Europäischer Gerichtshof (EUGH): Spanische Erbschaftsteuer für Nichtresidenten verstößt gegen EU-Recht

Endlich können nichtresidente Erben von Spanienimmobilien lachen, und der spanische Fiskus bekommt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes tiefe Sorgenfalten, drohen ihm doch Rückzahlungsansprüche in noch unschätzbarer Höhe. Hintergrund der Entscheidung des EUGH vom 03. September 2014 ist der bekannte und vielfach gerügte Sachverhalt, dass nichtresidente Erben von Spanienimmobilien nach dem zentralspanischen Steuerrecht besteuert wurden (ab 800.000 € Nachlasswert linear 34 %!), während Residente nach dem Steuerrecht der Autonomen Regionen Spaniens nur mit einem reduzierten Steuersatz – meist 1 % – besteuert wurden. Kurzum: Die Autonomen Regionen hatten die Erbschaftsteuer faktisch abgeschafft – „Abschaffung durch Bagatellisierung“.

Schon 2007 hatte die Europäische Kommission Spanien erfolglos aufgefordert, diesen Missstand, mit dem Nichtresidente diskriminiert wurden, zu ändern. Diese Diskriminierung durch steuerliche Schlechterstellung hat nach Feststellung des EUGH eine Wertminderung des Erbes oder einer Schenkung zur Folge.

Die spanische Finanzverwaltung hat das Urteil bisher nicht kommentiert. Sie wird jedoch verpflichtet sein, die zuviel eingezogenen Steuern zurückzuerstatten. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, die mit dem Datum der Zahlung der Steuern zu laufen beginnt. Möglicherweise wird sich Spanien wegen der verzögerlichen Bearbeitung auf die Verjährungsfrist nicht berufen können. Wer in den letzten Jahren die Erbschaftsteuer in der unzulässigen Höhe gezahlt hat, sollte schnellstens die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen und die Rückforderung einleiten.

Sobald weitere Informationen vorliegen, wird M&P-BLOG weiter berichten.

Immobilienwirtschaft: 2013 haben Deutsche auf den Balearen 1.334 freistehende Häuser gekauft

Von wegen Krise: Das internationale Publikum kauft in steigender Anzahl auf den Balearen freistehende Villen. Kein Wunschgedanke der Makler, sondern statistisch belegt aufgrund einer empirischen Erhebung bei den spanischen Notaren. Danach haben im vergangenen Jahr 1.334 Deutsche freistehende Häuser auf den Balearen gekauft. An 2. Stelle liegen die Briten mit dem Kauf von 694 freistehenden Häusern. Insgesamt wurden 2013 3,1 % mehr freistehende Häuser an Ausländer verkauft als im Vorjahr. Für das Jahr 2014 wird eine Steigerung im zweistelligen Prozentbereich erwartet.

Minkner & Partner als eines der führenden Immobilienunternehmen Mallorcas konnte in den ersten zwei Quartalen des Jahres 2014 seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppeln. Die Käufer kamen überwiegend aus den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Schweiz, Österreich sowie aus Großbritannien und Skandinavien.

Ausländer investierten 2013 mehr als eine Milliarde Euro

Die Nachfrage von Ausländern nach Luxus-Immobilien auf Mallorca zieht an: Insbesondere Skandinavier und Russen erwerben auf den Inseln mehr Villen und Wohnungen, als in jeder anderen spanischen Region. Allein 2012 investierten ausländische Käufer rund eine Milliarde Euro auf den Balearen. 2013 wurde diese Summe leicht übertroffen.

Wie die Tageszeitung „Ultima Hora“ unter Berufung auf die spanische Notarvereinigung und die spanische Steuerbehörde (AEAT) schreibt, wechselten 2012 auf den Inseln 729 Immobilien im Luxus-Bereich (ab 0,5 Millionen Euro) den Besitzer, wobei es sich bei den Käufern überwiegend um Ausländer handelte. Die Wohnungen und Chalets kosteten im Schnitt 1,1 Millionen Euro.

2013 wurde die Gesamtsumme der Investitionen von einer Milliarde Euro sogar übertroffen, weil insbesondere im Hochpreis-Segment mehr Immobilien verkauft wurden, deren Preise drei bis vier Millionen Euro und mehr betrugen, in einem Fall in Port d’Andratx sogar sechs Millionen Euro.

Die Notarvereinigung wertete die gestiegene Nachfrage als Zeichen des Vertrauens der ausländischen Investoren in die wirtschaftliche Entwicklung der Insel. Neben Skandinaviern und Russen erwerben zumeist auch Briten und Deutsche Immobilien auf den Balearen. (as)

Quelle: Mallorca Magazin, siehe:

http://mallorcamagazin.com/aktuelles/wirtschaft/mallorca-fuhrend-beim-verkauf-von-luxus-immobilien.html

 

Frohe Weihnachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unseres Unternehmens,

wenn wir zum Jahresende unseren Kunden, Vertragspartnern und Freunden für die gute Zusammenarbeit und das in unser Unternehmen und unser Team gesetztes Vertrauen danken, ist dies keine Pflichtübung, sondern ein aufrichtiges Anliegen.

