Spaniens Fiskus schnüffelt in den Stromabrechnungen der Residenten und Nichtresidenten

Immobilieneigentümer in Spanien – gleichviel ob Resident oder Nichtresident – müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung den Nutzungsvorteil (fiktive Miete) der Immobilie versteuern. Dieser Verpflichtung kommen insbesondere Nichtresidente (z.B. Eigentümer einer Ferienimmobilie) oft nicht nach. Diesen Steuerschuldnern will der spanische Fiskus jetzt auf die schliche kommen: Ab Februar 2011 müssen die spanischen Energieversorgungsunternehmen ausführliche Informationen über ihre Kunden an den Fiskus weiterleiten. Für jeden Stromvertrag müssen u.a. der Name und die Steuernummer des Anschlussinhabers, die Anschrift und Katasterreferenz der Immobilie, die Bankverbindung des Kunden und der jährliche Stromverbrauch angegeben werden. Mittels dieser Daten kann das Finanzamt dann abgleichen, wer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer für die selbst genutzt Immobilie nicht nachgekommen ist. Ist der Eigentümer der Immobilie nicht identisch mit dem Anschlussinhaber, wird vermutet, dass nicht deklarierte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Bei sehr hohem Stromverbrauch eines Nichtresidenten, besteht zudem die Vermutung, dass er mehr als 183 Tage in Spanien lebt und damit mit seinem gesamten Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig ist. Betroffene sollten das Gespräch mit ihrem spanischen Steuerberater suchen.

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