Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Balearen: Handelskammer prognostiziert für 2011 leichtes Wirtschaftswachstum

Die Handelskammer der Balearen prognostiziert für 2011 nach Ablauf der ersten 9 Monate des Jahres ein leichtes Wirtschaftswachstum von etwa 1 Prozent – das ist der Wert, der 2007 unmittelbar vor der Finanzkrise – erreicht wurde. Mehrere Faktoren sind dafür verantwortlich. Da ist zunächst die sensationelle Entwicklung des Tourismus auf den Balearen, der in diesem Jahr alle Rekorde schlägt, wobei allerdings die negative Entwicklung in den nordafrikanischen Feriendestinationen der Tourismuswirtschaft der Balearen zugute kam. Jedenfalls wird durch die bessere Beschäftigung und den Abbau der Arbeitslosenzahlen auf den Balearen mehr konsumiert. Dies ermuntert auch internationale Warenhausunternehmen, verstärkt auf Mallorca zu investieren.

Weniger erfreulich sind allerdings die Zahlen aus der Bauwirtschaft und der Industrie. In diesen Bereichen ist sogar ein weiterer Auftragsrückgang festzustellen. Joan Gual de Torrella, Präsident der Handelskammer, fordert, Mallorcas Wirtschaft müsse internationaler aufgestellt werden. Es werde noch einige Zeit dauern, bis neue Jobs entstehen und die Arbeitslosigkeit, die noch immer bei 20 % liegt, zurückgehe.

 

 

Kultur in der Krise – Schluss mit lustig

Die Balearen sind mit 4,8 Milliarden Euro verschuldet. Der Regierung liegen offene Handwerker- und Dienstleisterrechnungen über 1 Million Euro vor. Ministerpräsident Bauza hat allen Ressorts ein hartes Sparprogramm auferlegt. Besonders hart bekommt das die Kultur zu spüren. Die Vorgängerregierung hatte zahlreiche Subventionsversprechungen gemacht, die nun nicht mehr eingehalten werden können. Allerdings wurden die Mittel nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Nepotismus bestimmt die Kulturpolitik von Mitte – Links. Die aktuelle Situation: Die Kasse des Teatre Principal ist gepfändet. Man denkt über die Auflösung des Sinfonie-Orchesters nach. Dem Festival Musica Mallorca fehlen zugesagte 200.000 €, das Ballettfestival wurde nach der halben Spielzeit abgesagt, das Voyeur Jazz Festival verkleinert das Programm, um nur einige der kulturellen Baustellen zu nennen.

Dabei hatte die konservative PP noch im vergangenen Jahr die Bewerbung Palmas als Kulturhauptstadt Europas unterstützt und wollte mit einem attraktiven kulturellen Angebot Mallorca für das internationale Publikum besonders interessiert machen und damit mehr bieten als nur Sonne und Meer. Das alles scheint nun dem Sparzwang zum Opfer zu fallen. Nach dem Kassensturz müssen nun neue Konzepte her. Wie in vielen Ländern wird man auch auf Mallorca stärker als bisher private Sponsoren für die Kultur gewinnen und einbinden müssen. Es muss aber auch stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung dringen, dass Kultur Geld kostet. Häufig hören wir von mallorquinischen Freunden, dass Kulturorganisation eine Aufgabe des Staates sei, für die man mit seinen Steuern seinen Beitrag geleistet habe und dass es von den Veranstaltern fast schon unanständig sei, wenn sie ein Eintrittsgeld verlangten.

 

 

Valldemossa: Investoren aufgepasst! Historisches Anwesen mit 100 ha Land

Ref. 6232Das Tramuntana-Gebirge wurde gerade von der UNESCO zum Weltkulturerbe der Menschheit bestimmt. Inmitten des Tramuntanagebirges an der Westküste Mallorcas liegt im Hochtal von Valldemossa dieses emblematische Herrenhaus aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts, das einst als Luxushotel genutzt wurde. Es wird erschlossen durch eine Privatstraße, die zu dem 100 ha großen Grundstück führt, das auch einen direkten Meerzugang hat. Es bietet sensationelle Panorama- und Meerblicke. Im Außenbereich gibt es einen Swimmingpool mit Poolhaus, eine Sonnenterrasse sowie diverse Nebengebäude mit Aussichtsterrassen.

