Literaturempfehlung: Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada“

In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Erwerb, Besitz und Übertragung einer privat genutzten Immobilie in Spanien, die über eine Firmenstruktur gehalten wird, radikal geändert. Das Buch beschreibt im Detail, wie eine „Sociedad Limitada“ funktioniert, welche neuen steuerlichen Probleme sich ergeben und welche allgemeinen Lösungsansätze sinngebend sind. Der Fokus liegt auf Nichtresidenten mit Steuerwohnsitz Deutschland, jedoch werden auch umfangreiche allgemeine Informationen über Gesellschaftsrecht und Steuerneuheiten in Spanien dargelegt. Fauteck, Fitzner, Strunk, Plattes, „Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada – Die Vermögenshaltende SL:“ Sept. 2013, 19,80 €, ISBN 978-3-8482-6755-2

Bundesfinanzhof: verdeckte Gewinnausschüttung bei Nutzung einer Spanien-Immobilie, die einer Gesellschaft gehört

Viele Spanien-Immobilien werden mittels einer spanischen Gesellschaft (meist S.L.) gehalten, deren Gesellschafter und Geschäftsführer, die in Deutschland steueransässig sind, die Immobilie zu Ferienzwecken nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH IR 109/10) sieht die kostenlose Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung an und rechnete den Gesellschaftern im konkreten Fall pro anno eine Gewinnausschüttung von 78.000 € zu, die diese nach ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern haben. Die Entscheidung wäre anders ausgefallen, wenn die S.L. von den Gesellschaftern/Geschäftsführern Mietzahlungen erhalten hätten. Allerdings wird in diesen Fällen zukünftig noch strenger darauf geachtet werden, ob der vereinbarte Mietzins so gestaltet wurde, wie er auch mit unbeteiligten Dritten vereinbart worden wäre. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Balearen nehmen 2013 voraussichtlich 42 Millionen Euro Vermögensteuer ein

Die Balearen rechnen für das Jahr 2013 mit Einnahmen aus der neu erhobenen Vermögensteuer in Höhe von 42 Millionen Euro. Im Jahre 2008, als sie letztmalig erhoben wurde, waren es nach 62 Millionen Euro. Die Mindereinnahmen werden darauf zurückgeführt, dass aktuell Freibeträge von 700.000 € pro Person bestehen und die Vermögensteuer tatsächlich nur eine „Reichensteuer“ sei. Experten bezweifeln, ob die Beibehaltung der Vermögensteuer sinnvoll ist. Tatsächlich ist sie geeignet, „Reiche“ vom Immobilienkauf auf Mallorca abzuhalten, wodurch die Verluste höher sind als die Einnahmen. Eine Mehrzahl von Investoren mit einem Einzel-Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro hat in diesem Jahr auf den Kauf einer Immobilie auf Mallorca verzichtet. Bei einem Vermögen von 10 Millionen Euro beträgt der Steuersatz der Vermögensteuer 2,5 %, also im Jahr 250.000 €! Da sucht man sich doch lieber ein anderes Land, das Investoren zu schätzen weiß! Verlust für die Finanzkasse: bei einem Kauf über 10 Millionen Euro fallen für den Verkäufer rund 1 Million Euro Grunderwerb- oder Mehrwertsteuer an; beim residenten Verkäufer ist der Gewinn mit 27 % zu versteuern – kein Verkauf, kein Gewinn; auch die Plusvalia geht mangels Verkauf dem Fiskus verloren. Und: Kein Verkauf – keine Verträge mit Spediteuren, Gärtnern, Haushaltshilfen, Handwerkern; kein Umsatz bei Küchenherstellern, Einrichtern, Handwerksunternehmen. Da sollte nochmals nachgerechnet werden.

Minkner & Partner und andere Geschäftsleute starten mit ALPHA INSTITUTE eine Bildungsoffensive und stiften 100 Bildungsschecks im Wert von je 1.000 € (Gesamtwert: 100.000 €) an die, die wirklich Spanisch lernen wollen

„Nie mehr sprachlos sein! Endlich verstehen und mitreden!“ – Das ist die Devise einer Aktion von internationalen Geschäftsleuten auf Mallorca, darunter Minkner & Partner, und dem Alpha Institute. Um ein besseres Verstehen und die Integration zu fördern, haben die teilnehmenden Geschäftsleute eine Bildungsoffensive gestartet und 100.000 Euro in Form von 100 Bildungsgutscheinen im Werte von je 1.000 € zur Verfügung gestellt, die auf das Honorar eines einwöchigen Sprachkurses im Alpha Institute angerechnet werden. Die Gutscheine können in allen Filialen von Minkner & Partner angefordert werden. Kunden von Minkner & Partner werden bevorzugt berücksichtigt. Einzelheiten www.mitredenaufmallorca.de. Zuständig bei Minkner & Partner: Janine Uschpilkat, Minkner & Partner Zentrale Santa Ponsa, +34 971 695 255.

