spanische S.L. (GmbH): ab 01.01.2011 spürbare Entlastung bei der Körperschaftsteuer

Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Belebung der spanischen Wirtschaft hat das Parlament weitere Gesetzesänderungen veranlasst, die zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie über eine spanische S.L. halten, dürfte folgende Änderung von Interesse sein: Verkaufte die S.L. die Immobilie aus der Gesellschaft heraus (Assetdeal – im Gegensatz zum Sharedeal, bei dem 100% der Geschäftsanteile verkauft werden), hatte sie den Gewinn bislang bis zu einer Höhe von 120.000 € mit 20% zu versteuern, bei einem Gewinn darüber hinaus mit 25%. Der Betrag von 120.000 € ist nun mehr auf 300.000 € angehoben worden, so dass Gewinne bis 300.000 € zukünftig nur mit 20%, die darüber hinausgehenden Gewinne mit 25% zu versteuern sind.