Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Minkner APPs für iPhone, iPod Touch und iPad

Minkner & Partner hat sich mit seinen neuen Apps abermals als eines der innovativsten Immobilien-Unternehmen Mallorcas bewiesen. Wovon andere reden, hat Minkner & Partner bereits umgesetzt. Mit den Apps erhalten die User brandaktuelle Nachrichten über Mallorcas Immobilienmarkt aus erster Hand.

Die Minkner & Partner Apps verfügen über mehr als 1.500 Traumimmobilien und zahlreiche Tipps zum Immobilienkauf in Spanien. Der Experte für spanisches Immobilien- und Steuerrecht und  Bestsellerautor Lutz Minkner stellt alle aktuellen Themen zu Steuern & Recht beim Immobilienkauf in Spanien dar und berichtet über neue Entwicklungen in den Bereichen Bauen, Wirtschaft, Kultur und Soziales. Und …. und … und. Viel Spaß mit den neuen Apps von Minkner & Partner.

Für iPad und iPad 2
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Für iPhone 3G, 3GS, 4 und iPod Touch
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Rechtsprechung zum spanischen Maklerrecht. Hier: Parteien versuchen, den Makler zu umgehen

Hin und wieder kommt es vor, dass der Auftraggeber versucht, sich der Provisionszahlungspflicht zu entziehen. Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Der Makler Mallorca zeigt einem Interessenten eine Immobilie. Der interessierte Käufer heuchelt plötzlich Desinteresse und ist für den Makler nicht mehr zu sprechen. Eigentümer und Kaufinteressent schließen dann den Verkauf direkt unter Umgehung des Maklers ab, um die Maklerprovision zu sparen.
Bei derartigen Fallgestaltungen kann der Makler nach höchstrichterlicher spanischer Rechtsprechung dennoch den Provisionsanspruch erfolgreich durchsetzen, wenn er unter Beweis stellt, dass der Vertragsschluss Resultat seiner Vermittlungstätigkeit gewesen ist oder wenn sich der Auftraggeber diese Tätigkeit zum direkten Vertragsschluss zu Nutze gemacht hat (u.a. SS.TS vom 23.091991 und 26.091991).
Näheres zu diesem Themenkreis in „Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Pro Business Verlag – Berlin, www.pb-bookshop.de und im Buch- und Internethandel.

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de

Miete in Spanien – Die Mietkaution

Auch im spanischen Mietrecht gibt es häufig Diskussionen über die Höhe von Kautionen. Es werden Kautionen in sehr unterschiedlicher Höhe verlangt, obwohl das Gesetz eine zwingende Regelung enthält: Bei Wohnmieträumen darf die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen, bei Geschäftsräumen zwei Monatsmieten, Art. 36 LAU. Während der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf die Kaution trotz Anpassungen den Index nicht erhöht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Kaution der Höhe nach automatisch an den dann gültige Mietzins angepasst, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

Näheres siehe LUTZ MINKNER, „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011 – erweitert und aktualisiert, Hardcover, 59,95, Verlag Pro Business Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, www.pb-bookshop.de

EU-Rentner: Bald kostenlose Arzneimittel auf Mallorca

Es gibt viele gute Gründe, nach Mallorca zu reisen. Für EU-Rentner könnte bald ein neuer hinzukommen: Die Europäische Kommission hat Spanien am 23.02.2011 vor dem europäischen Gerichtshof verklagt mit dem Ziel, Spanien zu verpflichten, an EU-Rentner, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet sind, kostenlos Arzneimittel abzugeben.

Die Klage stützt sich auf das Abkommen über die Europäische Versicherungskarte vom 01. Juni 2004 (Verordnung 883/2004). Nach diesem EU-Regelung hat jeder in der Europäischen Union Versicherte das Recht auf gesundheitliche Versorgung während eines Auslandsaufenthaltes. Dabei soll der Versicherte dieselben Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes erhalten, die ein Angehöriger des Gastlandes beanspruchen kann – gleichviel ob diese Ansprüche sich gegen den Arzt, die Apotheke oder das Krankenhaus richten.

