Geld in der Schweiz? Sie sollten mit Ihrem Steuerberater sprechen!

Deutschland und Großbritannien haben mit Spanien ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, das zum 01. Januar 2013 in Kraft treten wird. In Deutschland oder Großbritannien Steueransässige haben nunmehr Handlungsbedarf und werden von ihrer Schweizer Bank befragt werden, wie zukünftig gehandelt werden soll:

(1) Wenn Sie dem Informationsaustausch zustimmen, wird die Schweizer Bank alle Informationen über Ihr Konto dem Wohnsitzfinanzamt mitteilen mit der Folge, dass die Schweizer Einkünfte nach deutschem recht als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.

(2) Sie stimmen dem Informationsaustausch nicht zu. Für diesen Fall sieht das Abkommen vor, dass zunächst – abhängig von der Dauer der Geschäftsverbindung und der Höhe des Vermögens – eine Abgeltungsgebühr zwischen 19 % und 34 % des Vermögens fällig wird, und dann jährlich die Erträge für einen in Deutschland Steueransässigen mit 26,375 % und für einen in Großbritannien Steueransässigen zwischen 27 % und 48 % besteuert werden (Quellensteuer).

Viele werden jetzt darüber nachdenken, das Konto in der Schweiz aufzulösen. Da aber viele andere Staaten mit der Schweiz derzeit Verhandlungen führen, ein ähnliches Abkommen zu schließen, wird der Handlungsspielraum immer enger.