Europäische Kommission: neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, Reinvestition von Verkaufserlösen

Spanien muss sich in einem neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Europäische Kommission verteidigen. Abermals wird Spanien vorgeworfen, gegen das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von nichtresidenten Immobilieneigentümern zu verstoßen. Dabei geht es um Folgendes: Verkauft ein Residenter ein Haus oder eine Wohnung, die sein Erstwohnsitz war, bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn der Verkäufer den Verkaufserlös in Spanien reinvestiert. Nichtresidente sind von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen.

Spanien erwidert auf diesen Vorwurf, die Steuerbefreiung gelte nur für den Verkauf von Erstwohnsitzen, und bei den Immobilien der Nichtresidenten handele es sich ja in der Regel um Zweitwohnsitze. Deshalb liege eine Ungleichbehandlung nicht vor. Dabei verkennt Spanien, dass es innerhalb der EU keine Erst- und Zweisitzregelung gibt. Es bleibt abzuwarten, ob sich Spanien beugt oder der Generalstaatsanwalt beim Europäischen Gerichtshof abermals Klage gegen Spanien erheben wird.

Balearen wollen Vermögensteuer wieder einführen

Trotz eines höchst erfolgreichen Jahres im Tourismus sind die Haushaltskassen der Balearen leer. Ministerpräsident Bauza muss nicht nur in allen Etatpositionen Streichungen vornehmen; die Regierung sucht auch nach immer neuen Möglichkeiten, die Haushaltskasse aufzufüllen. Wirtschaftsjurist Lutz Minkner vom Immobilienunternehmen Minkner & Partner (www.minkner.com) berichtet, dass nach Mitteilung gut unterrichteter Kreise die Balearenregierung beabsichtigt, demnächst die Vermögensteuer wieder einzuführen. Die Vermögensteuer war im Jahre 2008 „ausgesetzt“, jedoch von der sozialistischen Zapatero-Regierung wieder eingeführt worden. Die neue konservative Regierung beließ es dabei, stellte aber den Autonomen Regionen frei, die Vermögensteuer zu erheben. Mit Ausnahme von Madrid und den Balearen müssen bislang in allen anderen Autonomen Regionen Spaniens die Steuerbürger Vermögensteuer zahlen.

Nun sind also bald die Balearen dran. Allerdings: Es soll einen Freibetrag von 700.000 € (früher betrug er nur 108.000 €), weshalb nach Schätzung der Balearenregierung nur etwa 6.000 Steuerpflichtige Vermögensteuer zahlen müssen. Bei Eheleuten mit gemeinschaftlichem eigentum steht dieser Freibetrag jedem Ehepartner zu. Der Tarif ist progressiv von 0,2 % bis 2,5 % (letzteres für Vermögen über 10,6 Mio) gestaffelt.

Kauf von Immobiliengesellschaften (Share-Deal) zukünftig nicht mehr von der Grunderwerbsteuer befreit

Mit dem Gesetz Ley 7/2012 vom 29. Oktober 2012 wurde die Möglichkeit der Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Geschäftsanteilen einer Immobilien-SL mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Bekanntlich war die Rechtslage, wenn man eine Immobilie, die einer SL (entspricht der deutschen GmbH) gehörte auf zweierlei Weise erwerben konnte, nämlich durch einen Asset-Deal (Verkauf der Immobilie aus der S.L. heraus) oder einen Share-Deal (Kauf von 100% der Geschäftsanteile der Gesellschaft). Beim Asset-Deal hat der Käufer auf den Kaufpreis Grunderwerbsteuer zwischen 7% und 10% – je nach Immobilienwert – zu zahlen. Dagegen war der Share-Deal unter Umständen von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre in der Gesellschaft befand und auf der Käuferseite keiner der Gesellschafter mehr als 50% der Geschäftsanteile hielt. Deshalb war der Share-Deal ein beliebtes Modell, Immobilien ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer zu kaufen und zu verkaufen.

