BANCA MARCH – Siegerin beim Stresstest der europäischen Banken!

91 europäische Banken (die auf sich 65 % des europäischen Bankvolumen repräsentieren) nahmen am Stresstest 2011, der von der europäischen Bankenaufsicht und den Regierungen initiiert wurde, teil. Mit dem test wird versucht, das mit der Finanzkrise verloren gegangene Vertrauen der Investoren und Anleger in die Banken wieder herzustellen. Wie würden die Banken bei einem „Worst-Case-Szenario“ bestehen? 84 Banken bestanden den Test (manche allerdings nur knapp), acht Bankinstitute fielen durch, nämlich die österreichische ÖVAG, fünf spanische und zwei griechische Banken.

Sieger – wie im vergangenen Jahr – wurde wieder die mallorquinische Privatbank BANCA MARCH.

Die Banca March wurde 1926 von Juan March Ordinas gegründet und befindet sich noch heute im Familienbesitz. Die Bank ist spezialisiert auf Private Banking, Vermögensverwaltung sowie auf Geschäftskunden. Über die börsennotierte Finanzgruppe Financiera Alba ist sie größter Aktionär von Spaniens führendem Baukonzern ACS, die kürzlich den deutschen Baukonzern Hochtief in wesentlichen Teilen übernommen hat. Weiterhin ist die Banca March an dem Stahlkonzern Acerinox und dem Technologiekonzern Indra beteiligt. Die Banca March verfügt über eine Eigenkapitalquote von über 20 %.

Neue Diskussion um das Küstengesetz

Als im Jahr 1988 das Küstengesetz (Ley 22/1988 de 28 de Julio, de Costas) in Kraft trat und schließlich auch die dazugehörige Durchführungsverordnung (RD 1471/1989 de 1 de diciembre, zuletzt geändert am 18.09.1992) war dies mit wenig Aufstand oder Gegenwehr verbunden. Im Gegenteil: Politiker wurden gefeiert, weil Küsten und Strände eindeutig der allgemeinen Nutzung durch die Bevölkerung zugeordnet wurden mit  weitreichendem Schutz und garantierten öffentlichen Zugangsrechten. Es war die eigentlich lobenswerte Absicht, der zerstörerischen Bebauung insbesondere in den 60-iger Jahren, der spanischen Küsten und Strände entgegenzuwirken.

Dabei fiel in diesem Zusammenhang (zunächst) kaum auf, dass auch die Küstenzone (Zona Marítimo Terrestre, ZMT) abstrakt neu definiert wurde. Sicherlich haben Sie schon an den Küsten Mallorcas kleine Zementpyramiden gesehen, an deren Seitenflächen die Buchstaben Z M T  (Zona Marítimo Terrestre) aufgeprägt sind. Die Verbindung dieser Punkte ergibt die Linie, die die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Grund markiert.

Ist ja auch nicht ganz einfach festzulegen, wo der (öffentliche) Strand oder Küstenbereich endet und dahinter (privates)  Eigentum  beginnt. Das Gesetz war dabei keine große Hilfe, das in Art 3 und 4 die Kriterien für diese Küstenlinie (deslinde marítimo terreste)  nur sehr vage festlegte: „Die höchste jemals bekannte Flut“, „Sand- und Dünenablagerungen aller Art“ „Vorhandensein typischer Sand- und Strandpflanzen“, überall dort sollte kein Privateigentum möglich sein. Da graut es jedem Juristen, dessen wichtigstes Handwerkszeug glasklare nachvollziehbare Definitionen sind.  Jetzt waren also Geologen und Biologen an der Reihe, denen sich aber logischerweise ein weites Feld für Interpretationen in Einzelfällen bot.  Und diese gab es  reichlich auf über 8.500 km Küstenlinie, in 25 Provinzen und 428 Gemeinden. Kaum zu glauben, aber nachvollziehbar angesichts dieser Zahlen: bis 2003 waren 4.659 km geschafft, bis 2010 weitere 3.880 km; es fehlen heute, 23 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch 5 % der Küsten, die auf eine Neudefinition des deslinde warten.