Nach spanischem Recht haben spanische Rentner, die krankenversichert sind,  Anspruch auf kostenlose Abgabe von Arzneimitteln. Die Europäische Kommission fordert nun, dass auch deutsche Rentner – ebenso wie alle anderen Rentner des Europäischen Wirtschaftsraumes einschließlich der Schweiz –  bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln verlangen dürfen. Nach Auffassung er Kommission verstößt die Weigerung Spaniens, EU-Rentner genauso zu behandeln wie die spanischen Rentner, gegen das Diskriminierungsverbot.

Ergänzend teilt die Europäische Kommission mit, dass derzeit 186 Millionen Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen.

Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert der selbst genutzten Immobilie

Immer wieder ist das Erstaunen bei Nichtresidenten mit Immobilieneigentum in Spanien groß, dass sie jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben haben, obwohl sie die Immobilie lediglich selbst nutzen und keine Miet- oder sonstigen Einkünfte erzielen. Die Selbstnutzung führt nach spanischem Steuerrecht zu einem angenommenen Ertrag: Der Eigennutzungswert wird zu einer fiktiven Mieteinnahme. Die Steuerlast dagegen ist sehr real: Sie berechnet sich von 2% des Katasterwertes (1,1% falls der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde). Auf den so ermittelten Wert sind 24% Steuern zu zahlen. Die Steuererklärung ist jeweils zum 31.12. des Folgejahres abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld (Autoliquidation). Näheres dazu: Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011, 480 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin. Erhältlich im Buch- und Internet-Handel.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.

Günter Schlenzig „Der mediterrane Einfluss… Alchimie und Narration – Galeria de Arte Minkner in Palma

Der Wechsel in den mediterranen Lebensraum zeigt Wirkung, im Denken und im Schaffen. Land und Leute, Materialien, Farben, Licht und vor allem das kulturelle Vermächtnis der Insel Mallorca drängen vehement auch in meine Bildwelt. Ich verspüre den Drang, die Zweidimensionalität des Tafelbildes zu überwinden und es eher wie eine plastische Bild-Performance zu behandeln. Meine alchimistische Ader, die Lust am manipulativen Abenteuer mit Farbe, Materie und Chemie eröffnen neue Perspektiven. Sogar die Komponenten Zeit und Verfall, eine fast 4. Dimension der Bildsprache, finden in den schrundigen Rissen der dick aufgetragenen Schichten des Tonschlamms ihre Möglichkeit zum sinnlichen Erkennen.

Galería de Arte Minkner – C./ Catalunya 5, 07011 Palma de Mallorca –
Tel.: +34 971 220 152

Ausstellungsdauer: 01.04.2011 – 30.06.2011
Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:30h – 18.30h, Sa. 09:30h – 14:00h

Vernissage: 01. April 2011 18.00h bis 21.00h


Vivian Borsani „Farben im Licht Mallorcas“

Die Malerin Vivian Borsani schätzt den kräftigen Strich, die feine Zeichnung ist ihre Sache nicht, was ihr schon während des Kunststudiums vorgeworfen wurde. Nicht umsonst waren zumindest zu Beginn ihrer Karriere ihre Arbeiten von ihren Vorbildern Georgia O`Keefe, Henri Matisse, Wassily Kandinsky und Gabriele Münter geprägt. Von ihnen hat sie auch die Liebe zur Farbe, die das wichtigste Element im Oeuvre der Vivian Borsani ist.

Die Themen ihrer Malerei haben drei Schwerpunkte: Akte, Architektur und Blumen.
Ihre Frauenfiguren haben einen Hauch von Gauguin mit meist „altmodisch“ runde Formen. Es sind Frauen, die sich selbst mögen, die mit sich und ihrem Körper im Einklang sind. Zunächst malte Vivian Borsani sich selbst als Abbild des eigenen Spiegelbildes, heute posieren ihre Töchter.
Ein klassisches Thema der Malerin ist die Architektur, sind meist ineinander verschachtelte Häuser, wie man sie vor allem im Mittelmerraum sowohl im dörflichen als auch im städtischen Umfeld findet. Auch hier spiegeln sich die persönlichen Befindlichkeiten der Künstlerin wider: Nähe und Distanz gleichzeitig zu suchen, Respekt zu wahren, aber Zusammensein zu genießen.

