IVA bei Umbau- und Hausreparaturen

Der Mehrwertsteuersatz für die Ausführungen von Umbau-und Hausreparaturarbeiten liegt ab dem 01. September bei 10 % sofern die dafür benötigten Baumaterialien den Prozentsatz von 40 % (früher 33 %) des Gesamtbetrages für den Arbeitsgang nicht überschreiten und folgende Bedingungen erfüllt werden:

Dass der Empfänger entweder eine Eigentümergemeinschaft oder eine natürliche Person ist, die nicht als Unternehmer handelt und die Wohnung für den Eigenbedarf nutzt.

Dass die Fertigstellung der Immobilie, auf die sich die Arbeiten beziehen, mindestens seit zwei Jahren vollendet ist.

Diesbezüglich hat der Ministerrat folgendes angekündigt:

„ Die Umbau- und Hausreparaturarbeiten, die bis zum 01. September einem ermäßig¬ten Steuersatz von 8 % unterliegen, werden bis Ende 2013 mit einem Satz von 10 % besteuert.“ Ab dem 01. Januar 2014 und wird der ermäßigte Steuersatz aufgehoben und dann immer mit 21 % besteuert. So ist die Ankündigung.

Quelle: Mandantendepeche der www.Europeanaccounting.net

2 Gedanken zu „IVA bei Umbau- und Hausreparaturen

  1. Jeden Tag was Neues. Aber dennoch vielen Dank. Die Information ist sehr wertvoll für uns, da wir gerade umbauen und der handwerker von uns auf seine Rechnung 18 % IVA haben wollte. Michael Dürrkopf

  2. ich will mich nur einmal für die regelmäßige Übermittlung Ihres newsletters bedanken. Bie der Flut von neuen Regelungen zum Immobilienrecht in Spanien, gibt es nur eine solide aktuelle Informationsquelle – und das ist Ihr newsletter. Meine Hochachtung. Freundlichst Joachim Framke

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