Große spanische Steuerreform nimmt Gestalt an

Im März 2014 hatte eine von der spanischen Regierung eingesetzte Expertenkommission der Regierung ein Memorandum für eine große Steuerreform vorgelegt. Das 400 Seiten starke Vorschlagspaket enthält 125 Änderungsanregungen und 270 als notwendig erachtete Steuermaßnahmen. Am 23. Juni 2014 hat nun die spanische Regierung eine Reihe von Gesetzesentwürfen vorgestellt, mit denen noch in diesem Jahr das spanische Steuersystem umfassend geändert werden soll. Ziele der Gesetzesänderungen und Maßnahmen sind die Förderung des Wirtschaftswachstums, die Konsolidierung des Haushalts, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die gerechtere Besteuerung von Familien und Unternehmen.

Die Unternehmen sollen durch Herabsetzung der Körperschaftsteuer gefördert werden. Diese soll zunachst von 30 % auf 28 % und ab 2016 auf 25 % gesenkt werden. Der Steuereinbehalt Selbständiger soll von derzeit 21 % auf 19 % bzw. 15 % herabgesetzt werden. Bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer will man die Freibeträge erhöhen. Die Vermögensteuer soll insgesamt abgeschafft werden. Die Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in der Diskussion bei verschiedenen Kommissionen. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung wurde noch nicht bekannt gegeben.

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