Costa de la Calma: Exklusive Luxusvilla in 1. Meereslinie mit In- und Outdoorpool


Edith und Lutz Minkner, die Inhaber des Immobilienunternehmens Minkner & Partner auf Mallorca, stellen fest, dass gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die Nachfrage nach Luxusimmobilien ungebrochen ist. „Betongold“ heißt das wenig charmante Stichwort, das aber belegt, dass die Immobilie noch immer als eine der solidesten Geldanlagen angesehen wird. Für den anspruchsvollen Investor ist soeben eine wirklich einzigartige Luxusvilla in 1. Meereslinie der Costa de la Calma fertig gestellt worden. Sie thront auf einem knapp 6.000 m² großen Filetgrundstück, das als Parkgarten angelegt und mit einer imposanten Natursteinmauer eingefriedet ist. Von allen Wohn- und Lebensbereichen bietet sich ein fantastischer Blick über die Bucht von Santa Ponsa. Der Parkgarten überzeugt durch eine aufwendige Palmen- und Gartenlandschaft, in die ein 130 m² großer Swimmingpool eingebettet ist.

Die im mediterranen Stil gestaltete Villa mit Aufzug verfügt neben den zwei großzügigen Hauptwohnebenen mit zwei Master-Suiten und zwei weiteren Schlafzimmern über einen Gäste- und Personaltrakt sowie über ein beeindruckendes Untergeschoss. Im Untergeschoss gibt es eine Garage für 14 Fahrzeuge. Weiterhin gibt es hier einen imposanten Wellness-Bereich von 300 m² mit Innenpool, Sauna, Bar und Fitnessraum. Die Villa wurde in bester Handwerkskunst von einem deutschen Promotor errichtet und mit feinsten Materialien und modernster Haustechnik ausgestattet. Wie sagte schon Oscar Wilde: „Ich habe einen ganz einfachen Geschmack; ich bin immer mit dem Besten zufrieden“.

Von Palma nach Soller: Der „Rote Blitz“ pausiert bis zum 31. Januar 2011

Er ist längst schon mehr als eine Eisenbahn: Seit 1912 verbindet die Eisenbahn „Der Rote Blitz“ Palma und Soller und ist inzwischen eine der wichtigsten Touristenattraktionen der Insel geworden. Fast eine Stunde benötigt der Zug, um durch 13 Tunnel, die durch das Tramuntanagebirge gesprengt wurde, von Palma den Küstenort im Nordwesten der Insel zu erreichen. Von 1912 bis 1929 fuhr die Eisenbahn noch unter Dampf, dann bekam sie ein elektrisches Aggregat von Siemens-Schuckert. Ursprünglich diente der Zug für den Transport von Zitrusfrüchten und Oliven aus dem fruchtbaren Soller-Tal nach Palma. Da inzwischen das Straßennetz – insbesondere mit dem Soller-Tunnel – bestens ausgebaut ist, dient der Zug heute hauptsächlich für Touristen.

Bis zum 31. Januar 2011 pausiert der „Rote Blitz“ wegen Wartungs- und Moderbisierungsarbeiten. Insbesondere im Bereich Palma-Bunyola sind Gleisarbeiten notwendig geworden. Auch im kommenden Jahr wird es noch einige Einschränkungen im Bereich von Soller und Port de Soller geben, da dort die Hafenpromende neu gestaltet werden wird, wobei die Schienen verlegt werden sollen.
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150 Baugrundstücke im Südwesten Mallorcas bei Minkner & Partner im Angebot

Im begehrten Südwesten Mallorcas sind bekanntlich Baugrundstücke Mangelware. Nicht so bei Minkner & Partner: Der „Platzhirsch“ unter den Immobilienunternehmern im Südwesten der Insel hat durch seine langjährige professionelle Tätigkeit enge geschäftliche und persönliche Beziehungen zu vielen Grundstückseigentümern, die den Verkauf ihres Grundstücks ausschließlich und  exklusiv nur Minkner & Partner anvertrauen, weil sie wissen, dass sie hier zuverlässig und kompetent betreut werden. Diese Grundstücke kommen nur „unter der Hand“ auf den Markt, sei es dass die Eigentümer ihre Lebensplanung geändert haben, sei es dass die Eigentümer verstorben sind und die Erben nicht auf Mallorca leben wollen, sei es dass es sich um ein Scheidungsthema handelt.

