Immobilienwirtschaft: 2013 haben Deutsche auf den Balearen 1.334 freistehende Häuser gekauft

Von wegen Krise: Das internationale Publikum kauft in steigender Anzahl auf den Balearen freistehende Villen. Kein Wunschgedanke der Makler, sondern statistisch belegt aufgrund einer empirischen Erhebung bei den spanischen Notaren. Danach haben im vergangenen Jahr 1.334 Deutsche freistehende Häuser auf den Balearen gekauft. An 2. Stelle liegen die Briten mit dem Kauf von 694 freistehenden Häusern. Insgesamt wurden 2013 3,1 % mehr freistehende Häuser an Ausländer verkauft als im Vorjahr. Für das Jahr 2014 wird eine Steigerung im zweistelligen Prozentbereich erwartet.

Minkner & Partner als eines der führenden Immobilienunternehmen Mallorcas konnte in den ersten zwei Quartalen des Jahres 2014 seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppeln. Die Käufer kamen überwiegend aus den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Schweiz, Österreich sowie aus Großbritannien und Skandinavien.

Balearen: Neues Bodengesetz verabschiedet. Illegale Fincas können unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert werden

Am 11. März 2014 hat das Balearen-Parlament ein neues Bodengesetz (Ley de Suelo) verabschiedet, aufgrund dessen geschätzte 10.000 bis 20.000 teilweise oder gänzlich illegale Landhäuer auf Mallorca unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert werden können. Davon sind nur solche Landhäuser erfasst, die ganz oder teilweise ohne Baugenehmigung erbaut wurden, gegen die keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet wurden und deren Verstoß gegen geltende Bauvorschriften verjährt ist. Verjährung mit der Folge eines Bestandsschutzes greift in der Regel nach acht Jahren. Durch den Bestandsschutz wird das Haus zwar nicht legal; der Eigentümer hat jedoch nicht mehr das Risiko eines Abrisses. Allerdings: Im Verkaufsfalle ist eine Immobilie, die nicht legal errichtet wurde und „nur“ Bestandsschutz hat, schwerer und zu einem geringeren Preis zu veräußern, da zum einen z.B. Banken nur die legalen Gebäudeteile finanzieren, zum anderen es bei geplanten baulichen Erweiterungen tatsächliche und rechtliche Probleme geben kann. Für eine nachträgliche Genehmigung der illegalen Gebäudeteile bedarf es eines Bauantrages mit Genehmigungsplänen wie bei einem Neubau. Das wird Geld in die leeren Gemeindekassen spülen.

Hotelsanierungen: Gieriger Staat lähmt Investitionen

Die Hintergründe, warum Tourismusminister Carlos Delgado seinen Hut genommen hat, rücken langsam ans Licht. Delgado war von den Hoteliers für sein Tourismusgesetz hoch gelobt worden, dass die Hoteliers zu Investitionen animierte und ihnen bei beabsichtigten Sanierungsarbeiten an den in die Jahre gekommenen Hotels Erlass der Baugenehmigungskosten signalisierte. An diese Zusagen scheint sich die Regierung nicht mehr gebunden zu sehen: Nachdem die Hoteliers Investitionen mit einem Volumen von 200 Millionen Euro angekündigt und entsprechende Planungen eingeleitet hatten. Der Chef der Hipotels, Juan Llull, wollte 80 Millionen Euro investieren. Nun verlangt die Stadt Palma allein von ihm 2 Millionen Euro Genehmigungskosten, Verärgert zog Llull seine Bauanträge zurück. Dumm gelaufen: Jetzt gibt es weder die 2 Mio Genehmigungskosten, noch 8 Mio. Mehrwertsteuer, noch Aufträge für die Bauwirtschaft für 80 Mio, noch Arbeitsplätze sowohl beim Bau als auch beim Betrieb. Offenbar brauchen nicht nur die Sozialisten, sondern auch die Konservativen Nachhilfeunterricht in den Grundregeln des Wirtschaftsinstrumentariums.