Erschwerend kam hinzu, dass die Durchführung des neuen deslinde nicht etwa den lokalen Behörden überlassen wurde, die sich zwangsläufig bestens vor Ort auskennen, sondern vielmehr einer Behörde (demarcación de costas) der Zentralregierung in Madrid. Diese schickte nach und nach ihre Geologen und Biologen auf die Reise zu den Küsten Spaniens um, mit dem Gesetzestext in der Hand, diese wichtige Strandzone zu definieren.

Mit derart weichen Kriterien war auch klar, dass willkürliche Grenzziehungen, im Guten wie im Schlechten möglich waren, mal werden bestehende Häuer, gerade bei Städten und Dörfern, elegant umgangen und ausgespart, mal werden, durchaus in einiger Entfernung der Küste liegenden Häuser gnadenlos ausradiert. Logisch nachvollfziehbar ist das nicht immer. Dabei enthält das Küstengesetz noch allerlei weitere Erschwernisse für die an die Küstenzone angrenzenden Eigentümer, dies im Hinblick auf die Sanierung, Weiterbau und Ausbau der bestehenden Immobilie, für die nun nicht nur eine Baugenehmigung der Gemeinde erforderlich wird, sondern darüber hinaus auch die ausdrückliche Zustimmung der Küstenbehörde. In der ersten allgemeinen Freude über das neue Gesetz gingen die zunächst  leisen Proteste verschiedener betroffener Bürger unter, ausserdem, wie oft in Spanien, wartete man erst einmal ab, wie die Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis aussehen würde (immerhin hatte es ja auch schon mehr als ein Jahr gedauert, bis die Durchführungsverordnung zu dem Küstengesetz erlassen wurde).  Jetzt geht es aber richtig los:

Die viel zu lange Dauer der Umsetzung des Gesetzes, der immer lauter werdenden Protest einzelner geschädigter Eigentümer und erste Abrissverfügungen haben einen Prozess des Umdenkens in Gang gesetzt. Langsam dämmerte es den betroffenen Eigentümern, dass ihre rechtmäßig erworbenen und im Grundbuch eingetragenen Häuser und Grundstücke, wie auch rechtswirksam erteilte Baugenehmigungen möglicherweise plötzlich wenig wert waren.

Befeuert wird der Unmut weiter durch verschiedene spanische „Autonomías“ (Provinzen), die ihr eigenes regionales Küstengesetz mit ganz eigenen Interpretationen auf den Weg gebracht haben. Canarias und Galicia haben es versucht,  deren Gesetz wurde aber (vorläufig) von der Zentralregierung vor dem spanischen Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) angefochten. Andere habe es schon geschafft, wie Catalunya und Andalucia, die die Gunst der Stunde genutzt haben, und der derzeit schwachen Zentralregierung die Zuständigkeit für die eigenen Küsten  abgetrotzt haben.

Weiter schaltet sich auch das von den Betroffenen angerufene Europaparlament ein.  Schon in den vergangenen Jahren war ein Bericht der dänischen Europa-Abgeordneten Auken („informe Auken“) bekannt geworden, der Korrekturen einforderte. Nun haben sich Initiativen gegründet, die das Küstengesetz auch von dort aus massiv angreifen.

Objektiv handelt es sich zweifellos um eine Enteignung, da den Eigentümern nur eine Restnutzungszeit von 30 Jahren gestattet wird (die also im Jahre 2018 ablaufen wird), allerdings verlängerbar um weitere 30 Jahre. Das spanische Verfassungsgericht entschied bereits 1991 (Urteil 149/91 vom 4. Juli), dass mit dieser langen Restnutzungsdauer KEINE entschädigungspflichtige Enteignung verbunden sei. Kaum nachvollziehbar, denn mit oder ohne Restnutzung, eine dramatische Entwertung des Grundstücks war damit festgeschrieben.

