Die Verjährung der spanischen Erbschaftsteuern

Die Erbschaftsteuern in Spanien sind sehr hoch. Sie können in der Spitze 81 % des Nachlasswertes erreichen. Auch bei Ehegatten und Kindern als Erben der Gruppe I liegt die Erbschaftsteuer bei 34 %. Bei der Freude an der spanischen Ferienimmobilie vergessen leider viele Nichtresidente, rechtzeitig gemeinsam mit einem versierten Rechtsanwalt „intelligente und steueroptimierte Nachfolgeregelungen“ zu treffen. Deshalb wird vielerorts empfohlen, die Erbschaftsteuer verjähren zu lassen. Tatsächlich verjähren Erbschaftsteuern nach 4 Jahren und 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist können sich die erben folgenlos ins Grundbuch als neue Eigentümer eintragen lassen.  Erfährt das Finanzamt allerdings vor Ablauf dieser Frist vom Eintritt des Erbfalls können Verzugszinsen entstehen. Ein ganz erheblicher Nachteil der „Verjährungslösung“ wird allerdings oft übersehen: Während der 4 ½ jährigen Verjährungsfrist sind die erben handlungsunfähig: Sie können die Immobilie weder verkaufen noch belasten, da sie ihre Eigentümerposition nicht durch das Grundbuch belegen können. Minkner & Partner steht gern bereit, Kontakte zu deutsch-sprechenden Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich auf diesen Themenkreis spezialisiert haben, herzustellen – Telefon +34 971 695 255.

spanische S.L. (GmbH): ab 01.01.2011 spürbare Entlastung bei der Körperschaftsteuer

Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Belebung der spanischen Wirtschaft hat das Parlament weitere Gesetzesänderungen veranlasst, die zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie über eine spanische S.L. halten, dürfte folgende Änderung von Interesse sein: Verkaufte die S.L. die Immobilie aus der Gesellschaft heraus (Assetdeal – im Gegensatz zum Sharedeal, bei dem 100% der Geschäftsanteile verkauft werden), hatte sie den Gewinn bislang bis zu einer Höhe von 120.000 € mit 20% zu versteuern, bei einem Gewinn darüber hinaus mit 25%. Der Betrag von 120.000 € ist nun mehr auf 300.000 € angehoben worden, so dass Gewinne bis 300.000 € zukünftig nur mit 20%, die darüber hinausgehenden Gewinne mit 25% zu versteuern sind.

Jürgen Wölke: „Die Welt in Miniatur“ – neue Assemblagen des Künstlers in der Galeria de Arte Minkner – Santa Ponsa

Der Berliner Künstler Prof. Jürgen Wölke, der seine Ateliers in Berlin und auf Mallorca hatte, verstarb in diesem Jahr. Seine letzten Arbeiten zeigt die Galeria de Arte Minkner in Santa Ponsa, Avda. Rey Jaime I, 109 noch bis zum 31.12.2010 in einer Ausstellung unter dem Titel „Die Welt in Miniatur“. Wölkes bewährtes Ausdrucksmittel war das räumlich-plastische Materialbild, die Assemblage. Der Künstler verbindet gefundene Gegenstände mit selbst geformten und gefertigten zu einem neuen Ganzen. Seine häufigsten Motive waren in seiner großen Berliner Zeit die geschundenen Fassaden der Hauptstadt, kleine, traditionelle Geschäfte, die Berliner Eckkneipe und Szenen aus dem Leben der einfachen Leute. Das Ergebnis seiner sensiblen Arbeit waren immer Milieustudien von dokumentarischem Wert. Der Berliner Senat überreichte seinen Staatsgästen gelegentlich eine Wölke-Assemblage als Gastgeschenk.

