Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Palma: Casino wird demnächst eröffnet

Bald haben Mallorcas Zocker ein neues Zuhause: Das Casino von Mallorca ist von Sol de Mallorca nach Porto Pi umgezogen. Es soll voraussichtlich im September 2011 eröffnet werden. Dazu wurde das ehemalige Kino Porto Pi Centro umgebaut. Das neue Casino hat einen separaten Zugang außerhalb des Einkaufszentrums. Der Spielbetrieb umfasst eine Gewerbefläche von 3.000 m². Die alten Casino-Gebäude in Sol de Mallorca werden noch vereinzelt für Veranstaltungen, Aufführungen und Bankette genutzt.

Die erhofften Einnahmen sind nötig, weil die Investitionskosten für das neue Gebäude mit 8,5 Millionen Euro deutlich höher ausfallen als ursprünglich gedacht. Der Gewinn des Mallorca-Casinos war wegen der Wirtschaftskrise in den vergangenen Jahren um 50 Prozent eingebrochen.

 

Palma: Umbaupläne für Palmas Flughafen

25.000 m² Fläche des Ankunftsbereichs von Palmas Flughafen sollen umgebaut werden, um mehr Platz für ankommende Fluggäste zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Gepäckabholung soll erweitert werden. Dazu müssen der Wartebereich für Abholer sowie die Geschäftszone in diesem Bereich verlegt werden. Die Gebäudefläche wird durch diese Arbeiten nicht verändert, sie wird lediglich neu strukturiert. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen wird 4,5 Millionen Euro betragen.

Auch für Staatsbesuche und VIP`s wird es Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände geben. So soll ein eingeschossiger Bau mit 1.000 m² errichtet werden, in dem Staatsgäste und VIP`s empfangen und alle Dienstleistungen für diesen Personenkreis erbracht werden können. Dieser abgeschirmte Bereich soll in der Nähe des neuen Fracht-Terminals entstehen. Die Investition hierfür wird 1,8 Millionen Euro betragen.

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Playa de Palma: Gebäudesanierung beginnt

Seit einigen Jahren arbeitet ein Konsortium an der Sanierung de Playa de Palma. Da dieser Plan auch einige Enteignungen vorsah, stieß er auf erheblichen Widerstand der Anwohner, so dass er schlussendlich auf Eis gelegt wurde. Erst nach den Wahlen will das Konsortium den Plan weiter bearbeiten.

Ein Teilbereich des Planes soll allerdings schon bis 2013 durchgesetzt werden: Er betrifft die Sanierung von 500 Wohnungen und 200 Geschäftslokalen  in Can Pastilla und Arenal. Die Eigentümer sollen jeweils 53 % der Sanierungskosten als Subvention erhalten. Daneben sollen die mitwirkenden Eigentümer Steuersubventionen erhalten.  Bis Mitte April soll mit den Eigentümergemeinschaften von zunächst 13 Gebäuden ein entsprechender Sanierungsplan abgeschlossen werden. Diese erste Phase betrifft 153 Wohnungen und 30 Geschäftslokale. Für diesen Abschnitt hat die Balearenregierung einen Subventionsbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Quelle Foto: http://www.marios-reisen.de/fotos/06_05_mallorca/081_playa_de_palma2.jpg

PTO. ANDRATX – MONTPORT 107.000 m² Baugrundstück mit Königsblick und Baulizenz

Die Lage ist einzigartig: In einer der exklusivsten Villenwohnlagen des Südwestens Mallorca, auf der Südseite des malerischen Hafens von Pto. Andratx, wird ein einzigartiges Filetgrundstück in leichter Hanglage zum Verkauf angeboten. Es misst 107.000 m² (!) und bietet eine sensationelle Aussicht auf den Hafen, das Meer und die umliegende Landschaft. Für dieses Traumgrundstück liegt ein Projekt für eine Villa im Finca-Stil mit einer Konstruktionsfläche von 1.191 m² vor, das bereits genehmigt ist. Das Haupthaus mitz einer Wohnfläche von 544 m² hat zwei Wohnebenen sowie ein Untergeschoß mit einer Tiefgarage für 4 Fahrzeuge, einem Weinkeller und einem Fitnessbereich. Zudem wird es ein Gästehaus und ein Personalhaus geben. Die Planung sieht weiter vor, dass das Haus von großzügigen überdachten und freien Terrassen umgeben sein wird. Im Gartenbereich soll es einen 25 m langen Swimmingpool geben.

