Europäische Kommission verklagt Spanien wegen diskriminierender Immobilienbesteuerung

Die Europäische Kommission hat am 25. April 2013 beschlossen (IP/13/365), Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Klage betrifft diskriminierende Vorschriften zur Immobilienbesteuerung, die verhindern, dass Gebietsfremde dieselben Vorteile in Anspruch nehmen können wir Gebietansässige.

Nach spanischem recht sind Veräußerungsgewinne aus dem verkauf einer Hauptwohnsitzimmobilie steuerfrei, wenn mit dem Erlös eine neue Immobilie erworben wird, die wieder als Hauptwohnsitz dient. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen mit Wohnsitz in Spanien, was eine Diskriminierung von Personen darstellt, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben und daher möglicherweise höhere Steuern zahlen müssen.

Verkauft eine in Spanien lebende Person ihre als Hauptwohnsitz dienende Immobilie in Spanien, um in einen anderen Mitgliedsstaat zu ziehen und dort eine Immobilie zu erwerben, wird der Veräußerungsgewinn besteuert. Bliebe die Person in Spanien und würde sie dort eine neue Immobilie kaufen, würde keine Steuer anfallen. Nach Auffassung der Kommission behindert dies die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit und verstößt daher gegen die EU-Verträge. Die Einschaltung des Gerichtshofes der Europäischen Union ist die letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens.

2 Gedanken zu „Europäische Kommission verklagt Spanien wegen diskriminierender Immobilienbesteuerung

  1. Es ist schade, dass Spanien immer erst eins von der Europäischen Kommission oder dem europäischen Gerichtshof auf die Mütze bekommen muss, bis es das europarecht beachtet. Bis zu einer Gesetzesänderung hat sich der spanische Fiskus meist die Taschen voll gestopft und man muss erst wieder zu Gericht gehen, um das zu Unrecht kassierte Geld wieder heraus zu bekommen. Ihr Jacob Rosenstern

  2. Die Spanier mögen Europa, wenn sie die Hand aufhalten können. Dass Europarecht auch für Spanien gilt, müssen die Spanier noch lernen. Peter Reimann

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