An diese Sujets knüpfte Wölke an, als er sein Atelier auf Mallorca eröffnete: In Palmas Altstadt fand er zerstörte, verfallene, morbide Fassaden, die er in seinen Assemblagen abbildete und ihnen damit eine neue Würde verlieh. Auch hier fand er unzählige Motive in den Cafes und Bars sowie in den alten Geschäften, die über Generationen in Familienbesitz geblieben waren und ihr Interieur bewahrt hatten. So fand Jürgen Wölke auch auf Mallorca schnell einen Sammlerkreis. Die Immobilienunternehmer Edith und Lutz Minkner, die gleichzeitig die Galeria de Arte Minkner betreiben mit Ausstellungsräumen in Palma und Santa Ponsa betreiben, machten Wölke auch auf Mallorca bekannt und haben in ihrer Sammlung weltweit den größten Bestand an Wölke-Assemblagen.

Wilhelm Fikisz präsentiert neue Arbeiten in Palma

Viele bezeichnen ihn als Meister des Aquarells (obwohl er auch in anderen Techniken malt). Seine Arbeit ist mit vielen internationalen Kunstpreisen gewürdigt worden. In diesem Jahr hat sich der Künstler Wilhelm Fikisz dem Thema von Palmas Kathedrale gewidmet. Bis zum 31.12.2010 sind seine Arbeiten noch in der Galeria de Arte Minkner in Palma (C./Catalunya, Ecke Paseo Mallorca) zu betrachten. Begleitend zur Ausstellung ist ein Künstlerbuch „La Seu – Die Kathedrale des Lichts“ mit einem Vorwort des Galeristen Lutz Minkner erschienen, das in allen Filialen von Minkner & Partner sowie im Buchhandel erhältlich ist (ISBN 978-83-89396-45-). Die Kathedrale ist  das emblematische Bauwerk Mallorcas. Die neue Ausstellung zeigt ausschließlich Kathedral-Bilder.

Minkner schreibt dazu im Vorwort des Künstlerbuches: „ Die Kathedrale – ein Thema und doch immer wieder eine andere Sicht, eine andere Stimmung, eine andere atmosphärische Dichte. Mal scheint die Kathedrale heiter, fast beschwingt, mal trutzig und bedrohlich, aber immer wieder schön. All das schafft Fikisz mit seinem neugierigen, wachen Blick und seiner bemerkenswerten Fähigkeit, das Gesehene, aber auch das Gefühlte und erahnte dem aufmerksamen Betrachter sichtbar zu machen“.

Müssen Veräußerungsgewinne von Spanien-Immobilien auch in Deutschland versteuert werden?

Die deutsche Finanzverwaltung vertritt bis heute die Auffassung, dass der bei dem Verkauf einer Spanien-Immobilie erzielte Gewinn auch in Deutschland im Rahmen der Anrechnungsmethode zu versteuern sei. Letztlich geht es dabei um eine Auslegung von Art.23 Abs. 1 Buchstabe b (ee) des zwischen Deutschland und Spanien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Lutz Minkner, Wirtschaftsjurist und CEO von Minkner & Partner, ist dieser Auffassung stets entgegen getreten und hat bereits in der 1. Auflage (2006 Seite 219) seines „Immobilien-Ratgebers SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“ die Ansicht vertreten, dass derartige Gewinn in Deutschland von der Einkommensteuer freizustellen sind.

Dieser Ansicht haben sich jetzt auch einige deutsche Finanzgerichte angeschlossen, so insbesondere das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 04.03.2010 zum Aktenzeichen 10 K 259/08. Das Gericht führt dazu aus: „Die Einkünfte aus der Veräußerung der spanischen Wohnung sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer nach Art. 23 Abs. 1 a DBA-Spanien auszunehmen (Freistellung). Da das Besteuerungsrecht für den Veräußerungsgewinn bei Spanien liegt, richtet sich die Besteuerung in Deutschland nach Art. 23 DBA-Spanien. Nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe a DBA-Spanien hat die Bundesrepublik Deutschland die Einkünfte aus Quellen innerhalb Spaniens, für die Spanien das Besteuerungsrecht hat, grundsätzlich freizustellen“. Gegen diese Entscheidung ist die Revision zugelassen. Sobald eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden wir berichten.