Ausnahmen greifen lediglich dann, wenn es tatsächlich um den Kauf eines Gewerbebetriebes, der von einer S.L. gehalten wird (z.B. Hotelbetrieb), geht, auch wenn das überwiegende Vermögen der Gesellschaft aus Immobilienbesitz besteht.

Damit hat die S.L. als Immobilien-Besitzgesellschaft im Wesentlichen ausgedient.

Mehrwertsteuererhöhung zum 1. September 2012: Immobilien und Käse weiter steuerbegünstigt

Die zum 1. September 2012 in Kraft tretende Mehrwertsteuererhöhung von 18 % auf 21 % lässt viele Branchen aufstöhnen: Lehrmittel wurden bislang nur mit 4 % besteuert, nunmehr mit 21 %. Blumen aller Art und Pflanzen wurden von 8 % auf 21 % heraufgestuft. Auch für Musik- und ähnliche Veranstaltungen werden zukünftig statt bislang 8 % jetzt 21 % IVA fällig. Aufatmen gab es beim Verbraucher, dass auf Lebensmittel (Käse, Eier, Brot, Milch, Getreideprodukte u. ä.) der superreduzierte Steuersatz von 4 % erhalten bleibt. Und auch bei Erstverkauf von neu erbauten Immobilien bleibt es – allerdings nur noch bis zum 31.12.2012 – beim superreduzierten Steuersatz von 4 % (ab 1.1.2013 werden es dann allerdings 10 %).

IVA bei Umbau- und Hausreparaturen

Der Mehrwertsteuersatz für die Ausführungen von Umbau-und Hausreparaturarbeiten liegt ab dem 01. September bei 10 % sofern die dafür benötigten Baumaterialien den Prozentsatz von 40 % (früher 33 %) des Gesamtbetrages für den Arbeitsgang nicht überschreiten und folgende Bedingungen erfüllt werden:

Dass der Empfänger entweder eine Eigentümergemeinschaft oder eine natürliche Person ist, die nicht als Unternehmer handelt und die Wohnung für den Eigenbedarf nutzt.

Dass die Fertigstellung der Immobilie, auf die sich die Arbeiten beziehen, mindestens seit zwei Jahren vollendet ist.

Diesbezüglich hat der Ministerrat folgendes angekündigt:

„ Die Umbau- und Hausreparaturarbeiten, die bis zum 01. September einem ermäßig¬ten Steuersatz von 8 % unterliegen, werden bis Ende 2013 mit einem Satz von 10 % besteuert.“ Ab dem 01. Januar 2014 und wird der ermäßigte Steuersatz aufgehoben und dann immer mit 21 % besteuert. So ist die Ankündigung.

Quelle: Mandantendepeche der www.Europeanaccounting.net

Steuervergünstigungen auf Neubauten nur noch bis zum 31.12.2012

Wir hatten schon mehrfach auf die bis zum 31.12.2012 geltende Steuervergünstigung hingewiesen, nach der beim Kauf vom Bauträger einer neu gebauten Immobilie (gleichviel ob Villa oder Eigentumswohnung) die auf den Kaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer (IVA) statt bislang 8 % nur 4 % beträgt. Ziel des spanischen Gesetzgebers ist es, mit dieser Steuervergünstigung den Absatz von fertig gestellten Immobilien zu erleichtern.

Nachdem die Preise derzeit auf einem günstigen Niveau sind, ist dies ein weiterer Grund jetzt zu kaufen.

Am 13. Juli 2012 hat nun das spanische Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuer beim Kauf einer neu gebauten Immobilie vom Bauträger ab 1. Januar 2013 von (begünstigten) 4 % auf 10 % zu erhöhen. Mit anderen Worten: Wer bis zum 31.12.2012 kauft, hat einen Vorteil von 6 % im Vergleich zu einem Kauf erst im Jahre 2013.

Wenn also die Überlegung besteht, demnächst eine neu erbaute Immobilie auf Mallorca zu kaufen, sollten Sie dies bis zum 31.12.2012 tun. Das Kompetenzteam von Minkner & Partner steht Ihnen in allen Fragen „rund um die Immobilie“ jederzeit gern zur Verfügung.