Das Grundstück mit Baulizenz wird von Minkner & Partner, dem führenden Immobilienunternehmen für den Südwesten Mallorcas, angeboten. Der Kaufpreis beträgt 8 Millionen Euro, Ref.Nr. 5958. Näheres siehe www.minkner.com oder telefonisch Minkner & Partner, Filiale Pto. Andratx 0034-971-671 250.

Baurecht und Küstengesetz

Steht der Kauf einer Immobilie im Küstenstreifen zur Diskussion, ist zu prüfen, ob das fragliche Grundstück von den Bestimmungen des Küstengesetzes betroffen ist. Zwar ist dieses Gesetz bereits seit 1988 in Kraft, jedoch flammen erregte Auseinandersetzungen darüber erst jetzt auf, weil erst seit ein bis zwei Jahren die spanischen Küstenlinien endgültig festgelegt werden und viele Eigentümer erst jetzt erkennen, ob und dass ihre Grundstücke davon betroffen sind.

Das Küstengesetz unterscheidet zwischen der im öffentlichen Eigentum stehenden Meeresuferzone, der dahinter liegenden Schutzzone sowie der Einflußnahmezone. Privateigentum im Bereich der Meeresuferzone wird in ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht umgewandelt. Die Dauer dieses Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre und kann auf Antrag auf weitere 30 Jahre verlängert werden. Einrichtungen und Anlagen, die in der Meeresuferzone gebaut werden sollen, sind nur dann genehmigungsfähig, wenn ihre Einrichtung an keinem anderen Ort möglich ist. Die Meeresuferzone wird dadurch bestimmt, wie weit die Wellen im Falle einer Sturmflut schlagen können. Die angrenzende Schutzzone ist innerhalb bestandskräftiger Bebauungspläne 20 m breit, im Übrigen 100 m. Die sich anschließende Einflußzone ist ein Landstreifen von mindestens 500 m, gemessen von der Meeresuferzone. In der Schutzzone vor Inkrafttreten des Küstengesetzes errichtete Gebäude genießen Bestandsschutz. Neue Bauanträge müssen von der Küstenbehörde genehmigt werden. Nicht genehmigungsfähig sind Wohngebäude und Hotelanlagen. Nicht überdachte Swimmingpools, die aufgrund ihrer Eigenart an keinem anderen Ort errichtet werden können, sind genehmigungsfähig. Allerdings muß ein mindestens 6 m breiter Streifen von der Ufergrenze ständig begehbar sein.

Mehr Informationen in Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“
3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011

448 Seiten, 59,95 €
Pro Business Verlag Berlin
ISBN 978-3-86805-832-1.

150 Baugrundstücke im Südwesten Mallorcas bei Minkner & Partner im Angebot

Im begehrten Südwesten Mallorcas sind bekanntlich Baugrundstücke Mangelware. Nicht so bei Minkner & Partner: Der „Platzhirsch“ unter den Immobilienunternehmern im Südwesten der Insel hat durch seine langjährige professionelle Tätigkeit enge geschäftliche und persönliche Beziehungen zu vielen Grundstückseigentümern, die den Verkauf ihres Grundstücks ausschließlich und  exklusiv nur Minkner & Partner anvertrauen, weil sie wissen, dass sie hier zuverlässig und kompetent betreut werden. Diese Grundstücke kommen nur „unter der Hand“ auf den Markt, sei es dass die Eigentümer ihre Lebensplanung geändert haben, sei es dass die Eigentümer verstorben sind und die Erben nicht auf Mallorca leben wollen, sei es dass es sich um ein Scheidungsthema handelt.

