Spanien wird wegen diskriminierender Erbschaftsteuern vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt

Seit geraumer Zeit wird der Missstand diskutiert, dass nichtresidente Immobilieneigentümer bei der Erbschaftsteuer im Vergleich zu Residenten erheblich benachteiligt sind. Während Residente meist nur (abhängig von der Steuerklasse) auf einen Nachlass auf den Balearen nur 1 % Erbschaftsteuer zu zahlen haben, müssen Nichtresidente den Nachlass mit 7,65 % und 34 % versteuern. Die Europäische Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit des Kapitalverkehrs und hatte Spanien bereits im Mai 2010 abgemahnt (IP/10/513). Spanien hat seine Rechtsvorschriften jedoch nicht geändert. Nunmehr hat die Kommission beschlossen, Spanien dieserhalb beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Erfahrung zeigt, dass Spanien auf eine derartige Klageerhebung zügig reagiert, so dass davon auszugehen ist, dass die diskriminierenden Vorschriften demnächst geändert werden.