Erteilung der spanischen Steuernummern erleichtert

In den letzten Monaten war der spanische Fiskus dazu übergegangen, die Erteilung einer Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller persönlich bei der Steuerstelle erscheine. Ohne diese Steuernummer ist es zum Beispiel nicht möglich, einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie abzuschließen. Also mussten Immobilienkäufer meist einen Tag früher und vor dem Notartermin nach Mallorca reisen, um die Steuernummer zu beantragen und abzuholen (meist ein Vorgang, der mehrere Stunden beanspruchte). In diesen Tagen tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der – wie noch im vergangenen Jahr möglich – Gestorias oder Rechtsanwälte die Steuernummern beantragen und entgegen nehmen können und auf die persönliche Anwesenheit verzichtet wird. Die Gestoria muss allerdings eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie des Antragstellers vorlegen.

3 Gedanken zu „Erteilung der spanischen Steuernummern erleichtert

  1. Das wurde auch Zeit: Es ist doch keinem Investor zuzumuten, sich stundenlang in einer Reihe anzustellen – wie in einem Asylantenlager! Peter Pankratz

  2. Die Verwaltung auf Mallorca muss noch viel lernen: bei der Auisländerpolizei, bei der Ummeldung von Kraftfahrzeugen und fast überall. Manchmal denkt, man ist im Busch. Freundlichst Hedwig Blasin

  3. Ich kann ja verstehen, dass man bei seiner Hochzeit persönlich zu erscheinen hat. Für die erteilung einer Steuernummer das persönliche erscheinen anzuordnen, ist ein Anachronismus. Botho von Eulenburg

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