Wieder einmal wird mit diesem Gesetz deutlich, wie allgemein gültige Regelungen, wie sie nun einmal in Gesetzen enthalten sind (und sein müssen), einen politischen Wert haben, letztlich nicht aber verhindern dürfen, dass auch eine Einzelfallgerechtigkeit gegeben sein muss. Diese in jedem einzelnen Fall zu überprüfen ist zwar mühsam, aber ein zwangsläufiger Anspruch an demokratische Regeln.

Quelle:

Dr Armin Reichmann
Rechtsanwalt / Abogado
Frankfurt / Palma de Mallorca
www.dr-reichmann.com

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Esporles: Residieren wir ein Feudalherr! Minkner & Partner hat die Schlüssel zu diesem historischen Landsitz

Etwa 4 km außerhalb von Esporles, am Berghang „La Fita del Rams“, thront in 510 m Höhe dieses eindrucksvolle Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert, das 1993 zu einem luxuriösen Landhotel umgebaut wurde. Es hat 400.000 m² Land und eine Konstruktionsfläche von 2.700 m². Man genießt atemberaubende Blicke auf die malerische Landschaft und über großzügige ländliche Anwesen hinweg bis in die Bucht von Palma. Im Zuge der umfangreichen Sanierung und Restauration wurden die historischen Stilelemente bewahrt, jedoch mit modernem Wohnkomfort gepaart, so dass ein einzigartiges Ambiente entstanden ist.
In luxuriösem Komfort präsentieren sich neben den 12 Doppelzimmern, 3 Suiten und 2 Grand-Suiten großzügige Gesellschafträume mit Kaminen sowie ein Restaurant in der ehemaligen Ölmühle sowie eine Profi-Küche. Des Weiteren gibt es eine Kapelle, großzügige Terrassenbereiche mit Swimmingpool und ausreichende Parkplätze. Edith Minkner von Minkner & Partner hat die Schlüssel zu diesem exklusiven Anwesen, das auch in Zukunft als exklusives Landhotel weitergeführt oder als großzügige private Residenz genutzt werden kann.
Ref.Nr. 5813, Kaufpreis: 12.000.000 €

Deutsches Insolvenzverfahren und Vermögenswerte in Spanien

Läuft gegen einen Schuldner in Deutschland ein Insolvenzverfahren, erstreckt sich dieses aufgrund der EG-Insolvenzordnung (EG-VO 1346/2000) auch auf Vermögenswerte in Spanien. Der Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse gegen Verfügungen des Schuldners zu schützen hat, hat auch die im Ausland befindlichen Vermögenswerte zu sichern. Zunächst sollte der Insolvenzverwalter die Insolvenz im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil), soweit der Schuldner dort eingetragen ist, und im spanischen Staatsanzeiger (Boletin Oficial del estado – BOE) eintragen lassen. Damit wird der Übergang der Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter auch Dritten gegenüber wirksam, und Verfügungen des Schuldners gehen ins Leere.

Hat der Schuldner in Spanien eine Immobilie, kann der Insolvenzverwalter eine Vormerkung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (anotacion preventiva) im Eigentumsregister eintragen lassen, um Verfügungen des Schuldners und Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger zu unterbinden (Art. 22 EG-InsO). Besitzt der Schuldner in Spanien Bankvermögen, hat der Insolvenzverwalter der Bank eine beglaubigte Abschrift des Eröffnungsbeschlusses nebst beglaubigter Übersetzung zuzustellen, womit weitere Verfügungen des Schuldners und Einzelvollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind. Näheres dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business Berlin, 448 Seiten, Hardcover, Preis: 59,95, im Buch- und Internethandel erhältlich sowie in alles filialen von Minkner & Partner, www.pb-bookshop.de

Rechtsprechung zum Maklerrecht: Wer hat die Provision verdient, wenn zwei Makler in derselben Sache tätig werden?