Frohe Weihnachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde unseres Unternehmens,

wenn wir zum Jahresende unseren Kunden, Vertragspartnern und Freunden für die gute Zusammenarbeit und das in unser Unternehmen und unser Team gesetztes Vertrauen danken, ist dies keine Pflichtübung, sondern ein aufrichtiges Anliegen.

Denn mit den Meisten von Ihnen verbindet uns mehr als eine reine Geschäftsbeziehung: Sie haben uns von Ihren Träumen und Wünschen erzählt, und wir haben unser Bestes gegeben, Sie bei der Realisierung Ihrer Träume zu begleiten. Durch unsere vielfältigen Engagements im kulturellen und sozialen Bereich und Ihre Einbindung in diese Aktivitäten haben wir versucht, unseren Kunden auf Mallorca nicht nur eine Immobilie zu bieten, sondern ein „Zuhause-Gefühl“ zu schaffen.

Wir danken Ihnen, dass Sie an vielen unserer Veranstaltungen teilgenommen und damit auch gezeigt haben, dass Sie unsere Philosophie, dass die, die auf der Sonnenseite des Lebens stehen, auch den Schwachen in der Gesellschaft helfen müssen, teilen.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.

Bis demnächst auf Mallorca.

Minkner & Partner

Edith und Lutz Minkner

und das gesamte Minkner & Partner Team

 

WELT vom 24./25.08.2013, „Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca“

„Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca. Der Häusermarkt der größten Baleareninsel hat seine eigenen Gesetze. Verkäufer sind selten unter Druck und wissen um den Wert ihrer Objekte“ – dies ist das Fazit eines Berichtes der WELT über den aktuellen Immobilienmarkt auf Mallorca. Trotz einiger Recherche-Schwächen erkennt der Autor, dass Mallorcas Markt nichts mit dem Immobilienmarkt des Festlandes zu tun hat und der Markt der Nachfrage des internationalen Publikums ein anderer Markt ist, als der, der vom spanischen Publikum zu eigenen Wohnzwecken angefragt wird.

Die Recherche- und Verständnisschwächen liegen darin, dass undifferenziert z.B. angegeben wird, dass laut spanischem Statistikamt auch auf den Balearen im ersten Quartal 2013 die Hauspreise um 5,9 % zurückgegangen sind. Diese Statistik betrifft jedoch nur den rein spanischen Markt und wird angefüttert mit Daten der notleidenden Bauträger und der Hypothekenbanken, die regelmäßig veröffentlichen, um welche Prozentsätze sie die Immobilienpreise senken. Objekte aus dem Erstverkauf oder Zweithandverkauf des internationalen Publikums finden keinen Eingang in diese Statistik. Wie sagte Altbanker Hermann Josef Abs: „Die Statistik ist wie eine Laterne im Hafen; sie dient dem betrunkenen Seemann mehr zum Halt als zur Erleuchtung“.

Gerichte heben Verordnungen auf, die Bauarbeiten in den Sommermonaten untersagen

Mallorcas Gemeinden haben jedes Jahr neu einen schwierigen Spagat zu vollbringen: Einerseits soll während der Sommermonate zugunsten des Tourismus Baulärm vermieden werden, andererseits müssen die Interessen der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Die meisten Gemeinden hatten für ihr Gemeindegebiet Verordnungen erlassen, nach denen in den Sommermonaten keine Lärm verursachenden Bauarbeiten durchgeführt werden durften. Diese Verordnungen halten jedoch, wie aktuelle Beispiele zeigen, einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die entsprechende Verordnung der Gemeinde Andratx wurde jetzt auf eine Klage des Bauunternehmerverbandes aufgehoben. Ähnliche Urteile von Gerichten des spanischen Festlandes sind inzwischen rechtskräftig. Die Urteile gehen in etwa in die Richtung, dass zwar grundsätzlich bestimmte Lärmobergrenzen festgelegt werden dürften; es gehe jedoch nicht an, über mehrere Monate hinweg Bauarbeiten gänzlich zu verbieten.

Sehr geehrte Eigentümer,

fast täglich müssen wir uns mit neuen spanischen Gesetzen auseinandersetzen. In der letzten April-Woche ist nun die neue „Energiepass-Verordnung“ verabschiedet worden, die vorsieht, dass ab 01. Juni 2013 keine Wohnung und kein Haus mehr verkauft oder vermietet, selbst oder durch einen Makler beworben werden darf, wenn die Immobilie nicht über einen Energiepass verfügt, der die Energieeffizienz des Objekts ausweist. Auch in Werbeanzeigen (Internet, Schaukästen, Expose und Printmedien) muss für das jeweilige Objekt die Energieeffizienzstufe angegeben werden. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder.

Sie kennen aus Ihren Heimatländern derartige Energiepässe, denn sie sind bereits in einer EU-Richtlinie von 2002 (!) vorgeschrieben und wurden erst jetzt in spanisches Recht umgesetzt. Während sich also der spanische Gesetzgeber 11 Jahre Zeit ließ, soll nun der betroffene Eigentümer sich in vier Wochen einen Energiepass besorgen. Wie dies alles in knapp vier Wochen zu schaffen sein soll, ist dem Gesetzgeber offensichtlich egal.

Die Einzelheiten der neuen Gesetzeslage entnehmen Sie bitte der anliegenden Information. Um Ihnen die Erlangung eines Energiepasses für Ihre Spanien-Immobilie zu erleichtern, haben wir eine Zusammenarbeit mit einem internationalen Expertenteam (deutsch, englisch, spanisch) von Architekten und Ingenieuren, CEmallorca, vereinbart. Auf deren Internetseite www.CEmallorca.com finden Sie sowohl Antworten auf alle Fragen zu diesem Komplex als auch einen Anforderungsauftrag für Ihren Energiepass sowie die notwendigen Kontaktdaten. Bitte handeln Sie schnell, denn vier Wochen sind rasch um, und es wird eine große Nachfrage sein. Siehe auch hier:  http://www.minkner.com/pages/energie

Playa de Palma: Bauarbeiten für Einkaufszentrum und Wohnanlagen in „Ses Fontanelles“ beginnen

Quelle: Mallorca Magazin

Quelle: Mallorca Magazin

Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus mallorquinischer Baupolitik scheint seinem Ende zuzugehen. Die Bauarbeiten für ein Einkaufs- und Freizeitzentrum mit Wohnungen und Büros an der Playa de Palma haben begonnen. Bei dem Bauland handelt es sich um das „Feuchtgebiet“ Ses Fontanelles. Das Projekt, das sich an den örtlichen Bauvorschriften und dem gültigen Bebauungsplan orientiert, war im Jahre 2007 von der Mitte-Links-Regierung mit einem Baustopp versehen worden. Natürschützer der GOB hatten auf dem Gelände das seltene Pflänzlein Limoneum Barceloi, das nur in küstennahen Regionen der Balearen zu finden ist, entdeckt. Und wieder einmal machte sich die abgewählte Regierung keinerlei Gedanken über Schadenersatzansprüche der Investoren. Nach dem Regierungswechsel bekam das Projekt mit einer Baufläche von 80.000 m² nun wieder „grünes Licht“. Die Gesamtinvestition beträgt 230 Millionen Euro und schafft 5.000 Arbeitsplätze.

Gemeinde Andratx: Infrastrukturprojekt kommt gut voran

Jahrzehntelang war es ein Ärgernis: Die teuersten Villen in Pto. Andratx konnte man nur über eine Schlaglochfahrt erreichen, die Grundstücke hatten kein Stadtwasser und natürlich auch keinen Kanalanschluss. 2007 wurde dann ein Infrastrukturprojekt beschlossen und mit erheblichen Schwierigkeiten – auch Widerstand der Anlieger – durchgesetzt, indem die Kosten dieses Projekt auf die einzelnen Grundstücke umgelegt wurden. Die ersten vier von insgesamt zehn Urbanisationen sind jetzt fertig gestellt und können abgenommen werden. Es handelt sich um Can Borras, Cala Egos, La Noria und Puig de S`Espart. Es folgen dann die Urbanisationen Montport und Valleluz. Und schließlich sind die Urbanisationen Costa de Andratx (Cala Llamp), Sa Mola, Cala Marmacen und Biniorella in Camp de Mar an der Reihe.

Entwurf für neues spanisches Küstengesetz

Der Entwurf des neuen spanischen Küstengesetzes hat den Ministerrat passiert. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im spanischen Parlament wird allgemein davon ausgegangen, dass es demnächst verabschiedet und in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf wird von den betroffenen Eigentümern begrüßt werden, während die Umweltverbände schon jetzt protestieren. Zunächst ist die Eintragung der endgültigen und der vorläufigen Begrenzungslinie im Eigentumsregister vorgesehen, damit potenzielle Kaufinteressenten wissen, ob sich die Immobilie im Schutzgebiet befindet und sich über die genaue Lage und das Ausmaß dieses Gebietes informieren können. Weiter wurde für bereits erteilte Konzessionen die Zeit für die Nutzung von Immobilien im Schutzgebiet (das im öffentlichen Eigentum steht) von 30 Jahren auf 75 Jahre verlängert. Schließlich können die Rechte an der Immobilie – nach vorheriger Genehmigung – verkauft und es dürfen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Allerdings dürfen Sanierungsarbeiten nur im Rahmen des bisherigen Bestandes vorgenommen werden. Das spanische Umweltministerium wird auf einer speziellen Website die genauen Begrenzungslinien des Küstenschutzgebietes ausweisen. Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden wir dieses Thema erneut aufgreifen und umfassend darstellen.

IVA bei Umbau- und Hausreparaturen

Der Mehrwertsteuersatz für die Ausführungen von Umbau-und Hausreparaturarbeiten liegt ab dem 01. September bei 10 % sofern die dafür benötigten Baumaterialien den Prozentsatz von 40 % (früher 33 %) des Gesamtbetrages für den Arbeitsgang nicht überschreiten und folgende Bedingungen erfüllt werden:

Dass der Empfänger entweder eine Eigentümergemeinschaft oder eine natürliche Person ist, die nicht als Unternehmer handelt und die Wohnung für den Eigenbedarf nutzt.

Dass die Fertigstellung der Immobilie, auf die sich die Arbeiten beziehen, mindestens seit zwei Jahren vollendet ist.

Diesbezüglich hat der Ministerrat folgendes angekündigt:

„ Die Umbau- und Hausreparaturarbeiten, die bis zum 01. September einem ermäßig¬ten Steuersatz von 8 % unterliegen, werden bis Ende 2013 mit einem Satz von 10 % besteuert.“ Ab dem 01. Januar 2014 und wird der ermäßigte Steuersatz aufgehoben und dann immer mit 21 % besteuert. So ist die Ankündigung.

Quelle: Mandantendepeche der www.Europeanaccounting.net

Bauen auf Agrarland soll erleichtert werden

Ein neues Eilgesetz – dessen Annahme aufgrund er konservativen Mehrheit als sicher gilt – soll die lahmende Bauwirtschaft wieder beleben. Mit dem „Gesetz über dringende urbanistische Maßnahmen“ sollen die Bestimmungen für Bauen auf Agrarland erleichtert werden. Insbesondere handelt es sich um Bauprojekte, die von der zuvor regierenden Mitte-Links-Regierung gestoppt worden waren. Die Opposition sieht in dem neuen Gesetz einen Angriff auf das bisher geltende Baurecht, verschweigt aber, dass durch die verhängten Baustopps gegen Eigentumsrechte verstoßen wurde und zahlreiche Schadenersatzklagen gegen den Staat bei Gericht anhängig sind.