Denn mit den Meisten von Ihnen verbindet uns mehr als eine reine Geschäftsbeziehung: Sie haben uns von Ihren Träumen und Wünschen erzählt, und wir haben unser Bestes gegeben, Sie bei der Realisierung Ihrer Träume zu begleiten. Durch unsere vielfältigen Engagements im kulturellen und sozialen Bereich und Ihre Einbindung in diese Aktivitäten haben wir versucht, unseren Kunden auf Mallorca nicht nur eine Immobilie zu bieten, sondern ein „Zuhause-Gefühl“ zu schaffen.

Wir danken Ihnen, dass Sie an vielen unserer Veranstaltungen teilgenommen und damit auch gezeigt haben, dass Sie unsere Philosophie, dass die, die auf der Sonnenseite des Lebens stehen, auch den Schwachen in der Gesellschaft helfen müssen, teilen.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.

Bis demnächst auf Mallorca.

Minkner & Partner

Edith und Lutz Minkner

und das gesamte Minkner & Partner Team

 

Buchtipp: Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur emotionale Rendite?“

In der Schriftreihe Mallorca 2030 hat europeanaccounting soeben eine Sonderveröffentlichung publiziert, nämlich Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur eine emotionale Rendite“ – Investmentchancen: Ein Briefing aus Schweizer Perspektive unter Berücksichtigung des neuen DBA. Hoch interessant nicht nur für Schweizer Investoren, denn der spezielle Teil zum neuen DBA Schweiz – Spanien macht nur 17 Seiten der gesamten Arbeit aus. Interessant für alle deutschsprachigen Investoren aus zwei Gründen: Die Arbeit gibt zum einen für den „Einsteiger“ eine gute Zusammenfassung über die wesentlichen Fragen des spanischen Immobilien- und Steuerrechts, zum anderen ist sie ein geistreicher und fundierter Essay über die Fragen, warum man jetzt in Spanien und insbesondere auf Mallorca investieren sollte. Höchst empfehlenswert: Kolb, Plattes, Fitzner „Mallorca – nur eine emotionale Rendite?“, broschiert, 208 Seiten, europeanaccounting, ISBN 978-3-7322-7223-5, www.europeanaccounting.net

Literaturempfehlung: Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada“

In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Erwerb, Besitz und Übertragung einer privat genutzten Immobilie in Spanien, die über eine Firmenstruktur gehalten wird, radikal geändert. Das Buch beschreibt im Detail, wie eine „Sociedad Limitada“ funktioniert, welche neuen steuerlichen Probleme sich ergeben und welche allgemeinen Lösungsansätze sinngebend sind. Der Fokus liegt auf Nichtresidenten mit Steuerwohnsitz Deutschland, jedoch werden auch umfangreiche allgemeine Informationen über Gesellschaftsrecht und Steuerneuheiten in Spanien dargelegt. Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes, „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada – Die Vermögenshaltende SL:“ Sept. 2013, 19,80 €, ISBN 978-3-8482-6755-2

Nochmals: Immobilien-Verkauf, -Vermietung, -Werbung – ab 01. Juni 2013 nur noch mit Energiezertifikat

Obwohl seit dem 01. Juni 2013 gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jede Immobilie, die verkauft, vermietet oder beworben wird, über einen Energieausweis verfügen muss, haben bislang nur 25 % der betroffenen Eigentümer einen solchen Pass beantragt. Wahrscheinlich deshalb, weil erst ab voraussichtlich September 2013 ein Bußgeldkatalog existieren wird und erst dann Geldbußen gegen die Eigentümer verhängt werden können, die nicht einen Energiepass vorlegen. Minkner & Partner erinnert deshalb nochmals dringend alle betroffenen Eigentümer, einen Energiepass zu beantragen und, wenn das Objekt von Minkner & Partner angeboten wird, diesen Pass in Kopie an die Zentrale in Santa Ponsa oder die zuständige Filiale zu übersenden. Sollten Sie keinen zugelassenen Ingenieur oder Architekten kennen, empfehlen wir das Büro CERTIMALLORCA der Groupo Edurva in Palma. Alle Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Unternehmens www.certimallorca.com. Uns ist eine bevorzugte Bearbeitung zugesagt worden, wenn Sie sich auf unser Unternehmen berufen.

WELT vom 24./25.08.2013, „Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca“

„Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca. Der Häusermarkt der größten Baleareninsel hat seine eigenen Gesetze. Verkäufer sind selten unter Druck und wissen um den Wert ihrer Objekte“ – dies ist das Fazit eines Berichtes der WELT über den aktuellen Immobilienmarkt auf Mallorca. Trotz einiger Recherche-Schwächen erkennt der Autor, dass Mallorcas Markt nichts mit dem Immobilienmarkt des Festlandes zu tun hat und der Markt der Nachfrage des internationalen Publikums ein anderer Markt ist, als der, der vom spanischen Publikum zu eigenen Wohnzwecken angefragt wird.

