Mallorcas Verwaltungsbehörde lässt Bußgeldbescheide in Deutschland vollstrecken

Unser Newsletter hatte bereits im September 2010 berichtet, dass ab 01. Oktober 2010 Bußgeldbescheide aus Spanien gemäß eines EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland vollstreckt werden können. Die Balearen machen jetzt Ernst: Von 70 Autovermietungen wurden Kundendaten von Kfz-Mietern, die Ordnungswidrigkeiten begangen haben, ermittelt in einem Paket über 22.000 € nach Deutschland (Bundesamt für Justiz in Bonn) zur Vollstreckung übergeben. Nicht vollstreckt werden lediglich Bußgeldbescheide unter 70 € (einschl. Gebühren).

Ein Gedanke zu „Mallorcas Verwaltungsbehörde lässt Bußgeldbescheide in Deutschland vollstrecken

  1. Schade, bisher habe ich die spanischen Knöllchen immer in den Papierkorb geworfen. Jetzt heißt es uffpasse! Langsam wird es eng in Europa. Fritz Paulsen

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