Balearen: Neues Bodengesetz verabschiedet. Illegale Fincas können unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert werden

Am 11. März 2014 hat das Balearen-Parlament ein neues Bodengesetz (Ley de Suelo) verabschiedet, aufgrund dessen geschätzte 10.000 bis 20.000 teilweise oder gänzlich illegale Landhäuer auf Mallorca unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert werden können. Davon sind nur solche Landhäuser erfasst, die ganz oder teilweise ohne Baugenehmigung erbaut wurden, gegen die keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet wurden und deren Verstoß gegen geltende Bauvorschriften verjährt ist. Verjährung mit der Folge eines Bestandsschutzes greift in der Regel nach acht Jahren. Durch den Bestandsschutz wird das Haus zwar nicht legal; der Eigentümer hat jedoch nicht mehr das Risiko eines Abrisses. Allerdings: Im Verkaufsfalle ist eine Immobilie, die nicht legal errichtet wurde und „nur“ Bestandsschutz hat, schwerer und zu einem geringeren Preis zu veräußern, da zum einen z.B. Banken nur die legalen Gebäudeteile finanzieren, zum anderen es bei geplanten baulichen Erweiterungen tatsächliche und rechtliche Probleme geben kann. Für eine nachträgliche Genehmigung der illegalen Gebäudeteile bedarf es eines Bauantrages mit Genehmigungsplänen wie bei einem Neubau. Das wird Geld in die leeren Gemeindekassen spülen.

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