Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Erdölsuche rund um die Balearen

Energischen Widerstand leisten die Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Pläne der Zentralregierung, rund um die Balearen im Meer nach Erdölvorkommen zu suchen. Ministerpräsident Antich soll den Umweltschützern einen sofortigen Stopp des Genehmigungsverfahrens zugesagt haben. Die Umweltschützer haben auch die Tourismusfachleute auf ihrer Seite: Ein Urlaub am Meer im Umfeld von Bohrtürmen sei wenig reizvoll. Weiterhin wird befürchtet, dass Flora und Fauna der Küste durch diese Bohrungen schwer geschädigt werden würden. Durch die Bohrungen würden im Übrigen hochgiftige Stoff wie Schwermetalle freigesetzt, die geeignet sind, Gesundheit von Menschen und Tieren nachhaltig zu gefährden.

Palma: Umbaupläne für Palmas Flughafen

25.000 m² Fläche des Ankunftsbereichs von Palmas Flughafen sollen umgebaut werden, um mehr Platz für ankommende Fluggäste zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Gepäckabholung soll erweitert werden. Dazu müssen der Wartebereich für Abholer sowie die Geschäftszone in diesem Bereich verlegt werden. Die Gebäudefläche wird durch diese Arbeiten nicht verändert, sie wird lediglich neu strukturiert. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen wird 4,5 Millionen Euro betragen.

Auch für Staatsbesuche und VIP`s wird es Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände geben. So soll ein eingeschossiger Bau mit 1.000 m² errichtet werden, in dem Staatsgäste und VIP`s empfangen und alle Dienstleistungen für diesen Personenkreis erbracht werden können. Dieser abgeschirmte Bereich soll in der Nähe des neuen Fracht-Terminals entstehen. Die Investition hierfür wird 1,8 Millionen Euro betragen.

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Playa de Palma: Gebäudesanierung beginnt

Seit einigen Jahren arbeitet ein Konsortium an der Sanierung de Playa de Palma. Da dieser Plan auch einige Enteignungen vorsah, stieß er auf erheblichen Widerstand der Anwohner, so dass er schlussendlich auf Eis gelegt wurde. Erst nach den Wahlen will das Konsortium den Plan weiter bearbeiten.

Ein Teilbereich des Planes soll allerdings schon bis 2013 durchgesetzt werden: Er betrifft die Sanierung von 500 Wohnungen und 200 Geschäftslokalen  in Can Pastilla und Arenal. Die Eigentümer sollen jeweils 53 % der Sanierungskosten als Subvention erhalten. Daneben sollen die mitwirkenden Eigentümer Steuersubventionen erhalten.  Bis Mitte April soll mit den Eigentümergemeinschaften von zunächst 13 Gebäuden ein entsprechender Sanierungsplan abgeschlossen werden. Diese erste Phase betrifft 153 Wohnungen und 30 Geschäftslokale. Für diesen Abschnitt hat die Balearenregierung einen Subventionsbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Quelle Foto: http://www.marios-reisen.de/fotos/06_05_mallorca/081_playa_de_palma2.jpg

Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de

Miete in Spanien – Die Mietkaution

Auch im spanischen Mietrecht gibt es häufig Diskussionen über die Höhe von Kautionen. Es werden Kautionen in sehr unterschiedlicher Höhe verlangt, obwohl das Gesetz eine zwingende Regelung enthält: Bei Wohnmieträumen darf die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen, bei Geschäftsräumen zwei Monatsmieten, Art. 36 LAU. Während der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf die Kaution trotz Anpassungen den Index nicht erhöht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Kaution der Höhe nach automatisch an den dann gültige Mietzins angepasst, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

Näheres siehe LUTZ MINKNER, „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011 – erweitert und aktualisiert, Hardcover, 59,95, Verlag Pro Business Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, www.pb-bookshop.de

PTO. ANDRATX – MONTPORT 107.000 m² Baugrundstück mit Königsblick und Baulizenz

Die Lage ist einzigartig: In einer der exklusivsten Villenwohnlagen des Südwestens Mallorca, auf der Südseite des malerischen Hafens von Pto. Andratx, wird ein einzigartiges Filetgrundstück in leichter Hanglage zum Verkauf angeboten. Es misst 107.000 m² (!) und bietet eine sensationelle Aussicht auf den Hafen, das Meer und die umliegende Landschaft. Für dieses Traumgrundstück liegt ein Projekt für eine Villa im Finca-Stil mit einer Konstruktionsfläche von 1.191 m² vor, das bereits genehmigt ist. Das Haupthaus mitz einer Wohnfläche von 544 m² hat zwei Wohnebenen sowie ein Untergeschoß mit einer Tiefgarage für 4 Fahrzeuge, einem Weinkeller und einem Fitnessbereich. Zudem wird es ein Gästehaus und ein Personalhaus geben. Die Planung sieht weiter vor, dass das Haus von großzügigen überdachten und freien Terrassen umgeben sein wird. Im Gartenbereich soll es einen 25 m langen Swimmingpool geben.

Das Grundstück mit Baulizenz wird von Minkner & Partner, dem führenden Immobilienunternehmen für den Südwesten Mallorcas, angeboten. Der Kaufpreis beträgt 8 Millionen Euro, Ref.Nr. 5958. Näheres siehe www.minkner.com oder telefonisch Minkner & Partner, Filiale Pto. Andratx 0034-971-671 250.

EU-Rentner: Bald kostenlose Arzneimittel auf Mallorca

Es gibt viele gute Gründe, nach Mallorca zu reisen. Für EU-Rentner könnte bald ein neuer hinzukommen: Die Europäische Kommission hat Spanien am 23.02.2011 vor dem europäischen Gerichtshof verklagt mit dem Ziel, Spanien zu verpflichten, an EU-Rentner, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet sind, kostenlos Arzneimittel abzugeben.

Die Klage stützt sich auf das Abkommen über die Europäische Versicherungskarte vom 01. Juni 2004 (Verordnung 883/2004). Nach diesem EU-Regelung hat jeder in der Europäischen Union Versicherte das Recht auf gesundheitliche Versorgung während eines Auslandsaufenthaltes. Dabei soll der Versicherte dieselben Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes erhalten, die ein Angehöriger des Gastlandes beanspruchen kann – gleichviel ob diese Ansprüche sich gegen den Arzt, die Apotheke oder das Krankenhaus richten.

Nach spanischem Recht haben spanische Rentner, die krankenversichert sind,  Anspruch auf kostenlose Abgabe von Arzneimitteln. Die Europäische Kommission fordert nun, dass auch deutsche Rentner – ebenso wie alle anderen Rentner des Europäischen Wirtschaftsraumes einschließlich der Schweiz –  bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln verlangen dürfen. Nach Auffassung er Kommission verstößt die Weigerung Spaniens, EU-Rentner genauso zu behandeln wie die spanischen Rentner, gegen das Diskriminierungsverbot.

Ergänzend teilt die Europäische Kommission mit, dass derzeit 186 Millionen Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen.

Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert der selbst genutzten Immobilie

Immer wieder ist das Erstaunen bei Nichtresidenten mit Immobilieneigentum in Spanien groß, dass sie jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben haben, obwohl sie die Immobilie lediglich selbst nutzen und keine Miet- oder sonstigen Einkünfte erzielen. Die Selbstnutzung führt nach spanischem Steuerrecht zu einem angenommenen Ertrag: Der Eigennutzungswert wird zu einer fiktiven Mieteinnahme. Die Steuerlast dagegen ist sehr real: Sie berechnet sich von 2% des Katasterwertes (1,1% falls der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde). Auf den so ermittelten Wert sind 24% Steuern zu zahlen. Die Steuererklärung ist jeweils zum 31.12. des Folgejahres abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld (Autoliquidation). Näheres dazu: Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011, 480 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin. Erhältlich im Buch- und Internet-Handel.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.

Günter Schlenzig „Der mediterrane Einfluss… Alchimie und Narration – Galeria de Arte Minkner in Palma

Der Wechsel in den mediterranen Lebensraum zeigt Wirkung, im Denken und im Schaffen. Land und Leute, Materialien, Farben, Licht und vor allem das kulturelle Vermächtnis der Insel Mallorca drängen vehement auch in meine Bildwelt. Ich verspüre den Drang, die Zweidimensionalität des Tafelbildes zu überwinden und es eher wie eine plastische Bild-Performance zu behandeln. Meine alchimistische Ader, die Lust am manipulativen Abenteuer mit Farbe, Materie und Chemie eröffnen neue Perspektiven. Sogar die Komponenten Zeit und Verfall, eine fast 4. Dimension der Bildsprache, finden in den schrundigen Rissen der dick aufgetragenen Schichten des Tonschlamms ihre Möglichkeit zum sinnlichen Erkennen.

Galería de Arte Minkner – C./ Catalunya 5, 07011 Palma de Mallorca –
Tel.: +34 971 220 152

Ausstellungsdauer: 01.04.2011 – 30.06.2011
Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:30h – 18.30h, Sa. 09:30h – 14:00h

Vernissage: 01. April 2011 18.00h bis 21.00h


Spanien: Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat

Die Unterverbriefung (es wird ein niedrigerer Kaufpreis beurkundet als der, der tatsächlich bezahlt wird) ist in Spanien eher die Regel als die Ausnahme. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die staatlichen Sanktionen milder sind als in Deutschland. Eine strafbare Steuerhinterziehung (delito fiscal) liegt erst bei einem hinterzogenen Betrag in Höhe von 120.000 € an (Art. 305 CP). Wird ein darunter liegender Betrag hinterzogen, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit (infraccion tribuitaria) vor, die nur mit einer Geldbuße geahndet wird. Allerdings fallen neben Bußgeld- oder Geldstrafe oft auch erhebliche Verspätungszuschläge an. Die strafrechtliche relevante Steuerhinterziehung kann nicht nur durch positives Handeln, sondern auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Somit ist nicht nur die fehlerhafte, steuerverkürzende Steuererklärung strafbar, sondern auch die Nichtabgabe der Steuererklärung. Weiterhin ist Vorsatz erforderlich. Die lediglich fahrlässige Nichtabgabe ist nicht unter Strafe gestellt. Näheres siehe: Lutz Minkner,Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Verlag Pro Business Berlin, www.pb-bookshop.de