Mehrwertsteuer wird auf 21 % erhöht

Keine Nachricht ist so alt wie die von gestern. Das Thema der Mehrwertsteuererhöhung für Hotelübernachtungen ist am 11.07.2012 von der Regierung entschieden worden. Am 13.07.2012 soll sie von 8 % auf 10 % erhöht werden. Ein moderater Schritt, war doch eine Erhöhung auf 18 % befürchtet worden.

 

Im Übrigen aber soll ab 13.07.2012 die mehrwertsteuer von bisher 18 % auf 21 % erhöht werden. Die Maßnahme soll dazu dienen, das Haushaltsdefizit zu reduzieren und die Auflagen für das Rettungspaket der spanischen Banken zu erfüllen. Weitere Maßnahmen sollen das Streichen des Weihnachtsgeldes der beamten und die Limitierung der Gehälter der Bürgermeister sein.

 

Rat der EU-Justizminister hat am 08. Juni 2012 der neuen EU-Erbrechtsverordnung zugestimmt

Ab 2015 sollen EU-Nachlässe in den Unterzeichnerstaaten gemäß einer neuen EU-Erbrechtsverordnung abgewickelt werden. Nachdem bereits das EU-Parlament im März 2012 die Verordnung beschlossen hat, hat jetzt der Rat der EU-Minister der Verordnung zugestimmt. Die wohl wichtigste Vorschrift der Verordnung ist die, dass das Erbrecht des gesamten Nachlasses sich nach dem Recht des Landes richten soll, wo der Erblasser seinen letzten ständigen Aufenthaltsort hatte. Hatte z.B. ein deutscher Erblasser seinen letzten ständigen Aufenthaltsort in Spanien, gilt für den gesamten Nachlass nicht mehr – wie bisher – deutsches Erbrecht, sondern spanisches Erbrecht, es sei denn der Erblasser hat ausdrücklich bestimmt, dass für seinen Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gelten soll. Weitere wichtige Änderung ist der einheitliche europäische Erbschein. Insgesamt wird erwartet, dass die neue europäische Erbrechtsverordnung die Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe deutlich vereinfacht.

Erhöhung der Mehrwertsteuer im Gespräch

Nachdem Spanien unter den europäischen Rettungsschirm geschlüpft ist, macht Brüssel auf Spanien Druck, die Mehrwertsteuer um 3 Punkte auf maximal 21 Prozent zu erhöhen. Weiterhin wird diskutiert, ermäßigte Steuersätze auf- bzw. anzuheben. Besonders der Tourismussektor könnte betroffen sein, der nur 8 % Mehrwertsteuer (statt 18) zahlt. Derartige verdeckte Subventionen sieht Brüssel aus Wettbewerbsgründen höchst ungern. Mallorcas Hotelverband mit 22.000 Arbeitsplätzen befürchtet die Gefährdung von Arbeitsplätzen durch eine Steuererhöhung.

Weitere Steuervergünstigungen für den Immobilienkäufer

Über die Steuervergünstigungen durch Halbierung der Mehrwertsteuer (IVA) von 8% auf 4% für Immobilien, die vom Bauträger zum Erstbezug bis zum 31.12.2012 erworben werden, hatten wir im newsletter bereits mehrfach hingewiesen.