Während bei den Akten und Architekturen die Farbe Rot als Synonym für Wärme, Liebe, Fülle, Leben und Überschwänglichkeit steht, sind ihre Blumenbilder vor allem in Weiss gehalten. Weiss ist für sie Herausforderung und der Ruf nach Kontrast. Manche Bilderhaben Collagen aus Goldblatt, des Leuchtens wegen.

Alle Bilder der Vivian Borsani sind figurativ, wenn auch nicht realistisch, sind trotz reduzierter Form fern von Abstraktion. Sie setzt auf Erdgebundenheit, auf Identifikation mit dem dargestellten Sujet. Vivian Borsani packt das Leben mit beiden Händen, wie sie auch mit Links und Rechts in beide Richtungen zu schreiben versteht: Spiegelschriftliche Anmerkungen finden sich in ihre Arbeiten immer wieder.

Bilder von Vivian Borsani stehen für Ausgewogenheit, für Balance und inneres Gleichgewicht. Daran darf der Betrachter teilhaben.

Gabriele Kunze

Galería de Arte Minkner – Avenida Rey Jaime I, 109, 07180 Santa Ponsa – Tel.: +34 971 695 255
Ausstellungsdauer: 18.02.2011 bis 21.04.2011 – Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:30h – 18:30h, Sa. 09:30h – 14:00h

Baurecht und Küstengesetz

Steht der Kauf einer Immobilie im Küstenstreifen zur Diskussion, ist zu prüfen, ob das fragliche Grundstück von den Bestimmungen des Küstengesetzes betroffen ist. Zwar ist dieses Gesetz bereits seit 1988 in Kraft, jedoch flammen erregte Auseinandersetzungen darüber erst jetzt auf, weil erst seit ein bis zwei Jahren die spanischen Küstenlinien endgültig festgelegt werden und viele Eigentümer erst jetzt erkennen, ob und dass ihre Grundstücke davon betroffen sind.

Das Küstengesetz unterscheidet zwischen der im öffentlichen Eigentum stehenden Meeresuferzone, der dahinter liegenden Schutzzone sowie der Einflußnahmezone. Privateigentum im Bereich der Meeresuferzone wird in ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht umgewandelt. Die Dauer dieses Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre und kann auf Antrag auf weitere 30 Jahre verlängert werden. Einrichtungen und Anlagen, die in der Meeresuferzone gebaut werden sollen, sind nur dann genehmigungsfähig, wenn ihre Einrichtung an keinem anderen Ort möglich ist. Die Meeresuferzone wird dadurch bestimmt, wie weit die Wellen im Falle einer Sturmflut schlagen können. Die angrenzende Schutzzone ist innerhalb bestandskräftiger Bebauungspläne 20 m breit, im Übrigen 100 m. Die sich anschließende Einflußzone ist ein Landstreifen von mindestens 500 m, gemessen von der Meeresuferzone. In der Schutzzone vor Inkrafttreten des Küstengesetzes errichtete Gebäude genießen Bestandsschutz. Neue Bauanträge müssen von der Küstenbehörde genehmigt werden. Nicht genehmigungsfähig sind Wohngebäude und Hotelanlagen. Nicht überdachte Swimmingpools, die aufgrund ihrer Eigenart an keinem anderen Ort errichtet werden können, sind genehmigungsfähig. Allerdings muß ein mindestens 6 m breiter Streifen von der Ufergrenze ständig begehbar sein.

Mehr Informationen in Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“
3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011

448 Seiten, 59,95 €
Pro Business Verlag Berlin
ISBN 978-3-86805-832-1.