Die Recherche- und Verständnisschwächen liegen darin, dass undifferenziert z.B. angegeben wird, dass laut spanischem Statistikamt auch auf den Balearen im ersten Quartal 2013 die Hauspreise um 5,9 % zurückgegangen sind. Diese Statistik betrifft jedoch nur den rein spanischen Markt und wird angefüttert mit Daten der notleidenden Bauträger und der Hypothekenbanken, die regelmäßig veröffentlichen, um welche Prozentsätze sie die Immobilienpreise senken. Objekte aus dem Erstverkauf oder Zweithandverkauf des internationalen Publikums finden keinen Eingang in diese Statistik. Wie sagte Altbanker Hermann Josef Abs: „Die Statistik ist wie eine Laterne im Hafen; sie dient dem betrunkenen Seemann mehr zum Halt als zur Erleuchtung“.

Thema Vermögensteuer: Viel Lärm um (fast) nichts

Viele Kunden, die auf Mallorca eine Immobilie kaufen wollen, sind durch die Berichte in deutschen Medien über die Vermögensteuer auf spanische Immobilien irritiert. Zunächst einmal: Die Vermögensteuer gilt zunächst nur bis zum 31.12.2013. Da aber den Aussagen der Politiker niemand glaubt, ist nicht auszuschließen, dass sie auch für 2014 noch erhoben wird. Aber: Wegen der sehr hohen Freibeträge haben die meisten Immobilieneigentümer gar keine Vermögensteuer zu zahlen. Die Steuerbasis ist der Wert der Immobilie, bereinigt um den Betrag einer etwaigen Hypothek. Beim Standardfall, dass ein Ehepaar als Eigentümer eingetragen ist, hat jeder Ehepartner einen Freibetrag in Höhe von 700.000 €, zusammen also 1.400.000 €. Der durchschnittliche Kaufpreis einer Immobilie lag in den vergangenen Jahr in unserem Unternehmen bei 1.200.000 € – also unterhalb der Freibetragsgrenze. Bei höheren Immobilienwerten vermeiden viele Kunden die Vermögensteuer durch Aufnahme einer Hypothek und erwirtschaften mit dem Hypothekendarlehen eine zusätzliche Rendite. Also: viel Lärm um (fast) nichts.

Minkner & Partner hat Mallorcas schönste Baugrundstücke mit Meerblick

Es stimmt: Der Markt für schöne Baugrundstücke mit Meerblick ist (fast) leer gefegt. Und wenn mal eines – aus welchen Gründen auch immer – verkauft wird, war es nicht auf dem Markt, sondern ging „unter der Hand“ weg. Wer wirkliches Kaufinteresse hat, muss dieses dem Vertrauensmakler mitteilen und dann, wenn eines auf den Markt kommt, schnell handeln (und zahlen) können. Es geschieht nichts Gutes, es sei denn man tut es, sagt schon Erich Kästner. Derartige „Objekte der Begierde“ kann nicht jeder Makler bieten. Minkner & Partner hat nach 20 Jahren nachhaltiger Tätigkeit auf Mallorca ein dichtes Netzwerk zu Eigentümern, Rechtsanwälten und Steuerberatern und erfährt meist vor allen anderen, wenn ein solches Objekt verkauft werden soll.

Ein Beispiel zeigen wir Ihnen unter unserer Ref.-Nr. 7047 in unserem Portal www.minkner.com. Es handelt sich um ein 1.778 m² großes Baugrundstück mit einem sensationellen Blick über die Bucht von Palma. Es liegt in Cas Catala, dem Nachbarort von Bendinat, also zwischen dem Nobelhafen Porto Portals und Palma. Es kann sowohl mit einem Einfamilien- als auch mit einem Apartmenthaus mit sechs Einheiten bebaut werden. Die zulässige Gesamtwohnfläche beträgt 1.066,80 m². Ref.-7047, P.: 1.300.000 €. Anfragen richten Sie bitte an die Sales Managerin von Santa Ponsa, Frau Karin Ebermann, +34 971 695 255, karin.ebermann@minkner.com.

Industrieministerium bereitet Energiepass für Immobilien vor

Das spanische Industrieministerium arbeitet an einem Gesetz, das bereits zum 01. Januar 2013 in Kraft treten soll. Danach bedarf jede Immobilie – gleichviel ob neu oder gebraucht – bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines „Energiepasses“. Wird dieser Pass nicht im Notartermin vorgelegt, soll der Notar nicht beurkunden dürfen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung einer Direktive des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2002. Nach diesem Gesetz muss sich jeder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines Geschäftslokals auf seine Kosten das entsprechende Zertifikat (Energiepass) besorgen. In Eigentümergemeinschaft kann der Miteigentümer das Zertifikat nur für seine Wohnung beantragen; die Zertifikate können jedoch auch über die Eigentümergemeinschaften beantragt werden.

Die Kosten für ein Energiezertifikat werden nach Angaben des Industrieministeriums bei einer 100 m² großen Wohnung bei gut 250 € liegen. Die Angaben über die Energieeffizienz müssen in jeglicher Form der Werbung erscheinen, also auch in allen Zeitungsanzeigen und Exposes. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift soll mit Bußgeldern zwischen 1.000 € und 5.000 € geahndet werden.