2,45 Mrd., endgültige wohl 6,8 Mrd.

2. Hamburger Elbphilharmonie – ursprüngliche Baukosten 77 Mio, tatsächliche wohl 575 Mio

3. Flughafen BER – ursprüngliche Baukosten 2,4 Mrd, tatsächliche wohl 5 Mrd.

4. und und und

Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugegangen sein! Das riecht nach Korruption, sagen viele, und die deutsche Staatsanwaltschaft schläft. Spanien ist nicht Deutschland. Damit wir uns recht verstehen: Korruption muss verfolgt und bestraft werden. In Spanien und in Deutschland.

Frohe Weihnachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unseres Unternehmens,

wenn wir zum Jahresende unseren Kunden, Vertragspartnern und Freunden für die gute Zusammenarbeit und das in unser Unternehmen und unser Team gesetztes Vertrauen danken, ist dies keine Pflichtübung, sondern ein aufrichtiges Anliegen.

Denn mit den Meisten von Ihnen verbindet uns mehr als eine reine Geschäftsbeziehung: Sie haben uns von Ihren Träumen und Wünschen erzählt, und wir haben unser Bestes gegeben, Sie bei der Realisierung Ihrer Träume zu begleiten. Durch unsere vielfältigen Engagements im kulturellen und sozialen Bereich und Ihre Einbindung in diese Aktivitäten haben wir versucht, unseren Kunden auf Mallorca nicht nur eine Immobilie zu bieten, sondern ein „Zuhause-Gefühl“ zu schaffen.

Wir danken Ihnen, dass Sie an vielen unserer Veranstaltungen teilgenommen und damit auch gezeigt haben, dass Sie unsere Philosophie, dass die, die auf der Sonnenseite des Lebens stehen, auch den Schwachen in der Gesellschaft helfen müssen, teilen.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.

Bis demnächst auf Mallorca.

Minkner & Partner

Edith und Lutz Minkner

und das gesamte Minkner & Partner Team

 

Spanische Vermögensteuer auch für 2014? Traue keinem Politiker!

Vor der Wahl hatte Spaniens derzeitiger Ministerpräsident Rajoy versichert, unter seiner Regierung werde es keine Vermögensteuer geben. Bereits wenige Wochen nach der Wahl wurde die Vermögensteuer wieder eingeführt. Dann versprach Rajoy, die Erhebung der Vermögensteuer bis zum 31.12.2012 zu befristen. Am 27.12.2012 wurde beschlossen, auch für das Jahr 2013 die Vermögensteuer zu erheben; am 31.12.2013 sei dann aber endgültig Schluss. Bisher gibt es keine neue Beschlusslage. Da Rajoy das Vertrauen der Steuerzahler verspielt hat, sollte man sich darauf einstellen, dass wieder wenige Tage vor Jahresschluss eine Verlängerung der Vermögensteuer bis 31.12.2014 beschlossen werden wird. Wir werden das wohl im ersten M & P – newsletter für 2014 berichten können.

Eilmeldung kurz vor Redaktionsschluss: Im Gesetzesentwurf für den Haushalt 2014, der in den letzten Dezembertagen 2013 verabschiedet werden wird, ist die erneute Verlängerung der Vermögensteuer für 2014 vorgesehen. Die Autonomen Regionen haben allerdings weiterhin den Spielraum, für ihre Region Ermäßigungen vorzusehen.

 

Buchtipp: Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur emotionale Rendite?“

In der Schriftreihe Mallorca 2030 hat europeanaccounting soeben eine Sonderveröffentlichung publiziert, nämlich Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur eine emotionale Rendite“ – Investmentchancen: Ein Briefing aus Schweizer Perspektive unter Berücksichtigung des neuen DBA. Hoch interessant nicht nur für Schweizer Investoren, denn der spezielle Teil zum neuen DBA Schweiz – Spanien macht nur 17 Seiten der gesamten Arbeit aus. Interessant für alle deutschsprachigen Investoren aus zwei Gründen: Die Arbeit gibt zum einen für den „Einsteiger“ eine gute Zusammenfassung über die wesentlichen Fragen des spanischen Immobilien- und Steuerrechts, zum anderen ist sie ein geistreicher und fundierter Essay über die Fragen, warum man jetzt in Spanien und insbesondere auf Mallorca investieren sollte. Höchst empfehlenswert: Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur eine emotionale Rendite?“, broschiert, 208 Seiten, europeanaccounting, ISBN 978-3-7322-7223-5, www.europeanaccounting.net