Soweit die Grundstücke in Urbanisationen (Pto. Andratx, Camp de Mar, Paguera, Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas) befinden sich sämtlich in zonas unifamiliares, d.h. sie können nur mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Sie haben meist Größen zwischen 1.000 m² und 2.000 m², auf denen Häuser mit Bruttogeschoßflächen zwischen 350 m² und 700 m² gebaut werden können. Die Experten von Minkner und Partner kennen die jeweils gültigen Baunormativa und können bei Bedarf auch den Kontakt zu deutsch-sprechenden Architekten herstellen, die gemeinsam mit dem Interessenten dessen Traumhaus planen und realisieren können. Für einige der Grundstücke liegen bereits Planungen und eine Baulizenz vor, so dass – wenn die Planung gefällt, sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Eine Auswahl dieser Grundstücke stellt Minkner & Partner in seinem Internet-Portal unter www.minkner.com vor.

Finanzministerin Salgado: Spanien braucht keine internationalen Finanzhilfen

In einem Interview mit der französischen Wirtschaftszeitung Les Echos hat Spaniens Finanzministerin Elena Salgado abermals ausgeschlossen, dass Spanien – wie  zuvor Griechenland und Irland – auf internationale Finanzhilfen angewiesen sein könnte. Sie verwies dabei auf eine völlig andere Ausgangssituation Spaniens. Insbesondere in Irland seien die Probleme durch die Schieflage der Banken ausgelöst worden. Das könne in Spanien nicht passieren. Die Banken, insbesondere einige Sparkassen, hätten sich durch Fusionen und straffes Controlling stabilisiert. Der spanische Bankenrettungsfonds reiche aus, das Bankensystem auch im Falle größerer Verluste zu stützen. Dieser Rettungsfonds sei mit 99 Milliarden Euro ausgestattet, von denen bislang nur 11 Milliarden in Anspruch genommen worden seien.

Exklusiv bei Minkner & Partner: Denkmalgeschützter Bischofssitz in Deia – Lluc Alcari

Ein ganz besonderes „Objekt der Begierde“ bietet das Immobilienunternehmen Minkner & Partner exklusiv an: Einen denkmalgeschützten ehemaligen Bischofssitz in Deia – Lluc Alcari. Bei dem Palast handelt es sich um den ehemaligen Sitz des Erzbischofs von Palma. Er datiert aus dem 15. Jahrhundert. Der Wehrturm mit dem angrenzenden Haus ist das wichtigste Gebäudeensemble des denkmalgeschützten Ortes Lluc Alcari (Gesamtkunstwerk). Lluc Alcari liegt an der Nordwestküste Mallorcas, nur etwa 2 km von dem Künstlerort Deia entfernt. Nur ein kurzer Spaziergang durch einen Olivenhain trennt den Bischofssitz von der romantischen Felsküste.

Das Anwesen erschließt sich durch ein Tor, das in einen zauberhaften Innenhof führt. Von dort gelangt man in das Wohnhaus, das behutsam unter Wahrung der authentischen Stilelemente renoviert und mit allem modernen Wohnkomfort versehen wurde. Es verfügt über ein Wohn- und Esszimmer, Büro, Küche, 3 Schlafzimmer, 2 Bäder und einen Weinkeller. Von der 1. Etage und von der Dachterrasse hat man einen sensationellen Blick auf das Meer. Das obere Turmzimmer mit 14 Fenstern und Schießscharten bietet einen fantastischen Rundumblick.

