Rechtsprechung zum Maklerrecht: Wer hat die Provision verdient, wenn zwei Makler in derselben Sache tätig werden?

Gelegentlich kommt es vor, dass zwei Makler – und zwar nacheinander – mit demselben Kunden das Objekt besichtigen und Streit entsteht, welcher Makler die Provision verdient hat. Generell und vereinfacht kann man sagen, dass der Makler die Provision – und zwar die volle – verdient hat, der als erster mit dem Kunden das Objekt besichtigt hat (Müllerprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
Das Gericht Audiencia Provincial de Murcia entschied mit Urteil vom 13.05.2002 den folgenden Fall zugunsten des Erstmaklers: Der Makler I hatte dem späteren Käufer die Immobilie gezeigt, die Vertragsbasis des Kaufvertrages erarbeitet und ein Treffen in seinem Büro organisiert, bei dem sich Verkäufer und Käufer kennen lernten. Aufgrund eines Dissenses bei der Preisgestaltung scheiterte an diesem Tage der Vertragsschluss. Wenige tage kam es zu der Unterzeichnung eines Kaufvertrages mit demselben Kunden über dieselbe Immobilie unter der Mitwirkung eines anderen Maklers, an den der Verkäufer dann auch die Maklerprovision zahlte. Das Gericht gab der Provisionsklage des Erstmaklers Recht. Es sah in der Einschaltung eines anderen Maklers einen Verstoß gegen Treu und Glauben, denn der Erstmakler habe alles ihm Mögliche getan, um den Abschluss herbeizuführen (in diesem Sinne auch Tribunal Supremo, Urteil vom 16.04.2003).
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