Spanien: Steuererhöhungen in Krisenzeiten – Spanien erhöht(e) in 2011 und 2012 – teilweise befristet – Steuern

von Dipl. Jur., Ass. jur. Lutz Minkner

Der “Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht & Steuern” stellt die Steuern rund um den Immobilienerwerb- und besitz in Spanien zum Redaktionsschluss Januar 2011 dar. Noch in 2011 hat die inzwischen abgewählte Zapatero-Regierung einige Steuererhöhungen beschlossen. Weitere folgten durch die konservative Rajoy-Regierung Ende 2011 und im Laufe des Jahres 2012 im Rahmen mehrerer „Sparpakete“. Die meisten dieser Steuererhöhungen sind befristet für die Jahre 2012 und 2013. Die nachfolgende Darstellung fasst die Änderungen (Stand 1. Mai 2012) zusammen.

1. Erhöhung der Einkommensteuer für Residente

Für die Jahre 2012 und 2013 wurde die Einkommensteuer der Residenten erheblich angehoben. Soweit die autonomen Regionen keine abweichenden Regelungen getroffen haben, gilt das Folgende:

Zu versteuerndes Einkommen in €  
Steuersatz bis 31.12.2011
Erhöhung für
2012 und 2013
Steuersatz für
2012 und 2013
Jeweils ab: 0,00

24 %

0,75 %

24,75 %

17.707,20

28 %

2,00 %

30,00 %

33.007,20

37 %

3,00 %

40,00 %

53.407,20

43 %

4,00 %

47,00 %

120.000,20

44 %

5,00 %

49,00 %

175.000,00

45 %

6,00 %

51,00 %

300.000,00

45 %

7,00 %

52,00 %

Ab 2014 soll wieder zu den alten Steuersätzen zurückgekehrt werden.

2. Erhöhung der Besteuerung von Kapitalerträgen für Residente

Auch die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Immobilienverkäufen) werden in 2012 und 2013 deutlich höher besteuert:

Zu versteuernde
Erträge in €
Steuersatz bis 31.12.2011
Erhöhung für
2012 und 2013
Steuersatz für
2012 und 2013
0,00 € bis 6.000,00 €

19 %

2 %

21 %

6.000,01 € bis 24.000 €

21 %

4 %

25 %

ab 24.000,01 €

21 %

6 %

27 %

3. Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz für Residente

Unabhängig vom Einkommen erhalten Residente einen Steuerabzug auf Investitionen in den Hauptwohnsitz. Dieser beträgt 15 % der Investitionssumme, jedoch mit einem Maximalbetrag von 9.040,00 € jährlich.

4. Erhöhung der Einkommensteuer für Nichtresidente

Die Einkommensteuer der Nichtresidenten (z.B. für Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Immobilienverkäufen wurde für die Kalenderjahre 2012 und 2013 auf 21 % (bisher 19 %) erhöht. Damit ist die Gewinnsteuer bei Immobilienverkäufen der Nichtresidenten 6 % geringer als die der Residenten.

5. Erhöhung der Grundsteuer (gilt für Residente und Nichtresidente in gleicher Weise)

Für Bauwerke und bebaute Grundstücke (nur Stadtimmobilien – urbano, nicht aber ländliche Immobilien – finca rustica) wurde die Grundsteuer für die Kalenderjahre 2012 und 2013 auf 4 %, 6 % und 10 % erhöht, je nachdem wann zuletzt in der konkreten Gemeinde die Katasterwerte angepasst wurden. Je länger die Aktualisierung zurückliegt, desto höher der Steuersatz.

6. Gesellschaften – reduzierter Körperschaftsteuersatz

Die Körperschaftsteuer (Einkommensteuer der S.L.) beträgt für die ersten 300.000 € 25 %, für den darüber hinaus gehenden Gewinn 30 %. Im Jahre 2012 gilt (ebenso wie in 2009 – 2011) für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU – Umsatz unter 5 Millionen € und durchschnittliche Belegschaft von weniger als 25 Mitarbeiter) ein reduzierter Steuersatz: für die ersten 300.000 € von 20 %, für den darüber hinausgehenden Gewinn 25 %.

7. Wiedereinsetzung der Vermögensteuer

2007 war in Spanien die Vermögensteuer ausgesetzt (nicht abgeschafft) worden, erstaunlicherweise von einer sozialistischen Regierung. Im November 2011 wurde die Vermögensteuer wieder eingesetzt. Allerdings gibt es jetzt einen Freibetrag von 700.000 €. Der Steuersatz liegt zwischen 0,2 % und 2,5 % (ab einem Vermögen von über 10 Mio €. Einige autonome Regionen verzichten auf die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Dieser Verzicht kommt allerdings den nichtresidenten Immobilieneigentümern nicht zu Gute, da die Nichtresidenten nach den regeln der Zentralregierung zu besteuern sind. Mit dieser Rechtsansicht dürfte sich Spanien allerdings wieder ein Verfahren der europäischen Kommission einhandeln, da ersichtlich ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Kapitalverkehrs vorliegt.

8. Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei neu gebauten Immobilien

Als eine der letzten Amtshandlungen hatte die Zapatero-Regierung die beim Erwerb einer neu erbauten Immobilie fällige Mehrwertsteuer von 8 % auf 4 % gesenkt. Dies sollte den spanischen Immobilienmarkt wieder beleben und den hohen Leerstand von neu erbautem Wohnraum (man sprach von etwa 700.000 leer stehenden, neuen Immobilien) abbauen. Diese sinnvolle Regelung wurde von der neuen Regierung übernommen und ihre Wirkung zum 31.12.2012 verlängert.

9. Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Und schließlich wurde mit Wirkung zum 01. Mai 2012 die Grunderwerbsteuer, die bislang einheitlich 7 % betrug, drastisch wie folgt erhöht:

Bei einem Kaufpreis
bis zu 300.000 € beträgt sie 7 %
bis zu 500.000 € beträgt sie auf die letzten 200.000 € jetzt 8 %
bis zu 700.000 € beträgt sie auf die letzten 200.000 € jetzt 9 %
über 700.000 € beträgt sie auf den 700.000 € übersteigenden Betrag 10 %.
 

4 Gedanken zu „Spanien: Steuererhöhungen in Krisenzeiten – Spanien erhöht(e) in 2011 und 2012 – teilweise befristet – Steuern

  1. „Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub“, so ist es. Und nicht jeder kann in die Schweiz auswandern! Karin Blasche

  2. angeblich sollen ja die erhöhungen zum 31.12.2013 wieder zurückgenommen werden. wer`s glaubt, wird selig.die konservativen belügen ihre wähler genauso wie die linken. packt sie in einen sack und schlagt drauf, ihr trefft immer den richtigen. peter bleibtreu

  3. Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber. Was soll man noch wählen, es sind doch nur noch Metzger unterwegs? Conny Altmann

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