WELT vom 24./25.08.2013, „Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca“

„Spaniens Immobilienkrise verschont Mallorca. Der Häusermarkt der größten Baleareninsel hat seine eigenen Gesetze. Verkäufer sind selten unter Druck und wissen um den Wert ihrer Objekte“ – dies ist das Fazit eines Berichtes der WELT über den aktuellen Immobilienmarkt auf Mallorca. Trotz einiger Recherche-Schwächen erkennt der Autor, dass Mallorcas Markt nichts mit dem Immobilienmarkt des Festlandes zu tun hat und der Markt der Nachfrage des internationalen Publikums ein anderer Markt ist, als der, der vom spanischen Publikum zu eigenen Wohnzwecken angefragt wird.

Die Recherche- und Verständnisschwächen liegen darin, dass undifferenziert z.B. angegeben wird, dass laut spanischem Statistikamt auch auf den Balearen im ersten Quartal 2013 die Hauspreise um 5,9 % zurückgegangen sind. Diese Statistik betrifft jedoch nur den rein spanischen Markt und wird angefüttert mit Daten der notleidenden Bauträger und der Hypothekenbanken, die regelmäßig veröffentlichen, um welche Prozentsätze sie die Immobilienpreise senken. Objekte aus dem Erstverkauf oder Zweithandverkauf des internationalen Publikums finden keinen Eingang in diese Statistik. Wie sagte Altbanker Hermann Josef Abs: „Die Statistik ist wie eine Laterne im Hafen; sie dient dem betrunkenen Seemann mehr zum Halt als zur Erleuchtung“.

Krank im Ausland: EU – Kommission befasst sich mit überhöhten Krankenhaus- und Arztkosten in Spanien

Die EU-Kommission befasst sich derzeit mit zahlreichen Beschwerden aus Deutschland wegen überhöhtet Kosten für die Behandlung deutscher Touristen in Spaniens Krankenhäusern. Es wird gerügt, dass die spanischen Krankenhäuser und Ärzte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptierten und eine private Krankenversicherung oder gar „Bargeld gegen Behandlung“ forderten. Seit Einführung der EHIC im Jahre 2004 haben alle in der EU gesetzlich Krankenversicherten in jedem Mitgliedsstaat der Union den Anspruch auf eine kostenlose Gesundheitsversorgung. Die Mitgliedsstaaten rechnen dann die Behandlungskosten untereinander ab.

So die Theorie. In der Praxis erleben es Urlauber immer wieder, dass die EHIC in Spanien nicht anerkannt wird, Urlauber deutlich höhere Gebühren als Residente zahlen müssen und Krankenhäuser und Ärzte nur gegen Cash behandeln. Neben zahlreichen Privatpersonen haben sich auch insbesondere die deutschen Automobilclubs Beschwerde führend an die Europäische Kommission gewandt, die nun auch tätig wurde. Die spanische Zentralregierung ist jetzt aufgefordert, binnen zwei Monaten zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. Sollte Spanien nicht fristgerecht reagieren, könnte dies dazu führen, dass die Europäische Kommission Spanien vor dem europäischen Gerichtshof verklagt.