Mit Wirkung zum 12. Mai 2012 sind weitere Vergünstigungen in Kraft getreten: Alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Zeit vom 12. Mai 2012 bis zum 31.12.2012 eine städtische Immobilie (urbano) erwerben, gleichviel ob direkt vom Promotor oder als gebrauchte Immobilie, müssen beim späteren Verkauf der Immobilie nur 50% des Gewinns versteuern. Diese Vergünstigungen gelten nicht zwischen „vinkulierten Parteien“ (Gesellschaft und ihre Gesellschafter, Verwandte etc.). Die Gewinnsteuern betragen bekanntlich für 2012 und 2013 für Nichtresidente 21%, ab 2014 wieder 19%. Kauft also ein Nichtresidenten in der Zeit vom 12. Mai 2012 bis zum 31.12.2012 eine städtische Immobilie und verkauft sie bis zum 31.12.2013 beträgt die Gewinnsteuer 10,5% – verkauft er sie nach dem 31.12.2013, beträgt die Gewinnsteuer 9,5%. Residente zahlen bis 31.12.2013 eine Gewinnsteuer von 27%, ab 01.01.2014 lautet die Gewinnsteuer auf 21%. Folglich reduzieren sich in den für die Nichtresidenten genannten Zeiträume die Steuern der Residenten auf 13,5% bzw. 10,5%. Die Begünstigung betrifft auch die Körperschaftsteuer von S.L., die sich damit von 30% auf 15% reduziert.

Spanien: Steuererhöhungen in Krisenzeiten – Spanien erhöht(e) in 2011 und 2012 – teilweise befristet – Steuern

von Dipl. Jur., Ass. jur. Lutz Minkner

Der “Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht & Steuern” stellt die Steuern rund um den Immobilienerwerb- und besitz in Spanien zum Redaktionsschluss Januar 2011 dar. Noch in 2011 hat die inzwischen abgewählte Zapatero-Regierung einige Steuererhöhungen beschlossen. Weitere folgten durch die konservative Rajoy-Regierung Ende 2011 und im Laufe des Jahres 2012 im Rahmen mehrerer „Sparpakete“. Die meisten dieser Steuererhöhungen sind befristet für die Jahre 2012 und 2013. Die nachfolgende Darstellung fasst die Änderungen (Stand 1. Mai 2012) zusammen.

1. Erhöhung der Einkommensteuer für Residente

Für die Jahre 2012 und 2013 wurde die Einkommensteuer der Residenten erheblich angehoben. Soweit die autonomen Regionen keine abweichenden Regelungen getroffen haben, gilt das Folgende:

Zu versteuerndes Einkommen in €  
Steuersatz bis 31.12.2011
Erhöhung für
2012 und 2013
Steuersatz für
2012 und 2013
Jeweils ab: 0,00

24 %

0,75 %

24,75 %

17.707,20

28 %

2,00 %

30,00 %

33.007,20

37 %

3,00 %

40,00 %

53.407,20

43 %

4,00 %

47,00 %

120.000,20

44 %

5,00 %

49,00 %

175.000,00

45 %

6,00 %

51,00 %

300.000,00

45 %

7,00 %

52,00 %

Ab 2014 soll wieder zu den alten Steuersätzen zurückgekehrt werden.

2. Erhöhung der Besteuerung von Kapitalerträgen für Residente

Auch die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Immobilienverkäufen) werden in 2012 und 2013 deutlich höher besteuert:

Zu versteuernde
Erträge in €
Steuersatz bis 31.12.2011
Erhöhung für
2012 und 2013
Steuersatz für
2012 und 2013
0,00 € bis 6.000,00 €

19 %

2 %

21 %

6.000,01 € bis 24.000 €

21 %

4 %

25 %

ab 24.000,01 €

21 %

6 %

27 %

3. Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz für Residente

Unabhängig vom Einkommen erhalten Residente einen Steuerabzug auf Investitionen in den Hauptwohnsitz. Dieser beträgt 15 % der Investitionssumme, jedoch mit einem Maximalbetrag von 9.040,00 € jährlich.

4. Erhöhung der Einkommensteuer für Nichtresidente

Die Einkommensteuer der Nichtresidenten (z.B. für Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Immobilienverkäufen wurde für die Kalenderjahre 2012 und 2013 auf 21 % (bisher 19 %) erhöht. Damit ist die Gewinnsteuer bei Immobilienverkäufen der Nichtresidenten 6 % geringer als die der Residenten.

