Kindereinträge im Reisepass: ab dem 26. Juni 2012 sind sie ungültig!

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem tag alle Kinder (und zwar ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

3 Gedanken zu „Kindereinträge im Reisepass: ab dem 26. Juni 2012 sind sie ungültig!

  1. Liebes Minkner-Team!
    Danke für den Hinweis. Das hätte ja beinahe beim Abflug ein böses Erwachen geben können. Wir fühlen uns von Ihnen stets bestens informiert und betreut. Ihr Patrick Schönfisch

  2. Zeit wurde es. Die neuen Regelungen entspricht internationalen Standards, denen die Bundesrepublik hinterher hinkte. Dr. jur. Jens Hagedorn

  3. Pingback: Jens hagedorn | Kickthathabit

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