Thema Vermögensteuer: Viel Lärm um (fast) nichts

Viele Kunden, die auf Mallorca eine Immobilie kaufen wollen, sind durch die Berichte in deutschen Medien über die Vermögensteuer auf spanische Immobilien irritiert. Zunächst einmal: Die Vermögensteuer gilt zunächst nur bis zum 31.12.2013. Da aber den Aussagen der Politiker niemand glaubt, ist nicht auszuschließen, dass sie auch für 2014 noch erhoben wird. Aber: Wegen der sehr hohen Freibeträge haben die meisten Immobilieneigentümer gar keine Vermögensteuer zu zahlen. Die Steuerbasis ist der Wert der Immobilie, bereinigt um den Betrag einer etwaigen Hypothek. Beim Standardfall, dass ein Ehepaar als Eigentümer eingetragen ist, hat jeder Ehepartner einen Freibetrag in Höhe von 700.000 €, zusammen also 1.400.000 €. Der durchschnittliche Kaufpreis einer Immobilie lag in den vergangenen Jahr in unserem Unternehmen bei 1.200.000 € – also unterhalb der Freibetragsgrenze. Bei höheren Immobilienwerten vermeiden viele Kunden die Vermögensteuer durch Aufnahme einer Hypothek und erwirtschaften mit dem Hypothekendarlehen eine zusätzliche Rendite. Also: viel Lärm um (fast) nichts.

Gerichte heben Verordnungen auf, die Bauarbeiten in den Sommermonaten untersagen

Mallorcas Gemeinden haben jedes Jahr neu einen schwierigen Spagat zu vollbringen: Einerseits soll während der Sommermonate zugunsten des Tourismus Baulärm vermieden werden, andererseits müssen die Interessen der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Die meisten Gemeinden hatten für ihr Gemeindegebiet Verordnungen erlassen, nach denen in den Sommermonaten keine Lärm verursachenden Bauarbeiten durchgeführt werden durften. Diese Verordnungen halten jedoch, wie aktuelle Beispiele zeigen, einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die entsprechende Verordnung der Gemeinde Andratx wurde jetzt auf eine Klage des Bauunternehmerverbandes aufgehoben. Ähnliche Urteile von Gerichten des spanischen Festlandes sind inzwischen rechtskräftig. Die Urteile gehen in etwa in die Richtung, dass zwar grundsätzlich bestimmte Lärmobergrenzen festgelegt werden dürften; es gehe jedoch nicht an, über mehrere Monate hinweg Bauarbeiten gänzlich zu verbieten.

Sehr geehrte Eigentümer,

fast täglich müssen wir uns mit neuen spanischen Gesetzen auseinandersetzen. In der letzten April-Woche ist nun die neue „Energiepass-Verordnung“ verabschiedet worden, die vorsieht, dass ab 01. Juni 2013 keine Wohnung und kein Haus mehr verkauft oder vermietet, selbst oder durch einen Makler beworben werden darf, wenn die Immobilie nicht über einen Energiepass verfügt, der die Energieeffizienz des Objekts ausweist. Auch in Werbeanzeigen (Internet, Schaukästen, Expose und Printmedien) muss für das jeweilige Objekt die Energieeffizienzstufe angegeben werden. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder.

Sie kennen aus Ihren Heimatländern derartige Energiepässe, denn sie sind bereits in einer EU-Richtlinie von 2002 (!) vorgeschrieben und wurden erst jetzt in spanisches Recht umgesetzt. Während sich also der spanische Gesetzgeber 11 Jahre Zeit ließ, soll nun der betroffene Eigentümer sich in vier Wochen einen Energiepass besorgen. Wie dies alles in knapp vier Wochen zu schaffen sein soll, ist dem Gesetzgeber offensichtlich egal.

Die Einzelheiten der neuen Gesetzeslage entnehmen Sie bitte der anliegenden Information. Um Ihnen die Erlangung eines Energiepasses für Ihre Spanien-Immobilie zu erleichtern, haben wir eine Zusammenarbeit mit einem internationalen Expertenteam (deutsch, englisch, spanisch) von Architekten und Ingenieuren, CEmallorca, vereinbart. Auf deren Internetseite www.CEmallorca.com finden Sie sowohl Antworten auf alle Fragen zu diesem Komplex als auch einen Anforderungsauftrag für Ihren Energiepass sowie die notwendigen Kontaktdaten. Bitte handeln Sie schnell, denn vier Wochen sind rasch um, und es wird eine große Nachfrage sein. Siehe auch hier:  http://www.minkner.com/pages/energie

Vermögensteuer und Transparenzgesetz vertreibt deutsche Residente vom Steuerwohnsitz Mallorca