Soweit die Grundstücke in Urbanisationen (Pto. Andratx, Camp de Mar, Paguera, Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas) befinden sich sämtlich in zonas unifamiliares, d.h. sie können nur mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Sie haben meist Größen zwischen 1.000 m² und 2.000 m², auf denen Häuser mit Bruttogeschoßflächen zwischen 350 m² und 700 m² gebaut werden können. Die Experten von Minkner und Partner kennen die jeweils gültigen Baunormativa und können bei Bedarf auch den Kontakt zu deutsch-sprechenden Architekten herstellen, die gemeinsam mit dem Interessenten dessen Traumhaus planen und realisieren können. Für einige der Grundstücke liegen bereits Planungen und eine Baulizenz vor, so dass – wenn die Planung gefällt, sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Eine Auswahl dieser Grundstücke stellt Minkner & Partner in seinem Internet-Portal unter www.minkner.com vor.

Reduzierte Mehrwertsteuer von 8% auf Handwerkerrechnungen

Aufgrund des Königlichen Dekrets 6/2010 kann ab 01. Juli 2010 unter bestimmten Voraussetzungen von Handwerksunternehmen für die Ausführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden oder Teilen davon die Mehrwertsteuer von 18% auf 8% reduziert werden. Damit soll besonders bei Endverbrauchern die Investitionsfreude belebt, die Wirtschaft insgesamt angekurbelt und Schwarzarbeit unattraktiver gemacht werden.

Die Voraussetzungen für den reduzierten Steuersatz sind:

  • das Objekt wird zu privaten Wohnzwecken genutzt
  • es handelt sich um Arbeiten, die direkt vom Eigentümer oder von einer Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben wurden
  • das Objekt ist älter als zwei Jahre bzw. ist zuletzt nicht vor einem Zeitraum von 2 Jahren erneuert worden
  • die das Projekt ausführende Firma oder Person keine Materialien einbringt bzw. als Kosten geltend macht, deren Wert 33% des Gesamtvolumens des Projekts übersteigt
  • das Projekt bis 31.12.2012 abgeschlossen ist und damit die Arbeiten fertig gestellt sind.
  • Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren spanischen Steuerberater.

Llucalcari – Villen werden abgerissen

Vier Natursteinvillen in Llucalcari, sämtlich in Besitz von Deutschen, sollen noch in diesem Jahr abgerissen werden. Seit 1999 gibt es für diese Villen ein höchstrichterliches Abrissurteil. Der nun schon jahrzehntelange Streit hatte die Gemüter besonders erregt, weil die Eigentümer dieser Villen über Baugenehmigungen der Gemeinde verfügten, die jedoch aufgrund des damaligen (und heutigen) Baurechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Der Abriss war über Jahre verzögert worden und endete gar mit einer Androhung des Inselrates gegen den zuständigen Bürgermeister, ihm ein Ordnungsgeld oder gar Zwangshaft aufzuerlegen, wenn die Abrissverfügung nicht vollzogen werde. Schließlich stritten die beteiligten Behörden über die Frage, wer für die Kosten des Abrisses aufzukommen habe. Nun werden 2/3 die Balearen-Regierung und der Inselrat zahlen, 1/3 die Gemeinde.

Da die Häuser seinerzeit mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurden, wird der Streit mit dem Abriss kein Ende haben. Die Eigentümer haben bereits Entschädigungszahlungen gefordert und werden diese auch gerichtlich durchsetzen. Diese Kosten werden die Kosten des Abrisses um ein Vielfaches übersteigen und die Gemeinde Llucalcari wirtschaftlich auf Jahre zahlungsunfähig machen. Insgesamt ein schildbürgerstreich? Die Regierung und Inselrat  vertreten die Ansicht, „dass die landschaftlichen Werte ohne Ausnahme bewahrt und wiederhergestellt werden müssten, zumal das Tramuntana Gebirge zum Welterbe der UNESCO erklärt werden solle. Im Übrigen habe die Durchsetzung der Abrissverfügung exemplarischen Charakter: „Bauherren und Gemeinden sollten wissen, dass illegales Bauen nicht geduldet werde“.