Reduzierte Mehrwertsteuer von 8% auf Handwerkerrechnungen

Aufgrund des Königlichen Dekrets 6/2010 kann ab 01. Juli 2010 unter bestimmten Voraussetzungen von Handwerksunternehmen für die Ausführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden oder Teilen davon die Mehrwertsteuer von 18% auf 8% reduziert werden. Damit soll besonders bei Endverbrauchern die Investitionsfreude belebt, die Wirtschaft insgesamt angekurbelt und Schwarzarbeit unattraktiver gemacht werden.

Die Voraussetzungen für den reduzierten Steuersatz sind:

  • das Objekt wird zu privaten Wohnzwecken genutzt
  • es handelt sich um Arbeiten, die direkt vom Eigentümer oder von einer Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben wurden
  • das Objekt ist älter als zwei Jahre bzw. ist zuletzt nicht vor einem Zeitraum von 2 Jahren erneuert worden
  • die das Projekt ausführende Firma oder Person keine Materialien einbringt bzw. als Kosten geltend macht, deren Wert 33% des Gesamtvolumens des Projekts übersteigt
  • das Projekt bis 31.12.2012 abgeschlossen ist und damit die Arbeiten fertig gestellt sind.
  • Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren spanischen Steuerberater.