Bild © fotomek - Fotolia.com

Bild © fotomek - Fotolia.com

Die Bevölkerungszahlen von Ausländern auf Mallorca sind im letzten Jahr deutlich zurückgegangen – auch bei den Deutschen. Die Zahl der deutschen Residenten sank von 36.800 auf 29.900. Als Grund werden die Steuergesetze der Balearen angesehen. Seit 2012 – und rückwirkend für 2011 – wurde für die deutschen Residenten die Vermögenssteuer wieder eingeführt, die bei den Residenten nicht nur das Spanienvermögen, sondern das Weltvermögen erfasst. Ein zusätzliches Transparenzgesetz forderte die Spanienresidenten auf, bis zum 30. April 2013 ihr Auslandsvermögen zu offenbaren. Das Transparenzgesetz dient letztlich auch als Grundlage für die Vermögensbesteuerung und sieht für Zuwiderhandlungen drastische Strafen vor. Da es sich bei vielen Residenten um „Pendler“ handelt, die einige Monate des Jahres in Spanien und die anderen in Deutschland verbringen, haben sie die Möglichkeit sich auszusuchen, wo sie ihren Steuerwohnsitz anmelden. Da es in Deutschland (noch) keine Vermögensteuer gibt, wählen viele wieder Deutschland als ihren Steuerwohnsitz und genießen ihre Spanienimmobilie als Ferienwohnsitz.

Offenbarungspflicht von Auslandsvermögen für Residente – Fristablauf 30. April 2013

M & P Newsletter hatte bereits über die neue Offenbarungspflicht von Auslandsvermögen für Residente berichtet (siehe u.a. Newsletter 134). Bis zum 30.04.2013 müssen Residente für 2012 dem spanischen Finanzamt alle ausländischen Vermögenswerte offenbaren, sobald diese pro Gruppe 50.000 € übersteigen:

1. Salden auf laufenden Konten

2. Wertpapiere, Firmenanteile, Sachrechte, verzinsliche Geldanlagen, vermögensbildende Versicherungen

3. Immobilien und Rechte an Immobilien, wie z.B. Niesbrauch

Für den Fall der fehlerhaften oder unvollständigen Offenbarung sind erhebliche Strafen vorgesehen, die den Wert des nicht angegebenen Vermögens übersteigen können. Die Erklärung der ausländischen Vermögenswerte löst noch keine Steuern aus, jedoch dienen diese Angaben dem Finanzamt zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Einkommen- und Vermögensteuererklärungen des Steuerschuldners.

Viele Residente haben dieses neue Gesetz zum Anlass genommen, ihren spanischen Steuerwohnsitz aufzukündigen und wieder in Deutschland steueransässig zu werden, denn in Teilbereichen (keine Vermögensteuer, hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer u.a.) ist Deutschland ein wirkliches Steuerparadies. Ob dies der einzige oder richtige Weg ist, kann nur der Experte in Kenntnis aller individuellen Umstände beurteilen. Nochmals wird daher dringend empfohlen, diese Thematik mit einem versierten Steuerberater zu besprechen.

Offenbarungspflicht für Auslandsvermögen

Bereits rückwirkend für 2012 müssen Residente in Spanien ihr Auslandsvermögen mit dem „Modelo 720“ offenbaren. Der Rechtsanwalt und Steuerberater Alejandro del Campo (www.consultingdms.com) hat gegen dieses Gesetz Beschwerde zur Europäischen Kommission erhoben. In einem Beitrag für die Zeitung EL MUNDO hat er vorgerechnet, dass die Steuernachzahlungen – unabhängig von einem möglichen Strafverfahren – den Wert des nicht deklarierten Vermögens deutlich übersteigen können:

Das Beispiel: Das spanische Finanzamt entdeckt im Jahre 2015 eine nicht deklarierte Auslandswohnung eines in Spanien Residenten mit einem Wert von 300.000 €. Zunächst einmal wird die Nichtangabe mit einer Sanktion von mindestens 10.000 € belegt. Weiter wird der Wert der Wohnung dem deklarierten Einkommen von z.B. 50.000 € im Jahre 2012 hinzugerechnet. Auf den Betrag von 350.000 € sind 46 % Steuern fällig – das sind 161.000 €, von denen die bereits auf 50.000 € gezahlten 13.000 € abzusetzen sind, so dass eine Steuerschuld für 2012 von 148.000 € verbleibt. Auf diesen Betrag kann das Finanzamt eine Strafe von 150 %, das sind weitere 222.000 €, berechnen.

Deshalb nochmals der dringende Rat an erklärungspflichtige Residente, sich unverzüglich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen.