Zapateros Eiertanz: Vermögensteuer kehrt als Reichensteuer zurück

Am 16. September 2011 hat die Zapatero-Regierung die im Jahre 2007 ausgesetzte Vermögensteuer wieder teilweise in Kraft gesetzt, jedoch nur befristet für die Jahre 2011 und 2012, und auch nur für solche Personen, deren Vermögen mehr als 700.000 € beträgt. Der Steuersatz soll zwischen 0,2 % und 2,5 % (progressive Staffelung) liegen. Die selbstgenutzte Immobilie soll bei der Berechnung des Vermögens ausgenommen sein. Einzelheiten waren bei Redaktionsschluß noch nicht bekannt. Newsletter wird in seiner nächsten Ausgabe darstellen, ob und welche Auswirkungen das befristete Wiederauferstehen der Vermögensteuer für den Immobilienbesitz von Nichtresidenten in Spanien hat.

 

Allgemein wird angenommen, dass die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein wahrtaktisches Manöver Zapateros (Neuwahlen im November 2011, Zapatero tritt nicht mehr an, ein Wahlsieg der Konservativen wird allgemein als sicher angenommen) ist, da man sich Wählerstimmen durch die Besteuerung der Reichen erwartet. So hat die konservative PP die Wiedereinführung der Steuer kritisiert. Einige autonome Regionen, die von den konservativen regiert werden, haben bereits angekündigt, sie würden die Reichensteuer nicht erheben. Und ob das Gesetz Bestand haben wird, wenn die Konservativen im November die Wahlen gewinnen, werden wir sehen.

 

 

5 Gedanken zu „Zapateros Eiertanz: Vermögensteuer kehrt als Reichensteuer zurück

  1. Das ist doch ein durchsichtiges wahltaktisches Manöver, deutlicher: Hier entlarvt sich der Lügner Zapatero. Als es begann zu kriseln, schafft er die Vermögensteuer ab, um sich beim Mittelstand einzuschleimen, und jetzt, wo das Schiff am Sinken ist, tritt er dem Mittelstand gegen das Schienbein. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan ….. Immerhin, wahrscheinlich wird ja die neue Regierung im November diesem Spuk ein Ende bereiten. H. Pankow

  2. Könnten Sie mal an ein paar Beispielsrechnungen darstellen, womit ein Immobilieneigentümer zu rechnen hat, sollte es auf Mallorca zur Anwendung der Reichensteuer kommen? Besten Dank. Hasso Schmidt.

  3. Guten Tag, Herr Schmidt,

    sehr gern. Wert der Immobilie 1.5 Mio, ein Eigentümer, 1,5 Mio ./. Freibetrag 700.000 €, zuversteuern 800.000 €, „Reichensteuer“ ca. 3.600 € p.a.

    Haben wir dagegen zwei Eigentümer, z.B. ein Ehepaar, steht der Freibetrag jedem Miteigentümer zu, so dass nur noch 100.000 € zu versteuern sind. Das macht dann pro Eigentümer lediglich 100 € p.a. Steuer.

    Lutz Minkner

  4. Hallo, Herr Minkner,
    hat die konservative Regierung für die Balearen bereits entschieden, ob sie die Vermögensteuer einziehen will? Wenn nicht, wäre das ja alles viel Lärm um nichts?!
    Felix Fleurin

  5. Guten Tag, Herr Fleurin,
    nein, eine solche Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Wenn es bei der Altregelung bleibt, dass Nichtresidente in vereinfachter Form die Vermögensteuererklärung zum 31.12. des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben und zu zahlen haben, ist der nächste Fälligkeitszeitpunkt eh der 31.12.2012. Sie können sich also derzeit gelassen zurücklehnen.
    Lutz Minkner

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