Das Gebäudeensemble gruppiert sich um einen Patio mit Galerie. Insgesamt bietet das Herrenhaus eine Wohnfläche von 2.400 m², die sich auf mehrere Salons, 20 Zimmer, eine große Küche und Personalzimmer aufteilen. Das gesamte Objekt ist renovierungsbedüftig, aber von guter Grundstruktur. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sind denkbar: großzügige Privatresidenz, Hotel, Sanatorium oder Klinik, Seminar- und Schulungsgebäude u.a. Minkner & Partner öffnet ernsthaften Interessenten mit Kapitalnachweis gern die Türen zu diesem interessanten Investitionsobjekt.

Ref. 6232, P.: € 12.000.000, Tel. +34 971 220 152

Neuer Besucherrekord auf Mallorca – So werden aus Gästen Freunde!

Palmas Flughafen hat einen einmaligen Besucherrekord erlebt: Von Freitag (5.8.) bis Sonntag (7.8.) starteten und landeten in und von Son Sant Joan 436.366 Passagiere (darunter 120.000 Deutsche, 90.000 Briten und 20.000 Italiener). Das ist einsamer Besucherrekord seit Fertigstellung des Flughafens im Jahre 1960. Die erhöhten Zahlen werden überwiegend auf den Wegfall anderer Destinationen in diesem Jahr, vor allem in Nordafrika, zurückgeführt. Mallorcas Wirtschaft freut sich: die Hotels sind bestens ausgebucht, die Gastronomie und Freizeiteinrichtungen machen gute Umsätze, die Arbeitslosenzahl sinkt, und weil mehr Menschen Geld verdienen, wird allgemein mehr konsumiert.

Diesen unerwartete Besucherrekord sollten alle nutzen: Mallorca sollte sich im besten Kleid darstellen, den Gästen die unvergleichlichen, vielfältigen Bilder der Insel zeigen, mit Gastfreundschaft und bestem Service überzeugen und so die Besucher, die erstmals auf die Insel kommen, veranlassen, auch im nächsten Jahr wieder zu kommen. So werden aus Gästen Freunde. Die Investition ist gering: Die Sonne bekommen wir umsonst!

Neue Diskussion um das Küstengesetz

Als im Jahr 1988 das Küstengesetz (Ley 22/1988 de 28 de Julio, de Costas) in Kraft trat und schließlich auch die dazugehörige Durchführungsverordnung (RD 1471/1989 de 1 de diciembre, zuletzt geändert am 18.09.1992) war dies mit wenig Aufstand oder Gegenwehr verbunden. Im Gegenteil: Politiker wurden gefeiert, weil Küsten und Strände eindeutig der allgemeinen Nutzung durch die Bevölkerung zugeordnet wurden mit  weitreichendem Schutz und garantierten öffentlichen Zugangsrechten. Es war die eigentlich lobenswerte Absicht, der zerstörerischen Bebauung insbesondere in den 60-iger Jahren, der spanischen Küsten und Strände entgegenzuwirken.

Dabei fiel in diesem Zusammenhang (zunächst) kaum auf, dass auch die Küstenzone (Zona Marítimo Terrestre, ZMT) abstrakt neu definiert wurde. Sicherlich haben Sie schon an den Küsten Mallorcas kleine Zementpyramiden gesehen, an deren Seitenflächen die Buchstaben Z M T  (Zona Marítimo Terrestre) aufgeprägt sind. Die Verbindung dieser Punkte ergibt die Linie, die die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Grund markiert.

Ist ja auch nicht ganz einfach festzulegen, wo der (öffentliche) Strand oder Küstenbereich endet und dahinter (privates)  Eigentum  beginnt. Das Gesetz war dabei keine große Hilfe, das in Art 3 und 4 die Kriterien für diese Küstenlinie (deslinde marítimo terreste)  nur sehr vage festlegte: „Die höchste jemals bekannte Flut“, „Sand- und Dünenablagerungen aller Art“ „Vorhandensein typischer Sand- und Strandpflanzen“, überall dort sollte kein Privateigentum möglich sein. Da graut es jedem Juristen, dessen wichtigstes Handwerkszeug glasklare nachvollziehbare Definitionen sind.  Jetzt waren also Geologen und Biologen an der Reihe, denen sich aber logischerweise ein weites Feld für Interpretationen in Einzelfällen bot.  Und diese gab es  reichlich auf über 8.500 km Küstenlinie, in 25 Provinzen und 428 Gemeinden. Kaum zu glauben, aber nachvollziehbar angesichts dieser Zahlen: bis 2003 waren 4.659 km geschafft, bis 2010 weitere 3.880 km; es fehlen heute, 23 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch 5 % der Küsten, die auf eine Neudefinition des deslinde warten.

Erschwerend kam hinzu, dass die Durchführung des neuen deslinde nicht etwa den lokalen Behörden überlassen wurde, die sich zwangsläufig bestens vor Ort auskennen, sondern vielmehr einer Behörde (demarcación de costas) der Zentralregierung in Madrid. Diese schickte nach und nach ihre Geologen und Biologen auf die Reise zu den Küsten Spaniens um, mit dem Gesetzestext in der Hand, diese wichtige Strandzone zu definieren.

Mit derart weichen Kriterien war auch klar, dass willkürliche Grenzziehungen, im Guten wie im Schlechten möglich waren, mal werden bestehende Häuer, gerade bei Städten und Dörfern, elegant umgangen und ausgespart, mal werden, durchaus in einiger Entfernung der Küste liegenden Häuser gnadenlos ausradiert. Logisch nachvollfziehbar ist das nicht immer. Dabei enthält das Küstengesetz noch allerlei weitere Erschwernisse für die an die Küstenzone angrenzenden Eigentümer, dies im Hinblick auf die Sanierung, Weiterbau und Ausbau der bestehenden Immobilie, für die nun nicht nur eine Baugenehmigung der Gemeinde erforderlich wird, sondern darüber hinaus auch die ausdrückliche Zustimmung der Küstenbehörde. In der ersten allgemeinen Freude über das neue Gesetz gingen die zunächst  leisen Proteste verschiedener betroffener Bürger unter, ausserdem, wie oft in Spanien, wartete man erst einmal ab, wie die Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis aussehen würde (immerhin hatte es ja auch schon mehr als ein Jahr gedauert, bis die Durchführungsverordnung zu dem Küstengesetz erlassen wurde).  Jetzt geht es aber richtig los:

Die viel zu lange Dauer der Umsetzung des Gesetzes, der immer lauter werdenden Protest einzelner geschädigter Eigentümer und erste Abrissverfügungen haben einen Prozess des Umdenkens in Gang gesetzt. Langsam dämmerte es den betroffenen Eigentümern, dass ihre rechtmäßig erworbenen und im Grundbuch eingetragenen Häuser und Grundstücke, wie auch rechtswirksam erteilte Baugenehmigungen möglicherweise plötzlich wenig wert waren.

Befeuert wird der Unmut weiter durch verschiedene spanische „Autonomías“ (Provinzen), die ihr eigenes regionales Küstengesetz mit ganz eigenen Interpretationen auf den Weg gebracht haben. Canarias und Galicia haben es versucht,  deren Gesetz wurde aber (vorläufig) von der Zentralregierung vor dem spanischen Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) angefochten. Andere habe es schon geschafft, wie Catalunya und Andalucia, die die Gunst der Stunde genutzt haben, und der derzeit schwachen Zentralregierung die Zuständigkeit für die eigenen Küsten  abgetrotzt haben.

Weiter schaltet sich auch das von den Betroffenen angerufene Europaparlament ein.  Schon in den vergangenen Jahren war ein Bericht der dänischen Europa-Abgeordneten Auken („informe Auken“) bekannt geworden, der Korrekturen einforderte. Nun haben sich Initiativen gegründet, die das Küstengesetz auch von dort aus massiv angreifen.

Objektiv handelt es sich zweifellos um eine Enteignung, da den Eigentümern nur eine Restnutzungszeit von 30 Jahren gestattet wird (die also im Jahre 2018 ablaufen wird), allerdings verlängerbar um weitere 30 Jahre. Das spanische Verfassungsgericht entschied bereits 1991 (Urteil 149/91 vom 4. Juli), dass mit dieser langen Restnutzungsdauer KEINE entschädigungspflichtige Enteignung verbunden sei. Kaum nachvollziehbar, denn mit oder ohne Restnutzung, eine dramatische Entwertung des Grundstücks war damit festgeschrieben.

Wieder einmal wird mit diesem Gesetz deutlich, wie allgemein gültige Regelungen, wie sie nun einmal in Gesetzen enthalten sind (und sein müssen), einen politischen Wert haben, letztlich nicht aber verhindern dürfen, dass auch eine Einzelfallgerechtigkeit gegeben sein muss. Diese in jedem einzelnen Fall zu überprüfen ist zwar mühsam, aber ein zwangsläufiger Anspruch an demokratische Regeln.

