Gerichte heben Verordnungen auf, die Bauarbeiten in den Sommermonaten untersagen

Mallorcas Gemeinden haben jedes Jahr neu einen schwierigen Spagat zu vollbringen: Einerseits soll während der Sommermonate zugunsten des Tourismus Baulärm vermieden werden, andererseits müssen die Interessen der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Die meisten Gemeinden hatten für ihr Gemeindegebiet Verordnungen erlassen, nach denen in den Sommermonaten keine Lärm verursachenden Bauarbeiten durchgeführt werden durften. Diese Verordnungen halten jedoch, wie aktuelle Beispiele zeigen, einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die entsprechende Verordnung der Gemeinde Andratx wurde jetzt auf eine Klage des Bauunternehmerverbandes aufgehoben. Ähnliche Urteile von Gerichten des spanischen Festlandes sind inzwischen rechtskräftig. Die Urteile gehen in etwa in die Richtung, dass zwar grundsätzlich bestimmte Lärmobergrenzen festgelegt werden dürften; es gehe jedoch nicht an, über mehrere Monate hinweg Bauarbeiten gänzlich zu verbieten.

2 Gedanken zu „Gerichte heben Verordnungen auf, die Bauarbeiten in den Sommermonaten untersagen

  1. Danke, Lutz,

    Ist immer unangenehm, wenn man in die Zwickmühle aus Erwartung und (noch) geltenden Vorschriften gerät.
    Schwierige Situation für die Bauleute: einerseits perfekten Service anbieten, andererseits das Risiko in einen Rechtsstreit zu geraten…

    Die Frage ist, ob sich die Gemeinden davon abhalten lassen Strafen und Bussgelder zu erheben, oder Nachbarn weiterhin erst einmal Anzeige erstatten.
    Die Gemeinden müssen jetzt ihre Vorschriften anpassen, bis dahin werden kleine und mittlere Unternehmer sicherlich mit den groben Arbeiten wie Stemmarbeiten im Fels zurückhaltend bleiben.

    un cordial saludo
    mit besten Grüssen

    Lars Höhne

  2. Des einen Freud, des andern Leid: Niemand will in einem Hotel seinen Urlaub verbringen, wenn auf dem Nachbargrundstück am Berg „getackert“ wird. Vielleicht würde schon ein Baustopp in den Monaten Juli und August ausreichen? Gero Gutendorf

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