Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Ein Gedanke zu „Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

  1. Habe mir Minkners Immobilien-Ratgeber gekauft. Das Beste, was es zu diesem Themenkreis in deutscher Sprache gibt. Ich habe das Buch auch meinen Mandanten, die in Spanien wirtschaftlich engagiert sind, empfohlen.

    Rechtsanwalt Peter Strübig

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