Gelegentlich kommt es vor, dass zwei Makler – und zwar nacheinander – mit demselben Kunden das Objekt besichtigen und Streit entsteht, welcher Makler die Provision verdient hat. Generell und vereinfacht kann man sagen, dass der Makler die Provision – und zwar die volle – verdient hat, der als erster mit dem Kunden das Objekt besichtigt hat (Müllerprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
Das Gericht Audiencia Provincial de Murcia entschied mit Urteil vom 13.05.2002 den folgenden Fall zugunsten des Erstmaklers: Der Makler I hatte dem späteren Käufer die Immobilie gezeigt, die Vertragsbasis des Kaufvertrages erarbeitet und ein Treffen in seinem Büro organisiert, bei dem sich Verkäufer und Käufer kennen lernten. Aufgrund eines Dissenses bei der Preisgestaltung scheiterte an diesem Tage der Vertragsschluss. Wenige tage kam es zu der Unterzeichnung eines Kaufvertrages mit demselben Kunden über dieselbe Immobilie unter der Mitwirkung eines anderen Maklers, an den der Verkäufer dann auch die Maklerprovision zahlte. Das Gericht gab der Provisionsklage des Erstmaklers Recht. Es sah in der Einschaltung eines anderen Maklers einen Verstoß gegen Treu und Glauben, denn der Erstmakler habe alles ihm Mögliche getan, um den Abschluss herbeizuführen (in diesem Sinne auch Tribunal Supremo, Urteil vom 16.04.2003).
Wollen Sie mehr zu diesem Themenkreis lesen? Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin, www.pb-bookshop.de

Risiken beim „fingierten Immobilien-Kaufvertrag“

Um die hohen spanischen Schenkungsteuern zu sparen (es gibt in Spanien bei der Schenkungsteuer keine Freibeträge), fingieren die Parteien oft einen Kaufvertrag: Beispiel: Vater will seinem Sohn eine spanische Immobilie schenken. Zum Schein verkauft er die Immobilie an seinen Sohn zu einem sehr günstigen Preis, auf den der Sohn dann 7 % Grunderwerbsteuer und ca. 2 % Nebenkosten für Notar, Register und Gestoria zahlt. Eine Kostenersparnis zur allfälligen Schenkungsteuer in Höhe von etwa 25 %. Da sich derartige Geschäfte meist im engen Familienkreis abspielen, werden sie selten Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Die droht jedoch dann, wenn durch die „Schenkung“ in der Form des fingierten Kaufvertrages ein Dritter benachteiligt wird. Stellt das Gericht fest, dass statt eines Kaufvertrages tatsächlich eine Schenkung vorlag, ist der fingierte Kaufvertrag gemäß Art. 628, 633, 755, 1276 CC nichtig und rück abzuwickeln (Tribunal Supremo vom 21.12.2009 AZ 826/2009). Näheres zu „steueroptimierten Vermögensübertragungen“ im spanischen Rechtskreis bei Lutz MinknerDer Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. Auflage – erweitert und aktualisiert – 2011, 448 Seiten, Hardcover, Pro Business Verlag Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, 59,95 €. www.book-on-demand.de

Herman Reichold – Vernissage am 22. April 2011 in der Galeria de Arte Minkner Santa Ponsa

Herman mit einem „n“ gehört seit geraumer Zeit zu den profiliertesten und erfolgreichsten Pop-Malern unserer Tage. Neben seines künstlerischen Könnens machen speziell Ecken und Kanten seine Bilder unverwechselbar.

