Erhöhung der Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf ab 01. Januar 2012 (befristet bis 31.12.2013)

Zum 01. Januar 2012 ist für die Steuerjahre 2012 und 2013 die Gewinnsteuer aus Immobilienverkäufen wie folgt geändert / erhöht worden.

Gewinnsteuer für nichtresidente Verkäufer:

Für nichtresidente Verkäufer wurde die Gewinnsteuer von 19 % auf 21 % erhöht.

Gewinnsteuer für residente Verkäufer:

Residente Verkäufer hatten bislang für einen Gewinn bis 6.000 € 19 % Steuern zu zahlen, für den darüber hinaus gehenden Gewinn 21 %. Die neue Regelung sieht wie folgt aus:

Gewinn bis 6.000 € = 21 % Steuern

Gewinn zwischen 6.000 € und 24.000 € = 25 % Steuern

Gewinn über 24.000 € = 27 % Steuern

4 Gedanken zu „Erhöhung der Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf ab 01. Januar 2012 (befristet bis 31.12.2013)

  1. Das ist ja eine schöne Überraschung. Vor der Wahl hatte Rajoi noch erklärt, es werde keine Steuererhöhungen geben. Jetzt greift er nicht nur bei den Wohlhabenden ab, sondern auch für die kleinen Leute hat er die Lohn- und Einkommensteuer kräftig erhöht.
    Uli Herzsprung

  2. wenn der Staat glaubt, seine Bürger gnadenlos ausplündern zu können, dann muss er sich nicht wundern, wenn die Bürger nach wegen suchen, gar keine Steuern zu zahlen. Die Besteuerungsmoral des Staates ist das Spiegelbild der Steuermoral seiner Bürger!
    Hanna Mendelssohn

  3. Ob der Nichtresident 19 % oder 21 % Gewinnsteuern zu zahlen hat, ist doch eh wurscht, da die meisten sich doch mit einer 3 &igen Steuervorauszahlung von der Insel verdrücken. Steuerhinterziehung ist geil. Ihr Dieter Bohlen

  4. Für Residente sind 27 % Gewinnsteuer (statt bisher 21 %) zwar ein grober Schlag ins Kontor. Sie können allerdings die Steuer bei Reinvestition deutlich mindern oder vermeiden. Und schließlich: Die über 65-Jährigen, die die Immobilie als Erstwohnsitz nutzten, können den gesamten Gewinn steuerfrei einstreichen. Lauxmann

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