Miete: Mietprozessrecht reformiert, schneller Vollzug von Räumungsurteilen

Die durchschnittliche Prozessdauer von Räumungsprozessen währte in Spanien bislang etwa 1 Jahr und 6 Monate. Seit dem 24. Dezember 2009 ist ein neues Mietprozessrecht in Kraft, mit dem Räumungsprozesse und der Vollzug der Räumung stark beschleunigt werden. Sämtliche Mietprozesse finden zukünftig im beschleunigten mündlichen Verfahren (juicio verbal) statt. Das Räumungsurteil schließt – bei ausdrücklichem Antrag – auch zukünftige Mietzinsen mit ein, d.h. auch diejenigen, die ab Erlangung der Klage bis hin zur endgültigen Wiedererlangung des effektiven Besitzes am Mietobjekt angefallen sind oder noch anfallen werden.

Bei Nichterscheinen des beklagten Mieters ist in der gerichtlichen Ladung darauf hinzuweisen, dass die Zustellung des Räumungsurteils ab dem 6. Tage nach der angesetzten Verhandlung als erfolgt gilt. In dem Urteil werden gleichzeitig der Tag und die Uhrzeit der Zwangsräumung festgesetzt, wobei die Räumung nicht später als 1 Monat nach dem Gerichtstermin stattfinden soll. Gegen das Räumungsurteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde ausgeschlossen.

Braucht Spanien den europäischen Rettungsschirm?

Nachdem Irland sich unter den Schutz des europäischen Rettungsschirm begeben hat, wird allerorten spekuliert, ob auch Spanien bald einen Hilfsantrag stellen werde. Lutz Minkner, Wirtschaftsjurist und CEO des Immobilienunternehmens Minkner & Partner auf Mallorca, zeigt auf, dass Spaniens Wirtschaft auf einem guten Weg ist und eine größere Wirtschaftskraft hat als Griechenland, Irland und Portugal zusammen:

Die Negativfaktoren sind bekannt: Spaniens Immobilienboom war die Triebfeder der spanischen Wirtschaft. Nach Platzen der Immobilienblase im Jahre 2008 gab es nicht nur Zusammenbrüche von Bauträgergesellschaften, Baufirmen und Baustofflieferanten, sondern auch einige Banken, die sich vorwiegend mit Immobilienfinanzierungen befasst hatten, hatten Schwierigkeiten. Einige Sparkassen mussten fusionieren und öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Arbeitslosenquote liegt bei 20 % und der von Ministerpräsident Zapatero herbeigesehnte Aufschwung lässt auf sich warten, zumal der harte Sparkurs kontraproduktiv zu einer schnellen dynamischen Entwicklung wirkt.

Dennoch sind die Voraussetzungen völlig anders als in Griechenland und Irland. Anders als diese Länder ist Spanien  nicht überschuldet. Spanien Schuldenstand liegt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 64 und liegt damit besser als in Deutschland mit 73,1%! Zapatero hat in den letzten zwei Jahren auch viel getan, die Staatschulden abzubauen und den Haushalt zu konsolidieren: Staatsausgaben wurden um 5% gekürzt, die Mehrwertsteuer wurde von 16% auf 18% erhöht, Löhne im öffentlichen Dienst wurden gekürzt, der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer beschnitten, schwache Banken mussten mit stärkeren fusionieren und werden stärker kontrolliert, etc. etc. Das Bankensystem hat sich wieder stabilisiert. Einige Großbanken – Santander und BBVA – sind sogar als Gewinner aus der Krise hervorgegangen und haben noch „international eingekauft“. Die Banca March belegte im Stresstest der europäischen Banken mit ihrer hohen Eigenkapitalquote den 1. Platz. Zudem nehmen die spanischen Banken in großer Zahl am Wirtschaftswachstum in Lateinamerika teil. Auch die Tourismuswirtschaft meldet wieder einen Anstieg der Tourismuszahlen.

Kurzum: Die Lage ist angespannt, aber weit weg vom Krisenszenario einiger selbsternannter Auguren.