Jetzt PDF ansehen: Objektnummer: 5435

Mehr Informationen finden Sie hier:
Denkmalgeschützes Anwesen in einzigartiger Lage auf Minkner.com

Wilhelm Fikisz präsentiert neue Arbeiten in Palma

Viele bezeichnen ihn als Meister des Aquarells (obwohl er auch in anderen Techniken malt). Seine Arbeit ist mit vielen internationalen Kunstpreisen gewürdigt worden. In diesem Jahr hat sich der Künstler Wilhelm Fikisz dem Thema von Palmas Kathedrale gewidmet. Bis zum 31.12.2010 sind seine Arbeiten noch in der Galeria de Arte Minkner in Palma (C./Catalunya, Ecke Paseo Mallorca) zu betrachten. Begleitend zur Ausstellung ist ein Künstlerbuch „La Seu – Die Kathedrale des Lichts“ mit einem Vorwort des Galeristen Lutz Minkner erschienen, das in allen Filialen von Minkner & Partner sowie im Buchhandel erhältlich ist (ISBN 978-83-89396-45-). Die Kathedrale ist  das emblematische Bauwerk Mallorcas. Die neue Ausstellung zeigt ausschließlich Kathedral-Bilder.

Minkner schreibt dazu im Vorwort des Künstlerbuches: „ Die Kathedrale – ein Thema und doch immer wieder eine andere Sicht, eine andere Stimmung, eine andere atmosphärische Dichte. Mal scheint die Kathedrale heiter, fast beschwingt, mal trutzig und bedrohlich, aber immer wieder schön. All das schafft Fikisz mit seinem neugierigen, wachen Blick und seiner bemerkenswerten Fähigkeit, das Gesehene, aber auch das Gefühlte und erahnte dem aufmerksamen Betrachter sichtbar zu machen“.

Mallorca: Louis Vuitton goes Palma

Die umsatzstärkste Gruppe im Luxusgütersegment LVMH (Louis Vuitton, Moet, Hennessy) hat jetzt in Palma de Mallorca eine Louis-Vuitton-Niederlassung eröffnet. Natürlich in bester Lage am Borne, nämlich im Palast Can Alomar. Der historische Palast wurde unter Anleitung des renommierten Künstlers Fabrizio Plessi, der vor drei Jahren eine vielbeachtete Ausstellung im Museum Es Baluard hatte und ein Anwesen in Santanyi besitzt, restauriert und neu gestaltet. Carlos Delsa, Spanien-Direktor von Louis Vuitton begründete die Entscheidung für Palma mit der Kaufkraft der auf Mallorca lebenden Residenten und auch damit, dass Mallorca  d i e  Destination für Luxustourismus im Mittelmeerraum sei. In Spanien war Louis Vuitton bislang nur mit Geschäften in Barcelona und Madrid vertreten.

LVHM erzielt weitweit einen Umsatz von rund 17 Milliarden Euro. Die Nobelmarken des Konzern werden in 2.400 Geschäften vertrieben. Die Marke Louis Vuitton  wird in etwa 1.100 Geschäften vertrieben. Der Gesamtumsatz p.a. soll bei 6,3 Milliarden Euro liegen. Die Marke Louis Vuitton wurde kürzlich als wertvollste Marke von Luxusartikeln der Welt mit 25 Milliarden US-Dollar bewertet. Den Schwerpunkt des Umsatz bildet der Verkauf von Taschen und Koffer. Aber auch Schmuck, Brillen, Bekleidung und Accessoires sind inzwischen internationale „Objekte der Begierde“.

Müssen Veräußerungsgewinne von Spanien-Immobilien auch in Deutschland versteuert werden?

Die deutsche Finanzverwaltung vertritt bis heute die Auffassung, dass der bei dem Verkauf einer Spanien-Immobilie erzielte Gewinn auch in Deutschland im Rahmen der Anrechnungsmethode zu versteuern sei. Letztlich geht es dabei um eine Auslegung von Art.23 Abs. 1 Buchstabe b (ee) des zwischen Deutschland und Spanien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Lutz Minkner, Wirtschaftsjurist und CEO von Minkner & Partner, ist dieser Auffassung stets entgegen getreten und hat bereits in der 1. Auflage (2006 Seite 219) seines „Immobilien-Ratgebers SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“ die Ansicht vertreten, dass derartige Gewinn in Deutschland von der Einkommensteuer freizustellen sind.