In den vorangegangenen Jahren hatte sich Herman schon als Cartoonist einen Namen gemacht und für verschiedene Verlage in Deutschland gezeichnet. Auf Postkarten; Ringbüchern und anderen Artikeln, zierten Hermans Charaktere u. a. Produkte für den Kunstverlag Deutsch oder dem Brunnen Verlag. Besonders bekannt ist sicher sein “flying heart” ein fliegendes Herz, das einige Jahre als Comicstrip in der Jugendzeitschrift Bravo erschien.

Seit 1991 arbeitet der gelernte Siebdrucker als freischaffender Künstler in Paderborn. Bis heute hat er auf über 160 Aus- stellungen im In- und Ausland und mehr als 90 Editionen, die in vielen Sammlerkatalogen u.a. ARTES und Ars Mundi vertreten sind, seine unbändige Unternehmenslust und Kreativität unter Beweis gestellt.

Hermans Bilder nehmen meistens die alltäglichen Dinge des Lebens aufs Korn. Mal humorig-hintersinnig manchmal bissig-sati(e)risch. Wesentlicher Bestandteil seiner Werke sind die Titel. Sie entführen den Betrachter in die eigentliche Herman-Welt, erschließen die Hintersinnigkeit des Bildes und verführen zum Schmunzeln.

Für Herman Reichold ist Kunst eben etwas Alltägliches, Unverkrampftes.Er freut sich wenn seine Bilder auf Zuckertütchen Millionen Kaffeeportionen versüßen oder als Sammlerglas bei Ritzenhoff auf über 18 Gläsern den Weg in die Vitrine finden. Im Jahre 2007 tourte Herman durch sieben Städte in Deutschland. Mit im Gepäck 7 x 7 Unikate auf Leinwand. Alle 49 Bilder wurden für das Projekt des bekannten Musikers Peter Maffay “Begegnungen – Eine Allianz für Kinder”

Dazu erschien ein Buch mit dem Titel:

“Halt fest was Dir begegnet”. Peter Maffay bedankt sich im Grusswort für die gelungene Idee und betont, das sich “für das Lachen eines Kindes” jede Anstrengung lohnt. Hermans Kunst benötigen aus seiner Sicht keine Erklärungen. “Seine Werke können Generationen verbinden und zaubern jedesmal aufs Neue dem Betrachter ein Lächeln ins Gesicht.“

Mehr zur Vernissage finden Sie auf Facebook: Herman Reichold – Vernissage am 22. April 2011

Ausstellungs-Chronologie

1992 | Kunst & Commerz-Bank · Commerzbank AG Paderborn, Paderborn · Teilnehmer der „Open Art“ · Galerie Bernd Dürr, München | 1993 | Gans spät in der Nacht · Galerie Schnake, Münster · Der neue Westfale · Neue Westfälische Zeitung, Bielefeld | 1994 | Neues vom Herman · Galerie Schnake, Münster | Zyklus Bürobiotope · ORGA-Tec-Köln, Köln | 1995 | Kaffee mit Kunst · Cafegalerie PLUS, Frankfurt | Kunst vorm Abriss · Kaiser-Karls-Bad, Paderborn | Bilderwelten · Kulturwerk-Steinhagen, Steinhagen | Neues Kunstforum · Dresdner Bank AG, Bielefeld | Engel über Münster · Galerie Schnake, Münster | 1996 | Adam und Eva · Kunstverein Paderborn, Paderborn | Galeria Blue Moon · Varese, Italien | Galeria Blue Moon · Mailand, Italien | Katalog „Best of Herman“ erscheint | 1997 | Lohn für Löhne · Galerie in der Werretalhalle, Löhne | Künstler des Monats · Galerie im WDR, Bielefeld | Ströhmung · PESAG Kundenzentrum, Paderborn | Herbstausstellung · Arabella Grand Hotel, Frankfurt | 1998 | Kiezbilder · Restaurant Weite Welt, Hamburg | Herman conquista Barcelona · Galeria ESPAI BLANC, Barcelona, Spanien | Benefiz-Ausstellung · Aids-Hilfe, Paderborn | 1999 | Mermaid · ISH, Frankfurt | Neue Werke · Kreissparkasse, Stendal | 24 Stunden unten · Elb Art (Elbtunnel), Hamburg | Mehr Farbe-Farben-Meer · Minolta, Hannover | Kunst hinter Glas Glasmalerei Peters, Paderborn | Benefiz-Aktion: Station „Nadelöhr“ · Paderborn | 2000 | Herman in Günzburg · Städt. Museum Günzburg | Inselabenteuer · Galerie Minkner, Mallorca, Spanien | Schirmherrschaft · Eisenstadt, Österreich | Bilder ganz oben · Deutsche Post AG, Bonn 2001 | Bau-Messe · München | Visionen 2001 · Bad Kissingen | Galeria Municipal · Atelier Samora Barros, Albufeira, Portugal | HEW-Cup · Hamburg | Grenzenlos · Flensborg-Avis, Flensburg | Bilderzeit · Galerie Zwischenzeit, Bremen | 2002 | KunstKöln · Köln | Herman daheim · Dresdner Bank AG, Paderborn | Bilder von mir · Stadtsparkasse, Oberhausen | Bock auf Berge · Galerie im Schweizerhof, Lenzerheide, Schweiz | Museo de Arte Modern · Lanzarote, Spanien | 2003 | inosoft · Marburg | Sommerausstellung · Galerie bild-art, Knocke, Belgien | Herman in Lucca · Galeria Dorthe Tanderup, Lucca, Italien | Galerie Seidemann · Bremen | 2004 | Galerie ARTOZ · Nürnberg | Mein Berlin · Kunsthof, Berlin | Galerie Eigen-art · Sandesneben | Eingeschränktes Jammerverbot · Galerie das wohl, Hamburg | Orangina Lounge · Paderborn | Eingeschränktes Jammerverbot · Galerie Slapansky, München | New Customer Forum · Wincor Nixdorf, Paderborn | 2005 | GEWO-Galerie · Marburg | Martinusquelle · Bad Lippspringe | Galerie im Weindepot · Kaarst | Kukuun Club · Hamburg | Galerie im Turm · Oberwesel | Kloster-Schloss · Willebadessen | Galerie Zettl · Malersdorf | 2006 | Artium Art Gallery · Luxemburg | Hertie · München | Wertheim Berlin | Haarfilosophie · Köln | Museum Altomünster · Dachau | 2007 | ART PUB WollyWood · Berlin | Galerie Jäschke · Braunschweig | Shima Berlin | Golf Club · St. Pauli | Postergalerie · Hamburg | Kammgarnzentrum · Bad Vöslau, Östereich | Galerie Jägers · Wien | Alberto · Hannover | Heurigen Galerie Plos · Sooss-Wien | Radisson SAS · Köln | Goethe Institut Taipei (Taiwan) | Begegnungstour in Hamburg, Bochum, Bielefeld, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München · MerckFinck Privatbankiers | 2008 | Praxis Dr. Plum • Frankfurt | KunstRaumHamm Galerie Gruppe 10, Bielefeld | Rathaus Verl, Verl | Galerie Zettl, Mallersdorf | Galerie Antonia v. Fraunberg, Düsseldorf | Galerie Gruppe 10, Bielefeld | 2009 | Linz ,Österreich – Galerie Blueberry | Bielefeld Gruppe 10 | Galerie Jaeschke Braunschweig | Galerie Bunz Gütersloh | Galerie Zettl Mallersdorf | Hoegl München | KunstHaus Schill | Stuttgart ART Fair 2009 Bad Oyenhausen | Galerie Arte Würzburg | KempenKrause Aachen | Galerie Grieshaber Tübingen | Kunsthaus 57 Osnabrück | Galerie Zettl Mallersdorf | Galerie Gruppe 10 Detmold 2010 | Gut Erringhausen | KUK Bad Wünnenberg | Museum “Alten Löwen” Pfullendorf | Galerie D.U. Villach, Österreich | Treppen, Keller, Hinterhöfe, Witzenhausen | Galerie Zettl, Sonderausstellung Regensburg | ArtFair Nürnberg | Galerie MIVA, Malmö, Sweden | Galerie Grass, Bielefeld | Kunsthaus Schill, Stuttgart | 2011 | ZIB, Unna Gruppenaustellungen 2002 | Impulse · Stadthalle, Osnabrück | Deggendorf zeigt Flagge · Deggendorf | 2003 | Hilfe für Organspenden · Uniklinik Köln | artscreen Vienna · Österreich | art on cows · Bruessel, Belgien | 2004 | Rattenfestival Hameln | GZSZ 3000 · Axel Springer Passage, Berlin Die 5. Himmelsrichtung · Berlin | Paderborn zeigt Flagge · Paderborn

Kunstpreise

1996 | Das Gesicht in der Menge · Nokia | Kunst auf Rädern · Food Carrier, München | 2001 | 1. Platz · Kunstverein Günzburg | 2003 | designers hifi · Köln | 2. Platz · art on cows · Bruessel, Belgien | 2005 | Engel · ADAC

Wirtschaftsministerin Salgado: Spaniens Volkswirtschaft ist gut aufgestellt

Spaniens Wirtschaftsministerin Salgado ist den Befürchtungen einiger Auguren, möglicherweise werde auch Spanien sich bald unter den Europäischen Rettungsschirm begeben, energisch entgegen getreten. Die spanische Wirtschaft sei gut aufgestellt und viel wettbewerbsfähiger als die Portugals. Ein Überspringen der Krise von Portugal auf Spanien sei deshalb „absolut ausgeschlossen“. Sie wies darauf hin, dass Spanien im Gegensatz zu Portugal in der Vergangenheit Haushaltsüberschüsse erzielt und ein hohes Wirtschaftswachstum gehabt habe. „Die Märkte wissen zwischen den Volkswirtschaften Spaniens und Portugals zu unterscheiden, was schon dadurch belegt werde, dass Spanien nur geringe Risikoaufschläge für die Zinsen auf seine Anleihen zahlen müsse.
Tatsächlich sind die Risikoaufschläge für Zinsen auf spanische Anleihen seit Jahresbeginn 2011 um 30 Prozent gesunken. Die letzte Anleihe Spanien war 1,8-fach überzeichnet und brachte in Spaniens Kassen 4,1 Milliarden Euro zu einem Zinssatz von 3,568 Prozent. Spaniens größtes Problem, so räumt Salgado ein,  ist nach wie vor die hohe Arbeitslosigkeit von etwa 20 %. Daran werde auch in kurzer Zeit nur wenig ändern. Die Regierung fahre einen strengen Reformkurs, mit dem Spanien seine Ziele zum Schuldenabbau erreichen werde.

Palma: Umbaupläne für Palmas Flughafen

25.000 m² Fläche des Ankunftsbereichs von Palmas Flughafen sollen umgebaut werden, um mehr Platz für ankommende Fluggäste zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Gepäckabholung soll erweitert werden. Dazu müssen der Wartebereich für Abholer sowie die Geschäftszone in diesem Bereich verlegt werden. Die Gebäudefläche wird durch diese Arbeiten nicht verändert, sie wird lediglich neu strukturiert. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen wird 4,5 Millionen Euro betragen.

Auch für Staatsbesuche und VIP`s wird es Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände geben. So soll ein eingeschossiger Bau mit 1.000 m² errichtet werden, in dem Staatsgäste und VIP`s empfangen und alle Dienstleistungen für diesen Personenkreis erbracht werden können. Dieser abgeschirmte Bereich soll in der Nähe des neuen Fracht-Terminals entstehen. Die Investition hierfür wird 1,8 Millionen Euro betragen.

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de