Kauf von Immobiliengesellschaften (Share-Deal) zukünftig nicht mehr von der Grunderwerbsteuer befreit

Mit dem Gesetz Ley 7/2012 vom 29. Oktober 2012 wurde die Möglichkeit der Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Geschäftsanteilen einer Immobilien-SL mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Bekanntlich war die Rechtslage, wenn man eine Immobilie, die einer SL (entspricht der deutschen GmbH) gehörte auf zweierlei Weise erwerben konnte, nämlich durch einen Asset-Deal (Verkauf der Immobilie aus der S.L. heraus) oder einen Share-Deal (Kauf von 100% der Geschäftsanteile der Gesellschaft). Beim Asset-Deal hat der Käufer auf den Kaufpreis Grunderwerbsteuer zwischen 7% und 10% – je nach Immobilienwert – zu zahlen. Dagegen war der Share-Deal unter Umständen von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre in der Gesellschaft befand und auf der Käuferseite keiner der Gesellschafter mehr als 50% der Geschäftsanteile hielt. Deshalb war der Share-Deal ein beliebtes Modell, Immobilien ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer zu kaufen und zu verkaufen.

Ausnahmen greifen lediglich dann, wenn es tatsächlich um den Kauf eines Gewerbebetriebes, der von einer S.L. gehalten wird (z.B. Hotelbetrieb), geht, auch wenn das überwiegende Vermögen der Gesellschaft aus Immobilienbesitz besteht.

Damit hat die S.L. als Immobilien-Besitzgesellschaft im Wesentlichen ausgedient.

4 Gedanken zu „Kauf von Immobiliengesellschaften (Share-Deal) zukünftig nicht mehr von der Grunderwerbsteuer befreit

  1. Überall wird in Spanien die Steuerschraube angezogen. Nun auch bei den Immobiliengesellschaften. Meines Erachtens führt dies mehr zu einer Lähmung der Wirtschaft als zu einer Belegung. Jan-Peter Weiss

  2. Über viele Jahre wurden von den spanischen Rechtsanwälten das Modell des Haltens einer Immobilie über eine S.L. empfohlen. Einer der wichtigsten Gründe war der grunderbsteuerfreie Verkauf der Geschäftsanteile nach einer bestimmten Haltefrist. Nun ist auch dieser Steuervorteil weggefallen. Der Erwerb einer Spanienimmobilie mit einer S.L. macht für die Zukunft keinen Sinn mehr. Guntram von Rabenstein

  3. Wenn der spanische Fiskus glaubt, seine Steuerbürger ungestraft ausplündern zu dürfen, wird ihm dafür bald die Rechnung vorgelegt werden: Spanien wird wieder zu einer Schwarzgeldwirtschaft zurückkehren. Mosche Amselfeld

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