5. Erhöhung der Grundsteuer (gilt für Residente und Nichtresidente in gleicher Weise)

Für Bauwerke und bebaute Grundstücke (nur Stadtimmobilien – urbano, nicht aber ländliche Immobilien – finca rustica) wurde die Grundsteuer für die Kalenderjahre 2012 und 2013 auf 4 %, 6 % und 10 % erhöht, je nachdem wann zuletzt in der konkreten Gemeinde die Katasterwerte angepasst wurden. Je länger die Aktualisierung zurückliegt, desto höher der Steuersatz.

6. Gesellschaften – reduzierter Körperschaftsteuersatz

Die Körperschaftsteuer (Einkommensteuer der S.L.) beträgt für die ersten 300.000 € 25 %, für den darüber hinaus gehenden Gewinn 30 %. Im Jahre 2012 gilt (ebenso wie in 2009 – 2011) für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU – Umsatz unter 5 Millionen € und durchschnittliche Belegschaft von weniger als 25 Mitarbeiter) ein reduzierter Steuersatz: für die ersten 300.000 € von 20 %, für den darüber hinausgehenden Gewinn 25 %.

7. Wiedereinsetzung der Vermögensteuer

2007 war in Spanien die Vermögensteuer ausgesetzt (nicht abgeschafft) worden, erstaunlicherweise von einer sozialistischen Regierung. Im November 2011 wurde die Vermögensteuer wieder eingesetzt. Allerdings gibt es jetzt einen Freibetrag von 700.000 €. Der Steuersatz liegt zwischen 0,2 % und 2,5 % (ab einem Vermögen von über 10 Mio €. Einige autonome Regionen verzichten auf die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Dieser Verzicht kommt allerdings den nichtresidenten Immobilieneigentümern nicht zu Gute, da die Nichtresidenten nach den regeln der Zentralregierung zu besteuern sind. Mit dieser Rechtsansicht dürfte sich Spanien allerdings wieder ein Verfahren der europäischen Kommission einhandeln, da ersichtlich ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Kapitalverkehrs vorliegt.

8. Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei neu gebauten Immobilien

Als eine der letzten Amtshandlungen hatte die Zapatero-Regierung die beim Erwerb einer neu erbauten Immobilie fällige Mehrwertsteuer von 8 % auf 4 % gesenkt. Dies sollte den spanischen Immobilienmarkt wieder beleben und den hohen Leerstand von neu erbautem Wohnraum (man sprach von etwa 700.000 leer stehenden, neuen Immobilien) abbauen. Diese sinnvolle Regelung wurde von der neuen Regierung übernommen und ihre Wirkung zum 31.12.2012 verlängert.

9. Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Und schließlich wurde mit Wirkung zum 01. Mai 2012 die Grunderwerbsteuer, die bislang einheitlich 7 % betrug, drastisch wie folgt erhöht:

Bei einem Kaufpreis
bis zu 300.000 € beträgt sie 7 %
bis zu 500.000 € beträgt sie auf die letzten 200.000 € jetzt 8 %
bis zu 700.000 € beträgt sie auf die letzten 200.000 € jetzt 9 %
über 700.000 € beträgt sie auf den 700.000 € übersteigenden Betrag 10 %.
 

Erteilung der spanischen Steuernummern erleichtert

In den letzten Monaten war der spanische Fiskus dazu übergegangen, die Erteilung einer Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller persönlich bei der Steuerstelle erscheine. Ohne diese Steuernummer ist es zum Beispiel nicht möglich, einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie abzuschließen. Also mussten Immobilienkäufer meist einen Tag früher und vor dem Notartermin nach Mallorca reisen, um die Steuernummer zu beantragen und abzuholen (meist ein Vorgang, der mehrere Stunden beanspruchte). In diesen Tagen tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der – wie noch im vergangenen Jahr möglich – Gestorias oder Rechtsanwälte die Steuernummern beantragen und entgegen nehmen können und auf die persönliche Anwesenheit verzichtet wird. Die Gestoria muss allerdings eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie des Antragstellers vorlegen.