Quelle:

Dr Armin Reichmann
Rechtsanwalt / Abogado
Frankfurt / Palma de Mallorca
www.dr-reichmann.com

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TRAMUNTANA-Gebirge wurde von der UNESCO zum Welterbe erklärt

Die UNESCO hat die Serra de Tramuntana am 27. Juni 2011 zum Welterbe erklärt. Mallorcas Inselrat hatte eine 1.000-seitige Bewerbung bei der UNESCO eingereicht. Daraufhin war die Insel in den vergangenen Monaten von einer Unesco-Kommission besucht worden, um diesen Bericht zu überprüfen. 40.000 Freunde Mallorcas hatten die Bewerbung mit einer Unterschriftenaktion unterstützt.

Der erste prominente Förderer des Tramuntana-Gebirges war kein geringerer als Erzherzog Ludwig Salvator im 19. Jahrhundert, der einen großen Teil seines Vermögens in die Erforschung und Bewahrung dieser Region gesteckt hatte.

Die Besonderheiten fasste die Mallorca Zeitung kürzlich wie folgt zusammen:

„Die Spuren Jahrhunderte langer Bewirtschaftung des Tramuntana-Gebirges sind einzigartig: Bis heute sind Terrassenanlagen und Bewässerungssysteme aus arabischer Zeit erhalten. Trockensteinmauern durchziehen die Landschaft, die kreisrunden Köhlerplätze wirken oft wie orte für magische Rituale, es gibt alte Wachtürme, Schneehäuser aus Zeiten ohne Kühlschrank und Eistruhe, uralte Olivenhaine und mit der Natur harmonierende Herrenhäuser“.

Wird eine Landschaft als Welterbe in die Unesco-Liste aufgenommen, besteht für die jeweilige Regierung auch die Verpflichtung, diese Region der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten. Da ein teil des Tramuntana-Gebirges sich in Privateigentum befindet, wird es insoweit gewiss noch zu Auseinandersetzungen kommen, wenn Interessierte freien Zugang beanspruchen. Die Welterbe-Liste der UNESCO umfasst insgesamt 911 Denkmäler in 151 Ländern. Davon sind 704 Kulturdenkmäler und 18 Naturdenkmäler. Weitere 27 Denkmäler gehören sowohl dem kultur- ls auch dem Naturerbe an.

 

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Minkners Pfingstcocktail wieder ein voller Erfolg

Es ist schon eine gute Tradition: Jeweils am Pfingstsonntag laden die Immobilien-Unternehmer Edith und Lutz Minkner zum Pfingstcocktail, dieses Mal in die Filiale in Pto. Andratx. Gut 300 Gäste, Kunden und Freunde des Unternehmens, genossen einen sommerlichen Nachmittag bei Live-Music der Gruppe STEPS DUO und kühlen Getränken. Das Minkner-Team stellte zu diesem Anlass auch zwei neue Publikationen vor, nämlich den neuen Hauptkatalog sowie die 64-seitige Zeitschrift TRAUMIMMOBILIEN, die auch der gesamten Pfingstausgabe des Mallorca Magazins beigelegt war.

Edith Minkner, Günter Henkel (Unternehmer) und Gabriele Iwanowski (Kultursenat Berlin)

Steps Duo (am Baß Christian Aundrup, Mitarbeiter von Minkner & Partner)

Live-Music, kühle Getränke und anregende Gespräche

Dr. Helmut Bauer (Generalkonsul, Binder Optik), Lutz Minkner, Eckart Höppner, Petra Seifert

Edith Minkner im Gespräch mit Unternehmern Gabriele und Eugen Hahn

Cala Pi: Das gibt`s nur einmal! Nämlich bei Minkner & Partner! Exklusive, mediterrane Villa in 1. Meereslinie auf 1.760 m² Land

Minkner & Partner, das führende Immobilienunternehmen Mallorcas, kann seinen Kunden wieder einmal eine ganz außergewöhnliche, exklusive Immobilie anbieten: Die mediterrane Villa thront auf einem 1.760 m² großen Filetgrundstück über den Klippen der Cala Pi an der Südspitze  Mallorcas und bietet einen sensationellen Blick auf das Meer und die malerische Südküste der Insel. Es gibt nur wenige vergleichbare Plätze auf Mallorca. Das Grundstück hat sehr großzügige Terrassenbereiche, in die ein Swimmingpool eingebettet ist. Umlaufende überdachte und freie Terrassen bieten zu jeder Jahreszeit je nach Bedarf Sonnen- und Schattenplätze. Die Villa mit Garage hat eine Wohnfläche von 508, die sich aufteilen in ein Wohn- und Esszimmer, eine Küche, vier Schlafzimmer mit Bädern en suite sowie Nebengelass mit Sauna und Wirtschaftsräumen.

Die Villa bietet höchsten Komfort zum Bewohnen auch in den kälteren Jahreszeiten, so z.B. Gaszentralheizung, teilweise Fußbodenheizung, Klimaanlage mit Wärmepumpe sowie zwei Kamine. Sie ist zudem sehr ansprechend im mediterranen Landhausstil eingerichtet und dekoriert und kann sofort bezogen und genossen werden. Zuständig ist bei Minkner und Partner das Büro Llucmajor, mit dem Interessenten einen Besichtigungstermin vereinbaren können (Tel. +34 971 66 29 29) Die Referenznummer lautet 5692, der Kaufpreis beträgt 2.900.000 €.

Mehr Informationen zu diesem Objekt finden Sie hier!


Rechtsprechung zum spanischen Maklerrecht. Hier: Parteien versuchen, den Makler zu umgehen

Hin und wieder kommt es vor, dass der Auftraggeber versucht, sich der Provisionszahlungspflicht zu entziehen. Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Der Makler Mallorca zeigt einem Interessenten eine Immobilie. Der interessierte Käufer heuchelt plötzlich Desinteresse und ist für den Makler nicht mehr zu sprechen. Eigentümer und Kaufinteressent schließen dann den Verkauf direkt unter Umgehung des Maklers ab, um die Maklerprovision zu sparen.
Bei derartigen Fallgestaltungen kann der Makler nach höchstrichterlicher spanischer Rechtsprechung dennoch den Provisionsanspruch erfolgreich durchsetzen, wenn er unter Beweis stellt, dass der Vertragsschluss Resultat seiner Vermittlungstätigkeit gewesen ist oder wenn sich der Auftraggeber diese Tätigkeit zum direkten Vertragsschluss zu Nutze gemacht hat (u.a. SS.TS vom 23.091991 und 26.091991).
Näheres zu diesem Themenkreis in „Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Pro Business Verlag – Berlin, www.pb-bookshop.de und im Buch- und Internethandel.

Esporles: Residieren wir ein Feudalherr! Minkner & Partner hat die Schlüssel zu diesem historischen Landsitz

Etwa 4 km außerhalb von Esporles, am Berghang „La Fita del Rams“, thront in 510 m Höhe dieses eindrucksvolle Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert, das 1993 zu einem luxuriösen Landhotel umgebaut wurde. Es hat 400.000 m² Land und eine Konstruktionsfläche von 2.700 m². Man genießt atemberaubende Blicke auf die malerische Landschaft und über großzügige ländliche Anwesen hinweg bis in die Bucht von Palma. Im Zuge der umfangreichen Sanierung und Restauration wurden die historischen Stilelemente bewahrt, jedoch mit modernem Wohnkomfort gepaart, so dass ein einzigartiges Ambiente entstanden ist.
In luxuriösem Komfort präsentieren sich neben den 12 Doppelzimmern, 3 Suiten und 2 Grand-Suiten großzügige Gesellschafträume mit Kaminen sowie ein Restaurant in der ehemaligen Ölmühle sowie eine Profi-Küche. Des Weiteren gibt es eine Kapelle, großzügige Terrassenbereiche mit Swimmingpool und ausreichende Parkplätze. Edith Minkner von Minkner & Partner hat die Schlüssel zu diesem exklusiven Anwesen, das auch in Zukunft als exklusives Landhotel weitergeführt oder als großzügige private Residenz genutzt werden kann.
Ref.Nr. 5813, Kaufpreis: 12.000.000 €

Neue Höchstzahlen im Kreuzfahrttourismus

Bereits 2010 war das beste Jahr in der Geschichte des Kreuzfahrttourismus der Balearen. Im Geschäftsjahr 2011 wird ein neuer Rekord erwartet: 549 Kreuzfahrtschiffe haben die begehrten Anlegeplätze gebucht. Sie werden 1,8 Millionen Besucher auf die Inseln bringen, davon 1,5 Millionen nach Mallorca. Die drastische Steigerung der erwarteten Passagierzahlen liegt auch darin begründet, dass andere klassische Kreuzfahrtziele in Nordafrika und im arabischen Raum wegen der dortigen Unruhen in diesem Jahr von den Kreuzfahrtschiffen zum Teil nicht angefahren werden.
Dieser Tage legte übrigens die „Liberty of the Seas“ in Palmas Hafen an. Es hatte 4.200 Gäste an Bord. Das Schiff gehört der Gruppe Royal Caribbean und hat eine Länge von 340 m und eine Breite von 38 m. Es ist das größte Schiff, das in 2011 den Hafen Palmas anläuft.