Dieser Ansicht haben sich jetzt auch einige deutsche Finanzgerichte angeschlossen, so insbesondere das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 04.03.2010 zum Aktenzeichen 10 K 259/08. Das Gericht führt dazu aus: „Die Einkünfte aus der Veräußerung der spanischen Wohnung sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer nach Art. 23 Abs. 1 a DBA-Spanien auszunehmen (Freistellung). Da das Besteuerungsrecht für den Veräußerungsgewinn bei Spanien liegt, richtet sich die Besteuerung in Deutschland nach Art. 23 DBA-Spanien. Nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe a DBA-Spanien hat die Bundesrepublik Deutschland die Einkünfte aus Quellen innerhalb Spaniens, für die Spanien das Besteuerungsrecht hat, grundsätzlich freizustellen“. Gegen diese Entscheidung ist die Revision zugelassen. Sobald eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden wir berichten.

Braucht Spanien den europäischen Rettungsschirm?

Nachdem Irland sich unter den Schutz des europäischen Rettungsschirm begeben hat, wird allerorten spekuliert, ob auch Spanien bald einen Hilfsantrag stellen werde. Lutz Minkner, Wirtschaftsjurist und CEO des Immobilienunternehmens Minkner & Partner auf Mallorca, zeigt auf, dass Spaniens Wirtschaft auf einem guten Weg ist und eine größere Wirtschaftskraft hat als Griechenland, Irland und Portugal zusammen:

Die Negativfaktoren sind bekannt: Spaniens Immobilienboom war die Triebfeder der spanischen Wirtschaft. Nach Platzen der Immobilienblase im Jahre 2008 gab es nicht nur Zusammenbrüche von Bauträgergesellschaften, Baufirmen und Baustofflieferanten, sondern auch einige Banken, die sich vorwiegend mit Immobilienfinanzierungen befasst hatten, hatten Schwierigkeiten. Einige Sparkassen mussten fusionieren und öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Arbeitslosenquote liegt bei 20 % und der von Ministerpräsident Zapatero herbeigesehnte Aufschwung lässt auf sich warten, zumal der harte Sparkurs kontraproduktiv zu einer schnellen dynamischen Entwicklung wirkt.

Dennoch sind die Voraussetzungen völlig anders als in Griechenland und Irland. Anders als diese Länder ist Spanien  nicht überschuldet. Spanien Schuldenstand liegt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 64 und liegt damit besser als in Deutschland mit 73,1%! Zapatero hat in den letzten zwei Jahren auch viel getan, die Staatschulden abzubauen und den Haushalt zu konsolidieren: Staatsausgaben wurden um 5% gekürzt, die Mehrwertsteuer wurde von 16% auf 18% erhöht, Löhne im öffentlichen Dienst wurden gekürzt, der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer beschnitten, schwache Banken mussten mit stärkeren fusionieren und werden stärker kontrolliert, etc. etc. Das Bankensystem hat sich wieder stabilisiert. Einige Großbanken – Santander und BBVA – sind sogar als Gewinner aus der Krise hervorgegangen und haben noch „international eingekauft“. Die Banca March belegte im Stresstest der europäischen Banken mit ihrer hohen Eigenkapitalquote den 1. Platz. Zudem nehmen die spanischen Banken in großer Zahl am Wirtschaftswachstum in Lateinamerika teil. Auch die Tourismuswirtschaft meldet wieder einen Anstieg der Tourismuszahlen.

Kurzum: Die Lage ist angespannt, aber weit weg vom Krisenszenario einiger selbsternannter Auguren.

Mallorca – Neuer Hotspot für Kreuzfahrtschiffe

Während Mallorcas Wirtschaft im Allgemeinen erst durch einen schwachen Aufschwung gekennzeichnet ist, boomt der Kreuzfahrttourismus auf der Insel. Soeben konnte die Hafenbehörde die 500. Landung eines Kreuzfahrtschiffes im Jahre 2010 verzeichnen. Es war die „Oceania Cruises“, die Palma einen Besuch abstattete. Die Höchstmarke lag bisher bei 496 Landungen im Jahre 2008. Insgesamt werden in diesem Jahr voraussichtlich 525 Landungen von Kreuzfahrtschiffen in Palma zu verzeichnen sein, das sind 24 % mehr als im vergangenen Jahr. Dieser Rekord ist gleichzeitig ein Passagierrekord: 2010 werden insgesamt 1,3 Millionen Kreuzfahrtpassagiere Mallorca besucht haben.

Die Angaben darüber, wie viel Geld diese 1,3 Millionen Passagiere auf Mallorca lassen, schwanken. Allgemein wird aber verzeichnet, dass es sich bei Kreuzfahrtpassagieren um ein Publikum handelt, dass anspruchsvoll ist und auch gern Geld ausgibt. Jedenfalls verzeichnen Taxifahrer, Autovermieter, Museen, Restaurants und Geschäfte durch den Kreuzfahrttourismus gute Umsatzsteigerungen. Und … die Kreuzfahrtbetreiber kaufen auf Mallorca in großem Umfange Versorgungsgüter ein.

Foto: Flickr / yetdark

Mallorcas Sybillengesang wird von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt

„Cant de la Sibil.la“ ist ein traditionelles Gesangsstück, dass einmal im Jahr am Heiligen Abend vor der Mittagnachtsmesse – auf Mallorquin –  gesungen wird und seit dem 12. Jahrhundert zum Kulturgut Mallorcas gehört. Es wird angenommen, dass der Sybillengesang bereits von den Römern nach Mallorca gebracht wurde. In der arabischen Zeit wurde er wohl nicht praktiziert, ist aber seit der Christianisierung im 13. Jahrhundert fester Bestandteil der Weihnachtsmesse. Einst sangen nur Knaben das „Cant de la Sybil.la“, heute wird es auch von Mädchen gesungen. Das Lied hat acht Strophen mit Refrain und berichtet vom Weltgericht, von Jesus als König der Welt und von der Ehre der Muttergottes. Die Sängerinnen tragen hellblaue Kleider und einen Kopfschmuck mit Bändern. Mit sich führen sie ein Schwert als Zeichen für die Gerechtigkeit.

Cant de la Sybil.la“ wurde jetzt in die Liste der UNESCO des Weltkulturerbes aufgenommen, was von vielen Vertretern der Kirche und des öffentlichen Lebens begrüßt wurde. Die gleiche Ehrung durch die UNESCO erfuhren der Flamenco und die katalanischen Castells. Auch andere Länder haben Grund zum Feiern: auch die „französische Küche“, die Peking-Oper, die Echternacher Springprozession, der Amsterdamer Grachtengürtel und die chinesische Akupunktur wurden in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Eine besondere Auszeichnung! Denn insgesamt hatten 77 Staaten 166 Kulturgüter zur Aufnahme in die Liste der UNESCO eingereicht.

Llucalcari – Villen werden abgerissen

Vier Natursteinvillen in Llucalcari, sämtlich in Besitz von Deutschen, sollen noch in diesem Jahr abgerissen werden. Seit 1999 gibt es für diese Villen ein höchstrichterliches Abrissurteil. Der nun schon jahrzehntelange Streit hatte die Gemüter besonders erregt, weil die Eigentümer dieser Villen über Baugenehmigungen der Gemeinde verfügten, die jedoch aufgrund des damaligen (und heutigen) Baurechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Der Abriss war über Jahre verzögert worden und endete gar mit einer Androhung des Inselrates gegen den zuständigen Bürgermeister, ihm ein Ordnungsgeld oder gar Zwangshaft aufzuerlegen, wenn die Abrissverfügung nicht vollzogen werde. Schließlich stritten die beteiligten Behörden über die Frage, wer für die Kosten des Abrisses aufzukommen habe. Nun werden 2/3 die Balearen-Regierung und der Inselrat zahlen, 1/3 die Gemeinde.

Da die Häuser seinerzeit mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurden, wird der Streit mit dem Abriss kein Ende haben. Die Eigentümer haben bereits Entschädigungszahlungen gefordert und werden diese auch gerichtlich durchsetzen. Diese Kosten werden die Kosten des Abrisses um ein Vielfaches übersteigen und die Gemeinde Llucalcari wirtschaftlich auf Jahre zahlungsunfähig machen. Insgesamt ein schildbürgerstreich? Die Regierung und Inselrat  vertreten die Ansicht, „dass die landschaftlichen Werte ohne Ausnahme bewahrt und wiederhergestellt werden müssten, zumal das Tramuntana Gebirge zum Welterbe der UNESCO erklärt werden solle. Im Übrigen habe die Durchsetzung der Abrissverfügung exemplarischen Charakter: „Bauherren und Gemeinden sollten wissen, dass illegales Bauen nicht geduldet werde“.