Boris Becker muss Gärtner bezahlen – Urteil rechtskräftig

Wir berichteten in unserem BLOG-Beitrag vom 28. Juni 2011 über den Rechtsstreit zwischen einem Gartenbauunternehmen und der Betriebsgesellschaft des Boris-Becker-Anwesens Son Coll bei Arta. Nach dem erstinstanzlichen Urteil, nach dem Becker 276.000 € an das Gartenbauunternehmen zahlen sollte, hatte der Klägeranwalt die Finca Beckers mit einem Embargo belegt. Nunmehr teilt Anwalt Carlos de la Mata mit, dass das Urteil in 2. Instanz bestätigt wurde und nunmehr rechtskräftig ist. Weiterhin muß Becker die nicht unerheblichen Prozesskosten bezahlen. Wenn Becker weiterhin nicht zahlt, wird die Finca Son Coll zwangsversteigert.

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