Minkner APPs für iPhone, iPod Touch und iPad

Minkner & Partner hat sich mit seinen neuen Apps abermals als eines der innovativsten Immobilien-Unternehmen Mallorcas bewiesen. Wovon andere reden, hat Minkner & Partner bereits umgesetzt. Mit den Apps erhalten die User brandaktuelle Nachrichten über Mallorcas Immobilienmarkt aus erster Hand.

Die Minkner & Partner Apps verfügen über mehr als 1.500 Traumimmobilien und zahlreiche Tipps zum Immobilienkauf in Spanien. Der Experte für spanisches Immobilien- und Steuerrecht und  Bestsellerautor Lutz Minkner stellt alle aktuellen Themen zu Steuern & Recht beim Immobilienkauf in Spanien dar und berichtet über neue Entwicklungen in den Bereichen Bauen, Wirtschaft, Kultur und Soziales. Und …. und … und. Viel Spaß mit den neuen Apps von Minkner & Partner.

Für iPad und iPad 2
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Für iPhone 3G, 3GS, 4 und iPod Touch
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Miete in Spanien – Die Mietkaution

Auch im spanischen Mietrecht gibt es häufig Diskussionen über die Höhe von Kautionen. Es werden Kautionen in sehr unterschiedlicher Höhe verlangt, obwohl das Gesetz eine zwingende Regelung enthält: Bei Wohnmieträumen darf die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen, bei Geschäftsräumen zwei Monatsmieten, Art. 36 LAU. Während der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf die Kaution trotz Anpassungen den Index nicht erhöht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Kaution der Höhe nach automatisch an den dann gültige Mietzins angepasst, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

Näheres siehe LUTZ MINKNER, „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011 – erweitert und aktualisiert, Hardcover, 59,95, Verlag Pro Business Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, www.pb-bookshop.de

Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert der selbst genutzten Immobilie

Immer wieder ist das Erstaunen bei Nichtresidenten mit Immobilieneigentum in Spanien groß, dass sie jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben haben, obwohl sie die Immobilie lediglich selbst nutzen und keine Miet- oder sonstigen Einkünfte erzielen. Die Selbstnutzung führt nach spanischem Steuerrecht zu einem angenommenen Ertrag: Der Eigennutzungswert wird zu einer fiktiven Mieteinnahme. Die Steuerlast dagegen ist sehr real: Sie berechnet sich von 2% des Katasterwertes (1,1% falls der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde). Auf den so ermittelten Wert sind 24% Steuern zu zahlen. Die Steuererklärung ist jeweils zum 31.12. des Folgejahres abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld (Autoliquidation). Näheres dazu: Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011, 480 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin. Erhältlich im Buch- und Internet-Handel.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.

Miete: Mietprozessrecht reformiert, schneller Vollzug von Räumungsurteilen

Die durchschnittliche Prozessdauer von Räumungsprozessen währte in Spanien bislang etwa 1 Jahr und 6 Monate. Seit dem 24. Dezember 2009 ist ein neues Mietprozessrecht in Kraft, mit dem Räumungsprozesse und der Vollzug der Räumung stark beschleunigt werden. Sämtliche Mietprozesse finden zukünftig im beschleunigten mündlichen Verfahren (juicio verbal) statt. Das Räumungsurteil schließt – bei ausdrücklichem Antrag – auch zukünftige Mietzinsen mit ein, d.h. auch diejenigen, die ab Erlangung der Klage bis hin zur endgültigen Wiedererlangung des effektiven Besitzes am Mietobjekt angefallen sind oder noch anfallen werden.

Bei Nichterscheinen des beklagten Mieters ist in der gerichtlichen Ladung darauf hinzuweisen, dass die Zustellung des Räumungsurteils ab dem 6. Tage nach der angesetzten Verhandlung als erfolgt gilt. In dem Urteil werden gleichzeitig der Tag und die Uhrzeit der Zwangsräumung festgesetzt, wobei die Räumung nicht später als 1 Monat nach dem Gerichtstermin stattfinden soll. Gegen das Räumungsurteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde ausgeschlossen.

Steuern sparen durch Kauf einer Immobiliengesellschaft

Kauft ein Privatmann eine Spanien- Immobilie von einem Bauträger fallen 8% Mehrversteuer an, kauft er eine gebrauchte Immobilie – egal ob von einer Gesellschaft oder einer Privatperson –  sind 7% Grunderwerbsteuer fällig sowie ca. 2% Nebenkosten für den Notar und das Eigentumsregister. Häufig werden Spanien-Immobilien auch von Gesellschaften, deren einziger Zweck es ist, diese Immobilie zu besitzen, gehalten. Die Standard-Lösung ist die, dass die Immobilie aus der Gesellschaft heraus verkauft wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, 100% der Geschäftsanteile der Immobilien-Gesellschaft (samt Immobilie) zu erwerben. Dieser Weg kann unter Umständen ein Steuerspar-Modell sein. Der Erwerb der Geschäftsanteile der Immobilien-S.L. ist nämlich von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Immobilie mindestens drei Jahre von der Gesellschaft gehalten wurde und keiner der Erwerber der Geschäftsanteile mehr als 50% der Geschäftsanteile hält. Das Modell spart somit ca. 10% Kosten.

Die Europäische Kommission geht sogar noch weiter und meint, dass Spanien auch dann die Steuerfreiheit gewähren müsse, wenn ein Gesellschafter 100% der Anteile der Immobilien-S.L. übernehme. Die Beschränkung des zulässigen Erwerbsumfangs auf 50% verstoße gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs in der Europäischen Union. Wer sich an einer in einem anderen Mitgliedsland ansässigen Kapitalgesellschaft beteiligen wolle, dem dürfe nicht vorgeschrieben werden, in welcher Höhe er sich beteiligen dürfe. Es steht zu erwarten, dass Spanien auf die Abmahnung der EU-Kommission die beanstandete Vorschrift im Wertpapiergesetz aufheben und auch dann den Kauf von Geschäftsanteilen einer Immobilien-S.L. grunderwerbsteuerfrei stellen wird, wenn die Beteiligung eine Mehrheits- oder gar 100%-ige Beteiligung ist.