Literaturempfehlung: Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada“

In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Erwerb, Besitz und Übertragung einer privat genutzten Immobilie in Spanien, die über eine Firmenstruktur gehalten wird, radikal geändert. Das Buch beschreibt im Detail, wie eine „Sociedad Limitada“ funktioniert, welche neuen steuerlichen Probleme sich ergeben und welche allgemeinen Lösungsansätze sinngebend sind. Der Fokus liegt auf Nichtresidenten mit Steuerwohnsitz Deutschland, jedoch werden auch umfangreiche allgemeine Informationen über Gesellschaftsrecht und Steuerneuheiten in Spanien dargelegt. Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes, „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada – Die Vermögenshaltende SL:“ Sept. 2013, 19,80 €, ISBN 978-3-8482-6755-2

Bundesfinanzhof: verdeckte Gewinnausschüttung bei Nutzung einer Spanien-Immobilie, die einer Gesellschaft gehört

Viele Spanien-Immobilien werden mittels einer spanischen Gesellschaft (meist S.L.) gehalten, deren Gesellschafter und Geschäftsführer, die in Deutschland steueransässig sind, die Immobilie zu Ferienzwecken nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH IR 109/10) sieht die kostenlose Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung an und rechnete den Gesellschaftern im konkreten Fall pro anno eine Gewinnausschüttung von 78.000 € zu, die diese nach ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern haben. Die Entscheidung wäre anders ausgefallen, wenn die S.L. von den Gesellschaftern/Geschäftsführern Mietzahlungen erhalten hätten. Allerdings wird in diesen Fällen zukünftig noch strenger darauf geachtet werden, ob der vereinbarte Mietzins so gestaltet wurde, wie er auch mit unbeteiligten Dritten vereinbart worden wäre. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Balearen nehmen 2013 voraussichtlich 42 Millionen Euro Vermögensteuer ein

Die Balearen rechnen für das Jahr 2013 mit Einnahmen aus der neu erhobenen Vermögensteuer in Höhe von 42 Millionen Euro. Im Jahre 2008, als sie letztmalig erhoben wurde, waren es nach 62 Millionen Euro. Die Mindereinnahmen werden darauf zurückgeführt, dass aktuell Freibeträge von 700.000 € pro Person bestehen und die Vermögensteuer tatsächlich nur eine „Reichensteuer“ sei. Experten bezweifeln, ob die Beibehaltung der Vermögensteuer sinnvoll ist. Tatsächlich ist sie geeignet, „Reiche“ vom Immobilienkauf auf Mallorca abzuhalten, wodurch die Verluste höher sind als die Einnahmen. Eine Mehrzahl von Investoren mit einem Einzel-Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro hat in diesem Jahr auf den Kauf einer Immobilie auf Mallorca verzichtet. Bei einem Vermögen von 10 Millionen Euro beträgt der Steuersatz der Vermögensteuer 2,5 %, also im Jahr 250.000 €! Da sucht man sich doch lieber ein anderes Land, das Investoren zu schätzen weiß! Verlust für die Finanzkasse: bei einem Kauf über 10 Millionen Euro fallen für den Verkäufer rund 1 Million Euro Grunderwerb- oder Mehrwertsteuer an; beim residenten Verkäufer ist der Gewinn mit 27 % zu versteuern – kein Verkauf, kein Gewinn; auch die Plusvalia geht mangels Verkauf dem Fiskus verloren. Und: Kein Verkauf – keine Verträge mit Spediteuren, Gärtnern, Haushaltshilfen, Handwerkern; kein Umsatz bei Küchenherstellern, Einrichtern, Handwerksunternehmen. Da sollte nochmals nachgerechnet werden.