Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de